Rheinthal. 747
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^Einschlagen zu erlauben, und tragen den beiden Parteien auf, ihre Gründe und GegengründcValien den Ständen behufs einer Entscheidung einzugeben. Absch. 100, 8 48.^ l. Bernang.
(^760.) A»i NeujahrStage hatte der katholische Pfarrer während deö evangelischen GottcS-
^eind"Personen in der Kirche das Venerabile abgeholt, sich vor den Taufstcin gestellt und der
dem Prediger lallt zugerufen, sie sollten ihre Häupter entblößen. Nachdem über diesen Vorfall
^ ^"dcr Parteien vernommen worden, werden den beiden Pfarrern und den Kirchcnräthen für die
iyg "daltungsbefehle übermittelt, dem katholischen Pfarrer das Mißfallen bezeugt. Absch. 203, 8 25. jj
^!Ne„ ^ Katholiken beschweren sich über die vor der Kinderlehre von den Evangelischen einge-
^siks ^^^Ungen, die Evangelischen über das Geläute in der katholischen Capelle während ihres Gottcs-
^ade„ streit wird dahin beigelegt, daß die Singübungcn in den nach den Accordaten bewilligten
statthaben können, doch so, daß, wenn der katholische Pfarrer bemüßigt wäre in die Kirche zu
^ ^ Functionen zu verrichten, der Gesang für diese kurze Zeit sisticrt werden solle. Ferner solle
Iva,, erlaubt sein, im Falle der Nothwendigkeit das kleine Glöcklein in ihrer Capelle auch während
^ stebrj^ ^^^dienstes zu gebrauchen, jedoch so, daß nur ein kurzes Zeichen damit gegeben werde;
^slh. ^st'bt es beim Landssrieden und den Accordaten. Beide Parteien werden zur Eintracht crmahnt.
8 2l. ^ (1774.) Der katholische Pfarrer beabsichtigt einen Gütcrtausch einzugehen. Der
^ ^auftragt, sich näher zu erkundigen und zu untersuchen, ob der Tausch nach den Gesetzen statt-
^ ^bsch^ 358, 8 71. jj 411Z.. (1776.) Das Ansuchest des katholischen Pfarrers wird all rali-
^bschjch beigelegt. Absch. 376, 8 52. jj Ä12. (1777.) Der Tausch wird gutgeheißen.' 8 53.
m. Marbach.
Die Mehrheit der Gemeinde Marbach bittet, die Gesandten möchten die vom' ^ Gilt ^ Gemeinde beschlossene Befreiung vom Trattrecht und die „Einlegung" von zwei Dritteln ihrerwährend die Minderheit dagegen ercipiert und sich auf mehrmalige Verbote derder Stände beruft, oder doch wenigstens noch sechs Jahre zuzuwarten bittet, bis das^ stangj ' ^'stein gewährten Einlegung sich herausstelle, in welchem Falle sie mit der andern Partei güt-^ Die beiden streitenden Parteien werden angewiesen, bis Neujahr ihre Gründe und
hat ^ndvogt einzugeben, die derselbe dann, mir seinem Berichte begleitet, den Ständen einzu-201. 8 42.
Ass ^ u. DieboldSau.
^^dthlchDa die zur rechtlichen Entscheidung vorgelegte Frage, ob ein gewisser Thcil vontj^°r>et ^ Liedgütern zu DieboldSau „eingelegt" werden möge oder nicht, durch die Mehrheit bejahend^ Gesandten von Zürich, Bern und Glaruö, in Betracht, daß die Einlegung durch
^ ^hm ^'"iniß von 1752 aberkannt worden ist, diese Sache nicht mehr als eine reine Oekonomiesacheist all rekoranäum vt lvcommonlianltum. Absch. 227, 8 54.
o. DieboldSau und Schmitter.
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>sti^' Die katholische Gemeinde von DieboldSau und Schmitter, welche genöthigt war,
Psa ^ Pfarrhaus zu bauen und durch erlittenen Wasserschaden außer Stand gesetzt worden
^ den nöthigen Unterhalt zu reichen, kommt mit dem Ansuchen ein, die Stände möchten dem-