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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Grafschaft Baden. 853

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^ Gebiet reiche, alles mögliche zu deren Erstellung anwenden. In diesem Falle müßte dann

zz Wcttingen gebaut werden, wozu das Stift wohl gerne beitragen würde. Die Gesandtschaften^Sevrdn ^emls erklären, daß ihre Stände wohl Hand zum Bau einer solchen Straße bieten werden.

Baden, Wcttingen und aus dem Amte Dictikvn, welche vorbeschieden wurden, erheben nicht^^ßkgen, sondern erklären sich bereit, die Befehle auszuführen. In Folge dessen wird der^'^ragt, mit einem Sachverständigen das Traeö abzustecken, einen Plan anfertigen zu lassen und^ ' ^^chmmg zu machen und alles nebst einem Gutachten über die Art der Ausführung den Obrig-243, § 5. H 334. (1765.) Da sich bei einem Augenschein zeigt, daß der Wegdich ^ ^"erkloster bis gegen Wettingen gar große Schwierigkeiten darbietet und große Kosten verursacht,A»A" ^P'dvogt Zoller in die Stände geschickte Plan instructionSgemäß ratificiert und der Landvogt mit^ ei» beaustragt. Dem Stift Wcttingen wird bekannt gemacht, daß eS die Erbauung einer Brücke

^e»g ^ vollführen könne. Absch. 255, 8 9. II 332. (176k.) Die Straße hat wegen deS vielen'^!l. zu Ende geführt werden können, wird aber bis im Spätjahr vollendet sein. Absch. 276, 8 6. H

Dülken ^ ^ Straße anstoßenden Gemeinden bitten, man möchte ihnen die für die Bezahlung der

^ und deS Straßenanfsehcrs auferlegten 1456 Gulden nachlassen, da sie für die Hingebung

^ ^ ""b den Verlust der Fruchtbäumc ohne Entschädigung geblieben und durch geleistete Frohndienst'c beisehr in Anspruch genommen worden seien. Zürich will diesem Ansuchen entsprechen, die Ge-ander» Stände, ohne Instruction, nehmen eS ael referenckum. Absch. 281, 8 16. H 334l.^^'ge» Zugenommenem Augenschein wird angeordnet, daß für das Stück Straße von Baden nach«n bem jähen Ufer der Limmat hätte hingeführt werden sollen, ein anderes Tracv, nämlich

^ alte» Landstraße durch die Güter lsindurch in einer Breite von 24 Schuh solle eingeschlagen wer-^ ^^ßenaufseher wird eine Rechnung von 1638 Gld. 26 Krz. eingegeben. Absch. 294, 8 4. »^ Landvogt wird aufgetragen, darauf zu sehen, daß die Straße von der Stadt Baden an^»h ^chuh breit gemacht und daß an der Anhöhe von der Capelle bis oben auf die Güter ans 16^ Tld ^ °^ens I Zoll Steigung gegeben werde. An »bisse Rechnung will Glaruö seinen Antheil von^ ^ ^ bezahlen, eS sei denn, daß die beiden andern Stände ein Wcggeld bewilligen. Die

^ t»,h ^5'lben halten die Einführung eines Weggeldes bei der schon so großen Zahl derselben für unpas-Agg ^ glarnerische Gesandtschaft, dahin zu wirken, daß ihr Stand seinen Antheil bezahle.

^ ^ ^ «!3V. (1776.) Die Straße ist vollendet. Der Amtsstatthalter wird beauftragt, für deren'^ley ju sorge». Glaruö weigert sich wiederum seinen Beitrag an die oben genannten Kosten zu be-^^^ubtschaft schlägt nun vor, sein Stand wolle mit Zürich den glarnerischcn Antheil über-. ^1.) Borschlag nimmt die zürcherische Gesandtschaft .ick reserenckuw. Absch. 326, 8 4. H 337.

^ d^ nun, mit Bern jene Kosten zu übernehmen, jedoch ohne Präjudiz. GlaruS glaubt auch^ ^ diest Straße seinen Stand nichts angehe, achtet eS aber als eine Gnade, daß eS von den beiden> ^ '^8 ^ getröstet worden sei. Künftig soll dieser Artikel aus dem Abschiede weggelassen werden.

II 338. (1774.) Die bei WürenloS über die Felder trauerte Straße ist beinahe in vol-"nde. Die gänzliche Vollendung wird dem Landvogt aufgetragen. Absch. 361, 8 5.

», 2l. Rhein.

' (4744.) Schiffleute von Eglisau hatten mehrere zwischen Weiß- und Schwarz-Wasserstelz