Mai 1777. 4SZ
l»i« i
"lekr od
den, m ^ Ständen in besondern Bündnissen. Luccrn schließt sich Zürich und Bern an, jedoch
^e» s behalte, daß diese drei Staaten mit den Ständen der Eidgenossenschaft niemals Sitz und Stimmedrxj ^^ege» stimmen Uri, Ob- und Nidwalden und Appcnzell-Jnnerrhoden gegen die Ausnahmefrüh^,, wollen keine andern in dem Bündnisse eingeschlossen wissen, als diejenigen, welche in
dktz z . ""bcn und namentlich in dein von 1663 eingeschlossen waren. Ihnen stimmt Zug bei, jedoch mit'dcrj>e ^ bie Stände gemeinsam sich für deren Zulassung entscheiden, sich nicht widersetzen
Zrg,e ^ ^^z würde in Berücksichtigung der für die Eidgenossenschaft wichtigen Lage dieser drei Staaten° ^Uvahrt ^ ^'^'whme einwilligen; da es aber dermalen gegen keinen derselben in einiger Verpflichtung stehe,^>e ^ feierlich dagegen, daß es durch deren Zulassung Verpflichtungen gegen Frankreich oder^ kqg.,. ^^aten übernehmen sollte. Evangelisch Glaruö schließt sich an Zürich und Bern an; die Gesandten^ ^rrus, ohne Instruction, berufen sich auf den badischen Abschied und nehmen daS Angehörte
^blen R'Schaffhausen wollen jene drei Staaten, insofern gegen deren Aufnahme keine^ s>e „,j, "'^chkeiten obwalten, begünstigen, jedoch ohne einige Verpflichtung gegen dieselben zu übernehmen,»»d dermalen in keinem Bündniß stehen. Frciburg und Wallis stimmen wie Uri, Unterwaldcn
l'dvch ^ '^"ncrrhoden. Solothurn will den drei Staaten inSgesamnit oder einigen derselben entsprechen,^alln,^'^ Weise, wie inan sich darüber vereinigen werde. Die Gesandten von Abt und Stadt^ ^ der Mehrheit anschließen. Bei dieser Divergenz der Ansichten, und da der König über
^e»kd, ^ geäußert hat, wird gut befunden, einstweilen noch keinen Beschluß zu fassen, den
^ Genf und vom Bischof von Basel als Rccrcditiv ein Antwortschreiben einzuhändigen und
^ ^k«rvnck»m zu nehmen. Die Gesandten, welche den Beitritt der drei Staaten befürwortetdie übrigen, zu Hause ihre Principale für die Aufnahme derselben günstig zu stimmen. § 8.^>ci>e„ ^ bezeichnete Commission berichtet über die ihr gegebenen Aufträge. In Beziehung auf die For-^ c> die am Ende beizufügenden Clauscln ist sie der Ansicht, daß nach Anleitung früherer Bündnisse^ljsxt ^ ^ sei, und daß es nicht diplomatisch wäre, mehr beizusetzen. Die Einrcgistrierung verschiedener^>dt,, ^^"Zösischen Gerichtshöfen finden sie zwar nöthig, doch könne dessen im Bündnisse selbst nichtdieser Punkt müsse mit dein Ambassador besprochen werden. In Beziehung auf die BundeS-^itdif!,/" Zwar die Ansicht geäußert worden, daß eine solche nicht mehr in Uebung sei, sondern daß manb,.j "dwechslung der Ratificationen begnügen könnte; dennoch schlägt die Commission vor, von der frühernfeierlichen Anlaß nicht abzuweichen, und trägt auf eine Beschwörung, jedoch innerhalb^bgenossenschaft an. Endlich legt sie die bereits auch vom königlichen Dolmetscher Michclet^ deutsche Uebersetzung der BundeSartikel vor. Dieselbe wird nach ausgesprochener Genehmigung
Originaltexte beigesetzt und dem Ambassador überreicht. Bei diesem Anlasse erklärt die Ge-^cs bc,rdaß sie, waö Art und Weise der Unterschriften und Einrichtung deS BundcSinstru-' i'los zu referieren begwältiget sei. Am 28. Mai verfügen sich sämmtlichc Gesandte mit StockEinladung des AmbassadorS in dessen Residenz. Picamilh de Easenave verliest daS sranzö-geschriebene BundeSinstrument, und nachdem dessen deutsche Uebersetzung mit dem franzö-iE "bcrcinstinlnicnd erfunden worden, unterzeichnet und besiegelt der Ambassador dasselbe mit eigener^ Beilagen Nr. ?.) Auf die an die Gesandten gerichtete Einladung, ebendasselbe^ ^r>n Zürich, Bern, Obwalden und Appenzell-Außcrrhoden, daß sie nur zum Referierenk", und treten ab; die Gesandten der übrigen Stände, mit Ausnahme derer von evangelisch