Grafschaft Baden.
867
s. Johannitercommenthurei Leuggern.
a. Eominenlhiirc.
^ (1753.) Der neu erwählte Conniicnthur Freiherr Ignatius Balthasar Willibald Rink von
wird in den obrigkeitlichen Schutz und Schirm aufgenommen. Abfch. 129, 8 8.b. Streit mit Baron von Roll, Gerichtshcrrn zn Bernau.
(1758.) In Folge der durch Baron von Roll vorgenommenen Separation der Gemeinde'^att) beklagt sich daö RitterhauS Leuggern, daß ihm dadurch „an feiner zuständigen Einigung"i>. ^)eil DorsS (Leibstatt unter dem Bach) seiner Gerichtsbarkeit entzogen worden
^ Wird aufgefordert, alles in den vorigen Stand zu setzen. Abfch. 184, 8 18. ff 47«. (1759.)
üblich ^ gütliche Beilegung dieses Streites vorhanden ist, so wird der Landvogt beauftragt, die Sache^ kehl/v ""suchen und eine gütliche Verständigung zu erzielen. Absch. 193, 8 18. ff 471. (1769.) Da^ "Bändigung zn Stande gekommen ist, wird dem Landvogt aufgetragen, alles mögliche anzuwenden,^lliche ^ ^ kierbeizuführcn und mit dem Hause Bernau die Verlegung der streitigen und durch Käufe und^ ^ Tüchtigkeit geralhenen Grund- und Bodenzinse so einzurichten, daß die Cvmmendc Leuggern das^ch^/^üe erhalte. Absch. 294, 8 14. ff 472. (176>.) Da die strcitigeil Ocrter auf österreichischem° ^eibt / Sache bereits bei der österreichischen Regierung zu Frciburg anhängig gemacht ist,
^cr Punkt künftig aus dem Abschied. Absch. 211, 8 19.^ 1- Cistercienserkloster Wettingcn.
(1762.) Dem neu erwählten Prälaten Peter Müller von Zug wird das SchirmSpatent aus-"bsch. 229, § 3.
28. Juden.
k' 47/«
, - (1744.) Den Juden in der Grafschaft wird der Sckirmbrief auf scchSzehn Jahre unter den^Zst w Bedingungen crneucrt. Absch. 8, § 13. ff 47S. (4744.) Vier jüdische Familien, welche un-
Z' ^wld gekommen, suchen ebenfalls um Aufnahme in den Schirmbrief an. Sie werden mit ihrem,^s> st^' ,'^wiese». Da es sich herausstellt, daß seit dem vorletzten Schirmbrief die Judenschaft in der Graf-x»d Haushaltungen angewachsen ist und dermalen auS mehr denn siebzig Haushaltungen be-
^ik ^ ./Auszusehen ist, daß ein uneingeschränktes Anwachsen dieser gewinnsüchtigen Nation dem Lande zu''^lst ^ '^'^dc gereichen müßte," so wird die Lage der Sache den Obrigkeiten zur Berathung von Maß-^ ^bsch. 8, 8 14. ff »7«. (1745.) Zürich ist der Ansicht, eS sollte alle Annahme von der«^Obrigkeitlich aberkannt werden, Bern, es sollten keine fremden Juden mehr vom Syndicate> sondern dieselben seien verpflichtet sich bei den Ständen zu melden, nimmt jedoch den Wirksamern
^^ 'iltiücanüum. GlaruS lvill keine weitcrn Annahmen mehr zulasse» und möchte eine An-
habx/firiercn, die nie überschritten werden dürfte. Die obengenannten vier JudcnhauShal-^c<,rd dreier Monate die Grafschaft zu verlassen. Absch. 22, 8 k. » 477. (1748.) Ra«
:/ ^ k>iirfx„ seinen Schwestersohn Joseph Picard, da er alt und blind sei, bei sich zu seiner Hülfe ha«s/ ^45 ^ ^ke Gesandten hätten ihm gerne von sich aus willfahrt, müssen aber wegen obigen Abschiedes^ > .^'üuchen ihren gn. Herren und Obern hinterbringen. Absch. 53, 8 8. ff 478. (1749.) Jo-^ 8 7^ Betracht obwaltender Umstände in den obrigkeitlichen Schutz und Schirm aufgenommen.
' !! 47». (4753.) Da es sich herausstellt, daß die Juden auf listige Weise die Angehörigen