^ Landgrafschaft Thurgau. ggj
l>»t ^ ^lraßcnbau mit Fuhrwerk behülflich zu sein, Absch, 376, § 49, 81!» (1777.) Der Landvogt
^ thurganische» Heuiptlandstraßen den Ständen einzuschicken. Die Straßenarbeit soll mit
Ä ^"bstraße von Jslikon nach Constanz bcgiinieu und ein erfahrener Straßenmcistcr angestellt werden,
^ benachbarten Gemeinden ohne Rücksicht auf das Quartier, in welchem sie liegen,
Tschad' ^'^uich zu nehmen, die entlegener» desselben Bezirks zur Bezahlung einer billigen Taxe als
^ erstere fallenden Arbeit anzuhalten. DaS Salarium des StraßenmeistcrS ist von den
bezahlen. An der Straße bei Hohentanne» sind die nothwendigstcn Reparaturen mit Zu-
^^^nenbergeramteS, des Gotteshauses St, PelagiuS und der Herrschaft Bürglen auszuführen,ii 42,
k. Brücke über die Murg bei Münchwylen.lI77Z.) Fuhrleute von Flawvl beschweren sich über den Gefahr bringenden Zustand der^ ^»erhsi^ ^"uchwylcn. Ein vom Oberamt mit Zuziehung eines Baumeisters verfaßter Bericht nebst>vcn ^ Gemeinden Münchwylen und Oberhofen, eine Brücke für Roß und Fahrzeug herstellen zu^ !! s" ^kzug eines WeggcldeS gestattet werde, wird ->ck rvlorenclum genommen, Absch. 344,
sich ^^'th einläßlicher Verhandlung mit Ausschüssen von Münchwylen und Oberhofen
^ ^ beiden Gemeinden anheischig, eine steinerne aus einem Bogen gewölbte Brücke, KG lang,
" ^ od« ihnen auf zwanzig Jahre ein Brückengeld bewilligt und ein Capital von 1299 Gld.
^iori^ °° fliehen werde. Dieser Vorschlag wird genehmigt; das Capital leihen die kaufmännischen^"rich und St. Gatten auf zwölf Jahre, Absch, 358, 8 3K. ^ 822. (4775.) Statt einer^ 'hnc» baden die Gemeinden Münchwylen und Oberhofen eine Brücke aus Eichenholz gebaut. Es// ^atificationSvorbehalt ein Wcggcld probeweise auf drei Jahre bewilligt. Absch. 365, ti 3l),>> Baukostcir der Brücke betragen 1698 Gld. 44 Kr. DaS Brückengeld wird ans die
^d>'°viel? belassen, Absch. 376, I 31. st 82». (1777.) Den Hoheiten wird anheimgestellt,
"hre und in welchem Betrage sie das Brückengeld ferner bewilligen wollen, Absch, 392, 8 3l).
27. Zölle und Weqgelder.
sZilrich und evangelisch GlaruS: Art. 825; acht Orte: Art. 826—828.)
^>^" 825 Zoll zu Rheinau.
l1?47.) Evangelisch GlaruS berichtet, daß seine Landleutc sich über eine ZollScrhöhung' 8 schweren und ersucht Zürich, die Sache zu untersuchen und den Befund mitzutheilen. Absch.
ij, 8z« .. b. Zoll zu Konstanz.
(l?54.) Abgeordnete der Quartiere Emmishofen, Güttingen und Ermatingen beschwerent x^^hicr / ^"^anz der Zolltariffa von 1659 entgegen handle. Da ohne Zuzug der Stadt ConstanzZvlst/-" eingetreten werden kann, so wird der Landvogt beauftragt, darüber zu wache»,
soso/ " befolgt werde, und die Angehörigen zu veranlassen, bei dem Bürgermeister zu
Ohe,, führen, wenn ihnen zu viel Zoll abgefordert werde, Absch, 129, § 29, st 827.
^ 165,/Quartiere wiederholen ibre Bcschlvcrde. Da Constanz aber erklärt, daß eS der Zoll-" ^llär>, """'er nachgekommen sei und dieselbe auch künftig beobachten werde, so läßt man eS bei"S bewenden. Absch. 144, S 25.