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7,2 (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1744 bis 1777
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263
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Jult 1764, 26Z

^geschickte Antwort auf dessen Schreiben lind auf seine früher abgegebenen Erklärungen und wünscht, daß füraltein"''^ Ordnung gemacht werde, daß in Fällen, welche die gesammte Eidgenossenschaft berühren, nachApp gemeinsame Beschlüsse gefaßt werden und nicht die einzelne» Stände für sich handeln.

^ k"zeh spricht den Wunsch aus, Lucern, Freiburg und Solothurn möchten mit den übrigen katholischen"nden zu eiizcr Coilfercnz ztisamincntrcten. Die Gesandtschaft des Abtö von St. Gallen läßt eS instructionS-klär^ srühern Erklärungen bewenden. In Beziehung auf den Bund von 1715 kann sie keine Er-

"»g abgeben, da der Abt in demselben nicht enthalten sei; hingegen nehme er jederzeit das Beste der^l»ch - " Stände zu Herzen. — In der zweiten Sitzung eröffnet der dieses Geschäftes halber anwesende>h>» Barthäs de Marmoriöres sehr annehmbare Proposttioncn, welche darauf, in Schrift verfaßt,

^ ^>rch vier Abgeordnete verdankt werden. Derselbe fordert die Gesandten auf, ihren gn. Herren und Obern^zustelle». „Zürich und Bern haben die neue KriegSdiensteinrichtung angenommen und der Ab-^ ^ Botschafters hat versprochen unö gleich diesen beiden Ständen zu halten. — Er hat uns zu"Vuiid" allerkräftigste Versicherung gegeben, daß weder die KriegSdiensteinrichtung noch der 1715er

>,s»r ^ F^iheit und Unabhängigkeit unseres Vaterlandes einigen Nachtheil bringen werde. Er hat ver-^ Deklaration uns vom königlichen Ambassador werde gegeben werden. — Die 16,00t)"»rrsu' w im 17l5cr Bund begriffen, hat uns der gleiche Abgesandte des Herrn Botschafters

"standet Namen Sr. Ereellenz, daß dieser Aufbruch der 16,000 Mann niemals anders ver-

"^»dl cl freiwilliger Werbung dcö Volkes, so sich aus gutem Willen anwerben läßt

"Hind> ' ^ bemeldeler Abgesandte vermeldet, daß die l. Popularstände zu allen Zeiten und ohne alle"Herr Früchte von dem Bündniß genießen werden, woraus er den Schluß gemacht, daß unsere gn.

ohnc Hinderniß beitreten werden, weil solche der Souveränität des Landes nicht17/^' Beding, daß Sr. Majestät mit der ganzen katholischen Eidgenossenschaft diese Kapitulation

^hlelr ^ werden annectiercn lassen." Diese in Schrift verfaßten Propositionen werden dem Abschiedz» Wunsche, daß sie daö Mittel sein möchten, die brüderliche Einigkeit wieder herzustellen und

^kläre,/^" . ^ ^ ^ Gesandte» von Schwyz und Zug, welche kein burgundisches Salz mehr haben,^>» Gc,n^ Gesandten, daß ihre Obrigkeiten, wenn die oben angeführteil Verhandlungen ihnen nicht

Dcm", ^^l>en verhelfen sollten, jede Gelegenheit ergreifen werden, ihnen dazu behülflich zu sein, 8 2.>»a„ . ^^utionSgeschäst wird aus bessere Zeiten verschoben. 8 3. «I. Der Bemühung LucernS verdankt^<ssse d>'""" Beziehung aus die Dispensationötaren sich nicht mehr zu beschweren hat. Uri stellt bei diesemes möchten auch für die Ermäßigung der DispensationStaxe für den zweiten Grad beim^>che>/" Schritte gethan werden. Die Gesandten sind einstimmig der Ansicht, den Stand Lueern zu

^°chte Nuntius dafür zu verwenden, daß er seine Officien beim päpstlichen Stuhl anwenden

die den zweiten, dritten und vierteil Grad so gestellt werde, wie sie früher üblich ge-

^'u ' ^ Complimentschreiben des Bischofs von Basel, in welchem derselbe den Wunsch nach

^ Bundes ausspricht. In der Beantwortung erklären die Gesandten, daß sie diesen Wunschhinterbringen wollen. 8 5.

Mcm sehe auch im Nbschuittc'HerrschaslSangclegctthetteu:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. S4. Laudsckreiberei.