Grafschaft Baden. 851
^»>Ue ^^öerschlaq und einer Auseinandersetzung der Art, wie die alte Straße dauerhaft hergestellt werden^Abschied beigelegt werden. Absch. 361,8 6. >1 »23. (1775.) Der Landvogt wird beauftragt, den^ ^umeisterS Schwarz vorläufig an den gefährlichsten Stellen ausführen zu lassen, den interessiertenvorläufigem Zuschuß aus dem Geld der Marvchaussäekasse etwa 2«>l) Gld. ohne Zins zu verab-'lh-idi "Untervogt der Grafschaft die Oberaufsicht zu übergeben. In Beziehung auf die Art der Ent-^ ^^'metndcn machen die Gesandten einen doppelten Vorschlag, entweder möge den Gemeinden>n ^"n drei Jahren ein Weggeld bewilligt werden, oder aber man möge die betreffenden Gemeinden
des Weggeldes der Stadt Baden eintreten lassen, damit nicht zwei Wcggelder auf einer sobezogen werden, lind zwar so, daß dieselben jährlich etwa 266 Gld. daraus beziehen, der Stadt^de "g" bas Weggeld, welches ihr auf zwanzig Jahre gestattet worden, noch länger zu beziehen erlaubtdy 8 7. jj »2<i. (1776.) Die Straße ist nach dem Schwarzachen Plane von den Märchen
^ i'vll Gebistorf und vom Fahr zu Windisch her zu bauen angefangen worden. Bei Nieder-
Aecker, nicht längs den steilen Abbängen hingeführt werden. Für die Entschädigung der^vstci/" "^^en die Stände den zweiten Vorschlag von 1775 an, und wollen erst dann, wenn man diedlS ^ Straßenbaues vollständig kennt, bestimmen, auf wie viel Jahre der Stadl Baden der Bezug5„d verlängert werden soll. Absch. 379, 8 6. ff »27. (1777.) Die Arbeiten an dieser Straße
betrieben worden. Die Stadt Baden wird angewiesen, auch für das laufende Jahr 269 Guldendh» ^cggeldx zum Straßenbau zu verabfolgen. Auch jetzt kann noch nicht der Termin der Verlängc-badischen WeggcldeS bestimmt werden. Absch. 395, 8 6.
k. Allgemeines.
^"d<U ^ bl769.) Der Landvogt berichtet, daß er zu Verbesserung der Straßen in der Grafschaft ein^Str habe. Dasselbe wird genehmigt; zugleich erhält er den Auftrag, für die Jnehrcnhaltung
»oratio^"' ä" sorgen. Absch. 264, 8 6. »2». (1761.) Der Landvogt zeigt an, daß er die Re-^>rd Straßen in der Grafschaft nicht außer Acht lasse. Absch. 211, 8 4. »»<). (1765.) Dem Landvogt"°thjg Barrieren und Lattenhäge an dcnjenigeit Stellen der Straßen machen zu lassen, wo dieselben
^e>» Absch. 255, § 8. jj »»1. (1766.) Auftrag an dm Amtmann, die Straßen, die durch das vielegelitten, in Stand zu stellen. Absch. 276, 8 5. jj »»2. (1767.) Der Amtsstatthalter berichtet,^ hssd ziemlich gutem Stande seien, namentlich diejenigen, welche die Stadt Baden unterhalte.
g"jtise„^ ^ "uf ftinen Antrag hin aufgetragen, ein Straßcnreglemcnt zu entwerfen und zur Ratificationde„ ^ - wo es nöthig sei, die Straßen neu auszustellen und den Oberamtmann zu Thengen zu ersuchen,Kaiserstuhl zu verbessern. Absch. 281, 8 9. »»». (1768.) Die Straßen sind in befricdi-Straße nach Kaiscrstuhl wird verbessert. Der Auftrag, ein Straßcnreglemcnt zu cnt-^ Straßen in Bezirke zu theilen, welche dann den Betreffenden zur Unterhaltung anzuweisen seien,^ niit 6 » »»äl. (1769.) Das vom Amtsstatthalter eingeschickte Straßcnrcglement
^ Abänderungen ratificiert und dessen Publication angeordnet. Absch. 369, 8 3. »»S. (1776.)
^ät^ ^hhlilter berichtet, daß daö Reglement publiciert sei, und daß nach demselben an mehrern Straßenk' ^ Absch. Z26, 8 3. »»«. (1771.) Wegen der schlimmen Zeitumstände hat obiges Reglement
°"llte, ^ durchgeführt werden können, da z. B. den betreffenden Gemeinden nicht wohl zugcmuthct werden^ l>on Baden nach Brugg zu vollenden. Es wird gut erachtet, die Straßen mehr mit grobem
Stühren und dem Amtsstatthalter aufzutragen, einen Entwurf einzugeben, was für entferntere