Druckschrift 
7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
Entstehung
Seite
751
Einzelbild herunterladen
 

Rheinthal. 7As

^' für '

bieselbe eine Speeialhypothck auf die gräflichen im Rheinthal befindliche» Gefälle habe. In

lvich dxr p bie Erccutiouömittel auf die hohencnisischen Gefälle keinen guten Erfolg gehabt haben,

^>che ^ beauftragt, bei der nächstens stattfindenden Huldigung des jetzigen Grafen oder durch nach,

8 ^'""'^batorien dahin zu wirken, daß die Petenten für ihre Ansprüche befriedigt werden. Absch.

's ^ (^757.) Der Landvogt berichtet, daß der Obcramtmann zu Hohencms zwar gegen die

^^»cins ^ ^chuldforderung nichts eingewendet, aber sich dahin habe vernehmen lassen, daß die Grafschaft

>»ttdxy Gefällen im Rhciuthal ein Fidcicommißgut sei, welches nicht hypothcciert noch angegriffen

holten^ daß der dcrmalige Graf zur Bezahlung der Schulden seines Vorgängers nicht könne ange-

qv ^ hält cS für bedenklich zu Repressalien zu greifen und trägt dem Landvogt auf, durch

^ erhalten zu suchen. Absch. 171, 8 35. jj Ä»<i. (1759.) Der katholische Pfarrer

^ ^ sich schs»,, sxghxx ungeziemende Reden bei Schlag- und Schclthändeln kompromittiert hatte,

Näuber sich in die Kirche geflüchtet, dem Meßmer geboten, denselben gegen daö Verbot deö Land«

^ der zu bringen, und den Meßmer, als er eö nicht thun wollte, abgesetzt. In Folge dessen

dl^ ""fangen, diesen Pfarrer auö der Herrschaft zu entfernen, der Meßmer wieder eingesetzt. Die

^ ihnen Wache umstellt, damit die Räuber außerhalb der Freiheit ergriffen werden können; niemand

^°den bringen. Absch. 190, 8 -45. jj Ä»7. (1769.) Wachtmeister Sauter aus Appcnzell-Jnncr-

s,^ ^ Rhcinthal unbefugter Weise in eine Gardecompagnie des Standes Frciburg geworben und

^^ilen Requisition seines Standes auö dem Land begeben. Jnuerrhodcn wird ersucht, den Sauter bei

^ de, ^^beö dem Landvogt auszuliefern. Absch. 306, 8 57. ÄttS. (1769.) GlaruS wünscht

Landschreibcrci diejenigen Schriften zur Einsicht zu erhalten, welche sich auf die Streitsache

^ „ich, ^rr und seines Eheweibes bezichen. Dieselben finden sich aber nach dem Bericht des Landjchrei-

si"'^ Absch. 306, 8 61. (1775.) Die Gesandtschaft von Glarus ersucht die Ge-

^ i>n,st^ "'^^n zu Gunsten der Schachtlcrischcn Erben, ihrer Landleute, den Landvogt beauftragen, für die

^Hh„,g hohenemsischcn Hause bezahlte Schuld das Recht zu halten und einstweilen bis zur

^rderung von der Verkaufssumme der herrschaftlichen Gefälle zu Widnau und Haslach so viel

^>»ird fg/"' ^ir Deckung von Eapital und Zinsen sammt den aufgelaufenen Kosten erforderlich sei.

z^H-Nisc ^ ^ ^ugemessmste erachtet, den Landvogt zu beauftragen, zu Gunsten der Schachtlcrischcn Erben

' birst H H^vrach (s. Art. 393) gütliche Vorstellungen zu machen. Abjch. 365, 8 58. ÄÄtt. (1776.)

^che,, """ßen ohne Erfolg geblieben sind, wird der neue Landvogt beauftragt, die Sache dein hohen-iU Y,^ Absch. 376, 8 65. ÄÄI. (1776.) Elisabeth Gcbsinn beklagt sich,

unschuldig gcthürmt und übel behandelt worden sei. Ihre Klagen werden unbegründetaq.»^ "^setzten von Altstätten werden angewiesen, diese verrückte Person zu versorgen, jedoch ohne°"den. Absch. 376, 8 66. '