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Anton Keller, Schultheiß und Panncrherr; Joseph Ludwig Casimir KruS, deS Raths. Ur i. Karl^ S Keßler von Wattingen, Landammann; Franz Martin Schmid, Alt-Landammann. S chwyz. Franz'»nncus Pfy^ Landammann; Heinrich Franz Atwberg, deS Raths und LandShauptmann. Untcrwalden.beid^"' Landammann und LandShauptmann, »nd Franz LcontiuS Bucher, Alt-Landammann,
^ Obwakden. Zug. Franz Anton Leodegar Kolin, Zeughcrr und Panncrherr; Joseph Blattmann, des^ Glarns. Johann Leonhard Bcrnold, Landammann; Johann Kaspar Schindler, Landsstatthalter,eus^ Johannes Debarp, Obcrstzunftmeistcr; Lukas Fäsch, des Raths. Freiburg. Franz NiklauS Mar-Rvll ^di, Schultheiß; NiklauS Rämi, Seckelmeister. Solothurn. Urs Victor Augustin von
Ni ^^"lthciß; Johann Victor Lorenz Areggcr, Stadtvcnncr. Schaffhauscn. Anshclm Franz von»o»Bürgermeister; David Meyer, Statthalter. Appenzell. Johann Jakob Gygcr, LandammannP^""^^oden; HanS Ulrich Schuß, Landammann von Außerrhodcn. Abt von St. Gallen. Johanndes », Thurn und Valsassine, des Geheinicn Raths und Landshofmeister; Franz Joseph Müller,
Kennen Raths und Obervogt zu Rorschach. Stadt St. Gallen. Daniel Höggcr, Bürgermeister,v. ^ ^^gcnössischc Begrüßung. 8 t. I». Biel entschuldigt sein Ausbleiben und bittet um den Abschied. 8 2.des », des französischen Ambassadors, übergeben durch Barthös de MarmoriärcS, welcher in Abwesenheit
sich ^^siadors dessen Geschäfte besorgt. In der Adresse, in welcher die Stände einzeln aufgezählt sind, findet>y, ^ von Schwyz nicht. Die Gesandtschaft von Schwvz erklärt, daß ihr Stand dermalen nicht mehrFrankreich stehe. Auf diese Erklärung hin, und da die Gesandten über diesen Punkt nichtdas werden unter die Beantwortung bloS die Namen derjenigen Stände gesetzt, an welche
v. Mg "dressiert ist. 8 3. «I. Complimcntschreiben des Bischofs von Basel. Beantwortung. 8 4.Rechte,^ werden folgende Fragen behandelt: 1) Wie die in die Eidgenossenschaft eingedrungenen^dci d" wir dem am wenigsten empfindlichen Schaden ausgeschafft werden könntet«. Es macht sich
^nfe," geltend, daß namentlich °dic an den Grenzen liegenden Stände die kräftigsten Maßregeln
^Vci, daß diese schlechten Münzei« wieder aus dem Land geworfen «verde»; namentlich werden
laicht Stadt St. Gallen erstich», das in Brüggen errichtete Mandat durchzuführen Die
Messet s" grenzenden Orte berichten, daß dnrch sie keine solchen Münzen in die innere Eid-
i>al>e. kommen, Basel, daß eS nicht nur alle neuen, sondern auch alle alten Reichsmünzen verbotenderselben habe eS eigene Münzen schlagen lassen, aber nnr so viel als unumgänglich nvth-?) ^weftn ftj; es verspricht, auch ferner mit aller Sorgfalt in diesem Geschäft zu Werke zu gehen,die ^^"udlnng per Frage über ein gemeinsames System für die Prägung des eidgenössischen Geldes wirdbesv^^"'^ßkeit eines solchen anerkannt, und es zeigt sich auch dazu Bereitwilligkeit, wenn nur nickt die»yd Umstände der verschiedenen Orte dermalen noch die Durchführung unmöglich machten. ZürichZünden" ^^^lcn ihren Antrag, daß, wenn ein Ort Geld schlagen «volle, dasselbe vorher den übrigen^ der Schrot und Korn geben solle. Dieser Antrag wird acl r«lorenckim genommen. Uri
^ek' diejenigen Orte, welche Geld schlagen «vollen, nach den alten Verordnungen verfahren oder
^^r ^ sie schlagen, von geringer»« Werths ist, dasselbe zurücknehmen und den Münzmeistcr
^r F"l,arins bestrafen sollen. 3) Das gänzliche Verbot aller Admodiationcn «vird von den Gesandten^kt, «v" instructionSgemäß gcnehlnigt, init AllSnahinc der schwyzerischcn, derei« Stand sich offene Hand
^ ite gemeinsames Münzsystem zu Stande komme; diese will aber das von dei« übrigen Ständen
ke Ansuchen dcö Beitritts getreulich hinterbringen. Zug behält sich auch die Convenienz vor, da