85V Grafschaft Baden.
«. Straße von Baden nach Brugg. , ^sii
Art. 312. (1753.) Der Stadt Baden wird anempfohlen, die Straße von Baden nach Bruggs ^Stand zu setzen. Man behaftet die Stadt bei ihrer Erklärung, daß sie zuerst in zwei Jahren die ^dem Dättwylerhof vollenden und erst dann an die Korrektion der Straße nach Brugg schreitenStadtseckel es ihr nicht erlaube, beide Arbeiten zugleich zu unternehmen. Es wird ihr aber anbeföhle», ,
die Straße auSzusteckcn und mit den gefährlichsten Stellen zu beginnen. Absch. 120, 8 13- IIEinem vorbeschiedenen Ausschüsse deö RatbeS von Baden wird die Weisung gegeben, die gefährli II ^dieser Straße sofort zu verbessern, das Tracv der neuen Straße auSzustccken und dieselbe nachMellingcrstraße sofort in Angriff zu nehmen. Absch. 132, 8 13. 314. (1755.) Der r»
Baden wird, da die Straße nach Mellingen vollendet ist, ausgefordert, ungesäumt an die II
Straße von Baden nach Brugg Hand anzulegen. Der Magistrat sichert die Ausführung zu. Absch-3 IS. (1756.) Gebistorf kommt mit der Bitte ein, ihm, da eS sehr arm sei, zu gestalten, die angrenzende» ^zu Herstellung der Straße in Anspruch zu nehmen, lind ihm eine Unterstützung zukommen zu lassen.mächt sich Birmenstorf anheischig, eine Strecke zu übernehmen. Der Gemeinde Gebistorf stellt man c»>ein Aussicht, wenn die Straße nach dem Willen des Spndicats vollendet sei. Absch. 160, 8 H II ^
In Folge des Berichtes, daß es mit dem Bau der Straße nicht vorwärts gehe, weil Gebistorf ^ ^Birmenstorf sich mit seiner Hülfe nicht herbeilasse, wird der Landvogt beaustragt, die , bl's
Geldaufbruch zu veranlassen und ihnen in Aussicht zu stellen, daß nach Vollendung des Werkeskeitliche Verfügung ihnen für die Kosten besorgt sein werde; ferner der Gemeinde BirmcnsioUanzuweisen, wo sie die Verbesserung vorzunehmen habe, die Angehörigen im Siggenthal zur H»>^ ^ hsssc»>halten, einen Aufscher zu bestellen und endlich die Stadt Baden anzuhalten, das bereits Gema ^ ^ re>»Stand zu stellen und weiter zu führen. Absch. 174, 8 8. jj 31 7. (1758.) Der Landvogt l'^erfreulichen Fortschreiten der Arbeit. ES wird ihm auch ferner Aufsicht anempfohlen. Absch-(1759.) Der Bau dieser Straße schreitet vorwärts. Der Landvogt wird beauftragt, den ^
hochobrigkeitliche Erleichterung in Aussicht zu stellen, wenn das Werk vollendet sei. Abjch-(1760.) Der Landvogt zeigt an, daß der Bau dieser Straße zwar langsam, aber mit gutem ^„»clschreite. Absch. 204, 8 6. H 32tt. (1761.) Der Landvogt berichtet, daß die Straße beinah ^
Absch. 211, 8 4. ff 321. (1762. 1763.) Der Landvogt berichtet, daß die Straße in rcchlsei. Absch. 220, 8 5; 230, 8 4. >! 322. (1772.) Die Straße wird durch WaldwasserGemeinden, welche Gebistorf zur Beihülfe gegeben worden, sind zu entfernt. Dem Landvogtein Project für Verbesserung der Straße einzuschicken. Absch 337, 8 3. jj 323. (1773.) , ^j,isn"^hatte darauf angetragen, die Straße über die Felder von Untcrwyl zu führen. Dieser Antrag fiir^gutgeheißen. Die Gesandten von Zürich und Bern haben offene Hand, unter Ratificationsvor cBeitrag an die Kosten zu stimmen, so daß der Rest auf die Güter der hiezu verpflichteten U»ü ^frraö'würde. Glarus zieht die Gestattung eines Wcggeldcs vor. Dem Oberamtmann wird >»»»geben, einen Kostcnübcrschlag anzufertigen und einen Antrag zu stellen, wie und woher ^ ^xher'ihder für die Straße nöthigen acht Jucharten Landes mit der geringsten Beschwerde der inlercllüG' ^ § 1erhoben werden könnte, mittlerweile aber Hand an die Ausführung der Straße zu legen-324. (1774.) Es wird für zuträglicher erachtet, die alte Straße zu erweitern. kKs >ollnommen werden sowohl von der früher projektierten neuen, als der zu erweiternden alten