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hundert Gulden in zwei Jahresfristen zu fordern hatte. Bei der Ab-reise im Jahre 1486 sorgte aber V. Stoss für seine Ausstände. Erübertraf? dem Stadtschreiber Joh. Heydecke die gerichtliche Vollmacht,alle Forderungen einzutreiben, zu quittiren, und selbst den Zwangswegzu ergreifen, wie diess aus den erwähnten Documcnton von 1486 er-hellet Wir sehen daher keinen Grand ein warum die Abreise unter-blieben seyn sollte, da der Künstler sie doch als dringlich hinstellt.Aus der Vollmacht von 1486 geht allerdings nicht hervor, dass er einenRuf nach Nürnberg erhalten habe, um die Zeichnung zu einem neuenMonumente des heil. Sebaldus zu machen, man kann aber vermuthen,dass V. Stoss als Bildhauer nur in bedeutenden Kunstangelegenheitoneine so weite «eise unternommen habe. Herr Döbner glaubt indessennicht an die wirklich erfolgte Abreise, und meint, man könne aus derfraglichen Urkunde gerade so viel folgern, wie aus der Wahl des Königsvon Preussen zum deutschen Kaiser durch die Frankfurter Parlaments-Mitglieder. Friedrich Wilhelm IV. nahm allerdings die Krone nicht an,V. Stoss kann aber wirklich abgereist seyn.
Wer die alte Zeichnung zum Sebaldusgrabe gemacht hat, der hatauch jene zum Monumente des Erzbischofs Ernst im Dome zu Magde-burg von 1495 oder 1497 ausgeführt, indem der Baldachin mit seinengeschweiften Thürmchen den Gliederungen der Architektur jenes Bissesausserordentlich nahe steht. In besonderen Betracht kommt aber auchdas oben erwähnte Relief der Herodias in der heil. Kreuzkapelle derMarienkirche zu Crakau , welches dem Veit Stoss zugeschrieben wird.Auf dem architektonisch verzierten Gesimse nach gothischer Art kommenkleine Kinderfiguren vor, welche von oben herab gleichsam in dasZimmer der handelnden Personen hereinblicken. Solche Figuren kommenauch auf der Zeichnung von 1488 vor. Auf dem einen Gesimse schiessenzwei Knaben mit dem Bogen nach einem Drachen, und auf dem andernbeschäftigen sich zwei Knaben mit Hunden. Die spielenden Kinderwiederholen sich auf einigen Gusswerken Vischcr's, wie in den oberenEckfüllungen des Deckels auf dem Monumente des Grafen Hermann VIII.von Henneberg und seiner Gemahlin Elisabeth im Dome zu Römhildu- s. w. Herr Döbner behauptet, dass diese Kindergestalten von achtVischer'scher Natur seien, und will sie daher für ein charakteristischesKennzeichen hinnehmen. Wir könnten den Satz umkehren, und ausdiesen Figuren auf Veit Stoss schliessen, da auch auf dem ihm zuge-schriebenen Relief der Herodias im Dome zu Crakau solche vorkommen.Dieses Schnitzwerk rührt sicher nicht von P. Vischcr her, sondernwird mit vollem Rechte dem V. Stoss zugeschrieben. Aus diesem Re-liefe kann man aber auch auf den Vcrfertiger der grossen Zeichnungzum Sebaldusgrabe von 1488 schliessen . und sofort auf den Riss zumMonumente des Bischofs Ernst in Magdeburg, was selbst Döbner zu-gibt. Nur weiset er mit Erbitterung den V. Stoss von sich, als wenndieser Meister gar nicht würdig gewesen wäre, die Giesshüttc des PeterVischer zu betreten. V. Stoss nimmt als Bildhauer eine hohe Stelleein und Vischer wird seine Beihülfe sicher nicht verschmäht haben,da er unmöglich zu allen seinen Gusswerken Zeichnung und Modellselber fertigen konnte. Herr Döbner beruft sich gegen mich und Hrn.Heideloff auf die Abhandlung des Dr. F. Kugler über die Bronzen vonRömhild und ihre Beziehung zu Peter Vischer im deutschen Kunstblatt1851 No. 4l. Kugler zollt dem P. Vischer allerdings hohe Anerkennungals Erfinder und Bildner, und wir glauben ebenfalls, dass er spätermit seinem Sohne Hermann in beider Hinsicht tüchtig geworden sei,es ist aber nicht anzunehmen, dass er zu jedem Gusse die Zeichnungund das Modell selbst gefertiget habe, da die Abweichung im Styl öfter