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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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Juli t765.

kein einmüthigcr Beschluß zu Stande komme, Appcnzell-Jnnerrhoden ist der Ansicht, daß das Verbot der ^Mediation nicht auf diejenigen Münzstätten sich erstrecke, welche unter hochobrigkeitlicher Inspektion verliehtwerden. Daher stimmt es nicht zu diesem Verbot und behält sich das Münzrcgale mit allem, was davon ^hängt, feierlich vor, 4) In Beziehung auf die Abrufung eidgenössischer und anderer geduldeten Münzen vereintman sich dahin, daß zwei Monate, bevor die Abrufung in Kraft tritt, der abrufende Stand dtd übrigen da»""in Kcnntniß setzen solle. Die Gesandtschaft von Schwyz referiert, Zug stimmt für einen Termin vonMonaten. 8 5. k. Die Gesandtschaft von Lucern berichtet, daß der Nuntius in Betreff der zu restringiere»'''"Kirchenfreiheit Bereitwilligkeit gezeigt und gute Hoffnung gemacht habe. Da auch in den mailänvi!^"

Staaten die Kirchenimmunität beschränkt worden sei, so haben die Gesandten Hoffnung, daß dasselbe

-erst

abzuwarten; wenn dieselbe länger ausbleiben sollte, so möchte nach der Meinung einiger Gesandtenzu deren Beschleunigung daS Angemessene verfügen, die eintreffende Antwort Zürich zu Händen der betreffe» ^Orte einsenden. Indessen behalten sich Zürich und Bern die landsfriedlichen Rechte, GlaruS außerdemdie freie und ungehinderte Administration der Justiz, die katholischen Orte ebenfalls die freie »lud unbclchr»^Ausübung der Religion bestens vor. 8 6. K» In Beziehung auf die Beschwerden der schweizerische ^Frankreich niedergelassenen Kaufleute wird berichtet, daß auf das an den König erlassene Schreibe»keine Antwort eingekommen sei, daß aber auch keine neuen Klagen laut geworden seien. Dennoch wird .Sache als eine wichtige angesehen, bei welcher der Nutzen, die Ehre und daS Ansehen der Eidgenosse»!betheiligt sei. Der Ambassador versichert, daß man nicht die Absicht habe, die schweizerischen FreiheitenzuHeben, sondern daß man bloS mit der Untersuchung der Ansprüche verschiedener Privatleute beschäftig ^welche sich fälschlich für Schweizer ausgeben. Man findet für gut, den Bericht eines tröstlichen Erfolges »warten. 8 7. I». Die Gesandtschaft von Basel berichtet, daß der Zoll, welcher in jüngster Zeit im Ell»!'' ^daS Leder gelegt worden sei, noch immer fortbestehe, und verdankt rnstructionsgemäß die Geneigtheit der »br

in den Abschieden zu unterhalten. Die übrigen Gesandtschaften, mit Ausnahme der schwhzerischen, sind u'w «

Stände, bei jeder günstigen Gelegenheit ihre Verwendung eintreten zu lassen; sie ersucht die Sache noch

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zur Hebung dieser Beschwerde bei günstigem Zeitpunkte zu allen gedeihlichen Maßregeln Hand zu biete»' ,,

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t. Zur Abhaltung des Strolchen- und Bettelgesindels werden die Betteljagden für unwirksam gehalten,

denn, daß dieselben vorher den benachbarten Ständeil angezeigt werden. Zweckmäßiger findet man es. ^jeder Stand von sich aus die erforderlichen Maßregeln treffe und namentlich die Grenzortc diesem Gesin^^Eintritt ins Land versperre und auf die Rheinüberfahrten ein wachsames Auge habe. Die in den ^regierenden Stände wollen den betreffenden Landvögten daS Nöthige zu Sinn legen. 8 9. k. Die ^"^1Wallis hatte im Laufe deS Jahres einen umständlichen mit einem topographischen Plane begleitetenüber seine Grenzstreitigkeit auf dein BeruhardSberg mit dem König von Sardinien den Ständenund um deren Hülfe und Rath angesucht. Nach einläßlicher Besprechung dieser Angelegenheit wird ei»»"^gut befunden, der Republik Wallis zu antworten, man nehme an dieser wichtigen Angelegenheit allengenössischen Antheil, versichere sie aller Aufmerksamkeit und freundeidgenössischen Gefälligkeit und wünsässfortgesetzte Anwendung kluger Maßregeln diesen Anstand bald gehoben zu sehen. 8 1l). . ^

I. Bei den Verhandlungen über die Allgelegenheit der Grafschaft SarganS spricht die Gesandtsch^Uri instructionSgemäß ihrer gn. Herren und Obern Bedauern über die im Stande Schwpz seitherrschenden Unruhen und die Hoffnung aus, dieser Stand werde künftig nicht allein das vermeiden,