Rheinthal. 7As
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bieselbe eine Speeialhypothck auf die gräflichen im Rheinthal befindliche» Gefälle habe. In
lvich dxr p bie Erccutiouömittel auf die hohencnisischen Gefälle keinen guten Erfolg gehabt haben,
^>che ^ beauftragt, bei der nächstens stattfindenden Huldigung des jetzigen Grafen oder durch nach,
8 ^'""'^batorien dahin zu wirken, daß die Petenten für ihre Ansprüche befriedigt werden. Absch.
's ^ (^757.) Der Landvogt berichtet, daß der Obcramtmann zu Hohencms zwar gegen die
^^»cins ^ ^chuldforderung nichts eingewendet, aber sich dahin habe vernehmen lassen, daß die Grafschaft
>»ttdxy Gefällen im Rhciuthal ein Fidcicommißgut sei, welches nicht hypothcciert noch angegriffen
holten^ daß der dcrmalige Graf zur Bezahlung der Schulden seines Vorgängers nicht könne ange-
qv ^ hält cS für bedenklich zu Repressalien zu greifen und trägt dem Landvogt auf, durch
^ erhalten zu suchen. Absch. 171, 8 35. jj Ä»<i. (1759.) Der katholische Pfarrer
^ ^ sich schs»,, sxghxx ungeziemende Reden bei Schlag- und Schclthändeln kompromittiert hatte,
Näuber sich in die Kirche geflüchtet, dem Meßmer geboten, denselben gegen daö Verbot deö Land«
^ der zu bringen, und den Meßmer, als er eö nicht thun wollte, abgesetzt. In Folge dessen
dl^ ""fangen, diesen Pfarrer auö der Herrschaft zu entfernen, der Meßmer wieder eingesetzt. Die
^ ihnen Wache umstellt, damit die Räuber außerhalb der Freiheit ergriffen werden können; niemand
^°den bringen. Absch. 190, 8 -45. jj Ä»7. (1769.) Wachtmeister Sauter aus Appcnzell-Jnncr-
s,^ ^ Rhcinthal unbefugter Weise in eine Gardecompagnie des Standes Frciburg geworben und
^^ilen Requisition seines Standes auö dem Land begeben. Jnuerrhodcn wird ersucht, den Sauter bei
^ de, ^^beö dem Landvogt auszuliefern. Absch. 306, 8 57. ÄttS. (1769.) GlaruS wünscht
Landschreibcrci diejenigen Schriften zur Einsicht zu erhalten, welche sich auf die Streitsache
^ „ich, ^rr und seines Eheweibes bezichen. Dieselben finden sich aber nach dem Bericht des Landjchrei-
si"'^ Absch. 306, 8 61. (1775.) Die Gesandtschaft von Glarus ersucht die Ge-
^ i>n,st^ "'^^n zu Gunsten der Schachtlcrischcn Erben, ihrer Landleute, den Landvogt beauftragen, für die
^Hh„,g hohenemsischcn Hause bezahlte Schuld das Recht zu halten und einstweilen bis zur
^rderung von der Verkaufssumme der herrschaftlichen Gefälle zu Widnau und Haslach so viel
^>»ird fg/"' ^ir Deckung von Eapital und Zinsen sammt den aufgelaufenen Kosten erforderlich sei.
z^H-Nisc ^ ^ ^ugemessmste erachtet, den Landvogt zu beauftragen, zu Gunsten der Schachtlcrischcn Erben
' birst H H^vrach (s. Art. 393) gütliche Vorstellungen zu machen. Abjch. 365, 8 58. ÄÄtt. (1776.)
^che,, """ßen ohne Erfolg geblieben sind, wird der neue Landvogt beauftragt, die Sache dein hohen-iU Y,^ Absch. 376, 8 65. ÄÄI. (1776.) Elisabeth Gcbsinn beklagt sich,
unschuldig gcthürmt und übel behandelt worden sei. Ihre Klagen werden unbegründetaq.»^ "^setzten von Altstätten werden angewiesen, diese verrückte Person zu versorgen, jedoch ohne°"den. Absch. 376, 8 66. '