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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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848 Grafschaft Baden.

an der Straße werden befriedigend erfunden. Dem Landvogt wird ferner Wachsamkeit empfohlen. Abjw- ^

28«. (1755.) ES wird berichtet, daß die Strecke vom Magistrate zu Baden vollendet sei. Der Landebeauftragt, darüber zu wachen, daß künftig dieselbe gut unterhalten werde. Absch. 147, 8 2. !!

Die Straße von Baden nach Mellingen wird repariert, von Baden dem Stadtbaumeister die Oberai ^die Straße übergeben. Absch. 184, 8 6. 288. (1760.) Der Landvogt berichtet, daß die S ^Mellingen in gutem und dauerhaftem Stande sich befinde. Absch. 204, 8 6. 28«. (1761.)zeigt an, daß diese Straße wohl unterhalten werde. Absch. 211, 8 4. 2««. (1762.1763.)

8 5; 230, 8 4. jj. 2»I. (1772.) Die übel zugerichtete Straße über den Heitliöberg nach ^ ^ungesäumt wieder herzustellen. Absch. 337, 8 4. 2«2. (1775.) Als eine Communicationsstrap^^ ^Zürich und Bern wird von drei vorgeschlagenen Linien auf die Borstettungen des Magistrats von ^bisherige Straße über Mellingen nach Baden beizubehalten für gut erachtet. Baden wird daher ^ ^Haltung seines Straßenbezirks angelegentlich empfohlen. Ferner wird dem Magistrate die z 3. ^

die durch ihre Steilheit gefährlichen drei Stalden in und außer der Stadt zu corrigieren. Absch- '2S3. (1776.) Berns Gesandtschaft erklärt sich instruktionsgemäß für die Straße über Meilings fec-und GlaruS haben es nicht mehr für nöthig erachtet, dafür zu instruieren. Baden legt den Pl""tion des StaldenS vor; dieser wird mit einigen Zusätzen zur Ausführung dem Magistrat von Badc>'^^Landvogteiamt übergeben. Absch. 379, 8 7. 2«Ä. (1777.) Es wird ein modificicrter Plan derdeS StaldenS dem Magistrate von Baden zur Ausführung übergeben. Absch. 395, 8 7-

b. Straße über den Zurzacherberg.

Art. 2«S. (1749.) Die vom Landvogt angeordnete Straße über den Zurzacherberg isikeiten zwischen Zurzach und Tägerfelden nicht zu Stande gekommen. Nach Abhörung von AbgcorOrte wird der Landvogt beauftragt, diese Differenzen gütlich beizulegen und dann die Straße ei ^.^sitie"den Berg oder um denselben zu führen. Gelingt die Beilegung der Differenzen nicht, so hat erder Hoheiten in die Orte zu berichten und einen Plan einzusenden. Absch. 65, 8 9. >! ^ dje

beiden Gemeinden Zurzach und Tägerfelden haben die Straße um den Berg geführt und bütcu^laubniß ein Weggeld darauf beziehen zu dürfen. Die Gesandten beauftragen den Landvogt, a^Verenamarkt aufnehmen zu lassen, wie viel Pferde, Hornvieh u. s. w. diese Straße passierenZürich einzusenden, welches dann ein Gutachten über den Betrag eines solchen WeggeldeS den ^ ^ §lStänden einsenden wird. Absch. 76, 8 9. (Uebcr dieses Weggcld siehe die weitern Verhandln''.^schnitte: Zölle, Geleit, Weggelder, Art. 380 u. ff.) jj 2»7. (1768.) Auf den Antrag Bcrnöstatthaltcr beauftragt, ohne Anstand bei eintretender günstiger Jahreszeit die Straße vom Zurzachcrb^ß ^ ^ ß»selben und Würenlingcn in guten und dauerhaften Stand stellen zu lassen und dafür zu sorg^'unterhalten werde. Absch. 294, 8 5. 2«8. (1769.) Die Gemeinde Tägerfelden bittet ^r di^^

in Betracht der großen Kosten, welche ihr der Straßenbau und namentlich der Bau der ^

verursache. In Folge eines Auftrags der Gesandten entwirft der Amtsstatthalter folgendendem Abschied beigelegt wird: 1) Die Gemeinden Würenlingcn und Endingen sollenübrigen Arbeit unterstützen; 2) das auf zwanzig Jahre Zurzach, Tägerfelden und Würenlingui ^

geld soll nach Verfluß derselben (1771) noch auf weitere zehn Jahre als Brückengeld concedicr ^diesem Brückengeld würde Tägerfelden die Hälfte, die drei Gemeinden Tägerfelden, (1^

die andere Hälfte beziehen, vertheilt je nach der Proportion der Arbeit. Absch. 309, 8 b. !!