Grafschaft Baden.
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2». Strafte,«Wesen.
a. Straße von Baden nach Mellingen.
^rbess (1745.) Dem Magistrat von Baden wird injungierl, die ihm voriges Jahr aufgetragene
die ^ Straße von Baden nach Mellingen beförderlichst zu Ende zu führen. Dem Landvogt wird
^r»ßc darüber übergeben. Die Beschwerde dcö Magistrats, daß die überladenen Landkutschen der
^ Schaden zufügen, will die Gesandtschaft Zürichs hinterbringe», damit Rcmcdur eintrete. Absch.
! ^77. (47M.) Da wegen einer für zweckmäßig erachteten Abänderung der.Straße beim Dätt-Gg, ganzen Straße ins Stocken gerathen ist, wird der Landvogt beauftragt, dem Ma-
dy Baden zu insinuieren, daß er sofort die Arbeit aufzunehmen habe, widrigenfalls man die Arbeit auf^ ausführen lassen; ferner mit dem Landvogt von Lenzburg und dem Maurermeister
^ ^rteg Augenschein beim Dättwylcrhof zu nehmen und über dieses neu anzulegende Stück
^ Btemorial einzuschicken. Absch. 31, 8 8. ^ 278. (1747.) DaS Memorial ist eingegebenp>»z ^ Abordnung der Stadt Bade», welche vor die Gesandten bcschiedcn wurde, erklärt, daß die Füh-^ die q> Dättwylcrhof ihrer Stadt unerschwingliche Kosten verursachen würde. Nach einem
^sig ^ "^gesandten eingenommenen Augenschein wird Baden befohlen, mit der Verbesserung der Straßeeinstweilen ein Stück der neuen Straße durch die Wiesen anzulegen; für daö dazu^bsch ^aitd will man die Stadt mit 150 Gulden entschädigen. Alles wird uck ,-ekerenckum genommen.^ !! 27». (1748.) Wegen der von der Stadt Baden nach Mellingen hergestellten Straße""dvogt und Baden das Vergnügen bezeugt; dieselben werden aufgefordert, das Werk so beförderlich^ vollenden. Der Landvogt wird auch beauftragt, die Stadt Baden mit so viel Frohnfuhren als^»d ""'^stützen. Die von den Bauern im Dättwylcrhof eingegebene Rechnung für ihr abgetretenesals eine ganz „übersetzte" mit einem Verweis zurückgegeben. Bern erklärt, daß es zud"" Caleul des vorigen Abschieds stimme; gegen eine höhere Summe werde es seine" Absch. 53, 8 9. ^ 28». (1749.) Der Landvogt berichtet, daß die Stadt Baden zur
^iien Straße ihr Möglichstes gethan habe; dem neuen Landvvgt wird die Jnspcctio» der künftigen
!i8z ^^^ragen. Die Jndcmnisation der Bauern im Dättwylcrhof wird „eingestellt". Absch. 65, 8 3.^ ^ Tk'r Landvogt wird beauftragt, die Stadt Baden aufzufordern, fleißiger an der Straße^ ('ald zu Ende geführt werde. Nach Ausmessung des Landes, welches die Bauern
^ zur Verkürzung der Straße abgetreten hatten, wird ihnen von Zürich und Bern die Summe
^ früh^ Jndemnisatioii zuerkannt. Die Gesandten von GlaruS lassen es instructionSgemäß bei
^Üe>t . 150 Gulden bewenden. Absch. 76, 8 4. 282. (1751.) Dem Landvogt wird auf
^ ^»ltsfi, " "'cht beendigten Bau der Straße eifrig betreiben zu lassen und namentlich der Stadt Baden^ Werkes ernstlich zu iujungieren; ferner den Marchstein, welcher die Grafschaft Baden und^ Stadt scheidet und mitten auf der netten Straße steht, mit Zuziehung dcö Raths von
^ passenden Ort zu versetzen. Absch. 86, 8 1. I! 283. (1752.) Der Landvvgt wird beauftragt,
>^Net '"cht vollendeten Straße dadurch zu beschleunigen, daß er der Stadt Baden die Strecke
I ^ 'hu, ^ Hahr beendigt sein soll, und darauf zu sehen, daß auch die andern Gemciizden daö
Herst ^ 11- ü 28^1. (1753.) Dem Magistrat von Baden soll wegen seiner Saumselig-
^ ""g der Straße ein Monitorium erthcilt werden. Absch. 120, 8 6. 283. (1754.) Die Arbeiten