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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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75V Rheinthal.

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die Oberrieder unter Schaden- und Kostenersatz in den frühern Besitz gesetzt, oder daß Appenze ^ ^als competente Richter zu Erläuterung des Spruches von 1532 anerkennen werde, widrigenfalls Bmüßigt sehen würde, Gegenrecht zu gebrauchen und die im Rheinthal liegenden appenzellsschen ^ AiiB,Sequester zu belegen. Dieses Comminatorium wird in dem Sinne aä rekorenckum genommen, daß ^ ^wenn Appenzell keine befriedigende Erklärung gebe, ihren Entschluß bis Martini Zürich ^

Absch. 365, 8 49. ß Ä2S. (1776.) Der schlechte Zustand der Gefangenschaften auf dein '

Oberricd, welcher die Kokten für die Detention der Malificanten vergrößert, bestimmt die Gesandten, ^vogt zu beauftragen, theils die Rechte des Hofes Oberried in Malefizfällen zu untersuchen, the>cErbauung und die Unterhaltung der Gefangenschaften daselbst obliege. Absch. 376, 8 51. !! ^ ^chge^Kraft eines Briefes der regierenden Orte von 1518 hat der Hof Obcrried das Recht, einin seinem Hofe selbst zu halten. Bei diesem Rechte wird der Hof belassen. Da derselbe aber du °ausspricht, die regierenden Orte würden ihm einen Beitrag an die Kosten des Baues der Gehgeben, wird erkannt, daß der Hof dieselben in seinen Kosten zu bauen und in Ehren zu halten392, « 52.

r. Widnau, Haslach, Schmitter und Au.

Art. Ä27. (1772.) Der Landvogt hatte ein Project, wie die Höfe Widnau, Haslach, ^^seS ^die Au in wenigen Jahren sich von ihrer Schuldenlast frei machen können, in die Orte geschickt ^ ^ Mject wird nun gutgeheißen, da der Landvogt berichtet, daß den Höfen Bernang und BalgachGüter dieser Enden gelegten Jmpositioncn wieder aufgehoben worden seien, und daß der Spil^ l" ^über die ihm gemachte Auflage sich nicht beschwere. Den Landvögten ist zu insinuieren, diese Ordn -Rachdruck aufrecht zu erhalten. Absch. 334, 8 68. Ä2«. (1773.) Obige Verordnung wird öund die Erwartung ausgesprochen, daß Appenzell. Innerrhoden derselben kein Hindernis) in ^

werde. Der Gesandte JnnerrhodenS, ohne Instruction, nimmt das Angehörte ->ck rolorenäum.8 59. ß 421». (1774.) Jnnerrhoden giebt Gegenvorstellungen ein. Eine niedergesetzte Cowmißcein Schreiben an diesen Stand, in welchem dessen Bedenken widerlegt werden. Absch. 358, 8 66

2». Personelles. >»

Art. ÄitO. (1745.) Dem Pfarrer Johannes Fedcrer, der sich beklagt, daß man ihm ^

sein Pfarrhaus fließe, streitig mache, daß ihm seine Besoldung für die Bedienung des Spitals lss^ ^eß ^Bezahlung der Kirchenwäsche, des GartcnzaunS u. s.w. aus der Fabrica verweigert werde, ^

seinen Gunsten ertheilt. Absch. 19, 8 4. ß Äitl. (1746.) Stadtschreiber Johann Ws^

Rheineck sucht um Entschädigung für die während der Kriegsläufe besorgte Corrcspondenz an-wird »ck rekerencknw genommen. Absch. 28, 8 38. ß Ätt2. (1747.) Zürich, Bern, Lucern, ^Glarus stimmen für sechs alte Dublonen, die Gesandtschaften von Uri und Unterwalden refernr ^Zug und Appenzell-Jnnerrhoden stimmen nicht bei, die von Außerrhodcn nimmt obigen Vorjch^rßmenckanckum. Absch. 39, 8 38. Ij Äi». (1748.) Dem Stadtschreibcr Mesmer sind dieausbezahlt worden. Für seine vielen Bemühungen und seine Geschicklichkeit, die er während ^ ^an den Grenzen bewiesen, wird ihm noch überdicß das obrigkeitliche Wohlgefallen und der b>^'

bezeugt. Absch. 49, 8 51. jj «»/l. (1756.) Lukas Custer, Kurator der Schachtle^ihm mit Rath und That an die Hand zu gehen in Sachen einer Schuldforderung an daS gräfliche