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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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852 Grafschaft Baden.

Gemeinden zur Herstellung der Straßen in Anspruch genommen werden könnten. Absch. 328, ^ M(1772.) Die Straßen sind in befriedigendem Znstand; in Beziehung auf die Straße nachKlagen eingegangen. Absch. 337, 8 3. »38. (1.773.) Dem Landvogt wird Wachsamkeit indie Unterhaltung der Straßen, namentlich der nach Mellingen über den HeitliSberg und der zu yakempfohlen. Absch. 347, § 4. »3». (1774.) Dem Landvogt wird aufgetragen, die Verordnung " ^Gewicht der Wagenlasten zu exequieren, serner die betreffenden Gemeinden zu Unterhaltung deszwischen Wettingen und Dietikon, der Zurzacherstraße im Tägerfelder Bann und der Straße über den °anzuhalten. Absch. 361, 8 5. »34». (1775.) Die Straßen sind im Allgemeinen in befriedige"be"'^^cdem Landvogt wird Wachsamkeit für die Erhaltung derselben empfohlen, namentlich für Herstellungnach Kaiserstuhl. Auf den Vorschlag Zürichs soll jährlich jemand vom Oberamt eine allgemeinesitation vornehmen und dem Syndikate den Befund berichten. Absch. 368, 8 8. » 34 t (1776. 1^ -tagender Zustand der Straßen. Das Oberamt hat ein Straßenprotokoll angefertigt, in welchem b"zu Verbesserung einzelner Strecken verzeichnet werden, damit um so sicherer die Ausführung über""kann. Absch. 379, 8 4; 395, 8 4.

x. Straße gegen Kaiserstuhl. sthl

Art. 3^2. (1761.) Der Landvogt berichtet, daß die Straße gegen Kaiserstuhl einer Verbißbedürfe. Er erhält den Auftrag, mit Kaiserstuhl zu unterhandeln, wie die Reparation vorgeno"'"'

könnte. Absch. 211, §4. » 343. (1762.) Da nach dem Bericht des Landvogts diese Straße in b ^

Zustand sich befindet, wird der neue Landvogt beauftragt, den Städten Baden und Kaiserstuhl,meinden Schneisingen und SigliSdorf zu insinuieren, dieselbe so gut als möglich zu reparieren-8 5. » 344. (1763.) Die Straße ist in schlechtem Zustande. Der Landvogt wird beauftragt, die ^zu betreiben und die anstoßenden Gemeinden und den Obcrvogt von Kaiserstuhl anzuhalten, de" ^

wiesenen Theil der Straße in guten Stand zu stellen. Absch. 23V, 8 4. » 343. (1764.) Der " ^ ^richtet, daß diese Straße in einem befriedigenden Zustande sei und bald gänzlich vollendet weri"ihm der Auftrag ertheilt, die Vollendung zu betreiben und, wo eS nöthig sei, auch die benachbarte"anzuhalten, der Stadt Baden ferner bei dieser Arbeit an die Hand zu gehen. Absch. 243, 8 4. !i ^Der Landvogt wird beauftragt, dem Obervogt zu Kaiserstuhl die Ermahnung zugchen zu ^

durch das Amt Röteln in dauerhaften Stand nach dem Beispiele der Stadt Baden zu stellen- ^ )8 3. » 347. (1766.) Ermahnung, die Straße fortzuführen. Absch. 270, 8 5. » ""8 ^"derst^wird beschlossen, die schlechtesten Theile dieser Straße zu verbessern. Der zur vollständigen ^7^

vorgelegte Plan soll vervollständigt und den Ständen zugeschickt werden. Absch 379, 8 5- !! ^

Da im letzten Jahre an dieser in schlechtem Zustande befindlichen Straße nichts gearbeitet sie

dem Landvogt der Auftrag gegeben, sie beförderlichst in guten Stand zu stellen; und da er vori ) ^^schiö"''Ehrendingen zu ziehen, so wird er beauftragt, Plan und DeviS für diese Anlage den Stände"

Absch. 395, 8 5.

6. Straße von Baden nach Zürich. ,

Art. 330. (1764.) Die Gesandtschaft von Zürich eröffnet instrnctivnSgemäß, baß b" '

Baden nach Zürich über Würenloö und Höngg sehr schlecht sei und wegen der Beschaffenheil ^ ^gehöriger Breite und Anlage nicht könne hergestellt werden, während eine gehörige Straßevon Dietikon leichter und mit geringem Kosten könnte hergestellt werden. Werde eine solche e