86V Grafschaft Baden.
Lahn an, als die Societät des Samuel Burckhardt von Basel gebe, welche dermalen bishat. Diese Societät stellt nun den Arbeitern eine mit dem steigenden Quantum des ErzeS »»stehende Erhöhung des Arbeitslohnes in Aussicht. Die Gesandten lassen es bei dem der „Brenner' »» ^ ^hardtischen Societät" 1725 ertheilten Patente bewenden. Absch. 42, 8 14. !> 441 (1750.)
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modiationSzeit der Societät Samuel Burckhardt und Hanö Jakob Brenner von Basel für daö ne ,, ^ ^in der Grafschaft Baden zu graben, ausgelaufen ist, wird, nachdem sich auf die Ausschreibung ^gemeldet, ebenderselben Societät die Erlaubnis;, Eisenerz zu graben, unter ebendenselben Beding» lwelchen sie ihnen 1725 admodiert worden, auf zwanzig Jahre ertheilt. Absch. 76, 8 12. I! ^ zzADem Samuel Paravicini, Bevollmächtigten der Gebrüder Samuel und Johann Jakob Mn»»wird obige Concesston auf zwanzig Jahre erneuert. Absch. 320, 8 17.
2«. Kirchensachen.
sKatholische Orte: Art. 413. 420; acht Orte: Art. 41g.)
s. ControverSpredigt zu Zurzach. » ^
Art. 443 (1744.) Mit Befriedigung wird vernommen, daß die am letzten Osterdieni^ ^Felde gehaltene Predigt keinen Anlaß zu Beschwerden gebe. Die Gesandten wiederholen den ^daß das Stift Zurzach um 100 Ducatcn gebüßt werden würde, wenn künftig in jener Predigt w ^ ^Hungen gegen die Reformatoren vorkommen sollten. Absch. 8, 8 10. 444 (1770.) EmBaden hatte am Osterdienstag zu Zurzach eine Predigt gehalten, in welcher er sich anstößige >evangelische Religion und die Reformatoren crlanbte. Zwei StiftSherren, vor daS Spndicat c>schuldigen sich. DaS Stift wird angehalten, künftig nach den in den Abschieden vorgeschricbu»^ ^ ^jemanden für diese Predigt zu bezeichnen, und mit der Buße von 100 Ducatcn bedroht. Absch '44S (1770.) Ebenderselbe Capucincr ?. Hügelin hatte zu Baden in der Cathedralkirchc »m l'>namStag eine für die Evangelischen höchst anstößige ControverSpredigt gehalten. In F^lp ^ l.,»^schlössen, den Capucinern die von den Ständen ihnen bisher gespendeten Wohlthaten undzurückzubehalten, biö sie die gehörige Satisfaction gegeben haben. Nachdem nun dieselben ft" ^ ^gethan haben, werden ihnen die Almosen wieder verabreicht, Hügelin aber soll daS Land verlajftseiner Abreise nie mehr die Canzel betreten; die ControverSpredigten sind auS der Prcdigtlistc Z»dere als landsfriedenmäßige Predigten werden verboten. Absch. 320, 8 15.
b. Kirchenimmunität. HM» ^
Art. 4t«. (1753.) Daö voriges Jahr auf dem Syndicat zu Frauenfeld (S. Grafts ^^schl4!l'untere freie Aemtcr Art. 58) in Anzug gebrachte Mandat war hie und da in der Grafschaftworden. Da nun von den katholischen Orten in Aussicht gestellt worden war, daß nächst"^ . ^>>iclegenheit eine erwünschte Antwort vom römischen Stuhle eintreffen werde, so daß dann eine ^ ^ ^
ordnung gemacht werden könne, so wird .->4 rokeiviiclum genommen, ob nicht jenes ^werden solle. Absch. 120, 8 20. 447. (1753.) Zwei Harschiere hatten zwei Wnböp"!^der voriges Jahr publicierten Räuber- und Mörderlistc enthalten waren, in der Kirche zu bea"^z
sie sich geflüchtet, aufgegriffen und geschlagen. Zwei Gesandte werden mit Untersuchung der ^daö Resultat der Untersuchung wird uck lekeienckum dem Abschied beigelegt. Beide ^
Dienstes entlassen und haben beim Pfarrer zu Lengnau Abbitte zu thun. Absch. 120, 8 2l