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Juli 1764
2 41.
Konferenzen der katholischen Orte wahrend der geineineidqenössifchen TagsahunH
im Juki 17K4.
I2taa»»archl» Lucerna
a. Die Gesandtschaft von Schwyz eröffnet, daß ihre gn. Herren und Odern mit großem Unlieb crw^baben, daß ibr Stand von Seite» Frankreichs sich großen Unwillen zugezogen bade, weil derselbe nickt ^bald zu der neuen Dienstcinrichtnng eingewilligt und die übrige» Stande angegangen habe, diese Angclcg^nach altem Herkommen allgemein an die Hand zu nehmen und durch Traktate auszutragen, Einen an ^Weg einzuschlagen habe Schwvz als mit seine» Pflichten unvereinbar geschienen, ES habe keineswegs,Absicht, Frankreich gegenüber weder hinsichtlich dcS Bundes noch des Dienstes „abzubinden", sondern bll'6den übrigen katholischen Ständen dafür zu sorgen, daß dieselben in ihrer Souveränität, Freiheit und ' >alten Herkommen nicht beeinträchtigt werden und diejenigen, welche bei den Kriegsdiensten interessiert sind,^Tractaten zwischen de» beiderseitigen Principalitätcn in dem Genüsse deS Dienstes verbleiben können. AusGrunde hatte Schwvz auf der Confcrcnz zu Zug auf eine allgemeine katholische Eonscrenz angetragen,der Bund von 1715 und die Verhältnisse des Kriegsdienstes besprochen werden sollten und zugleich auchfahren gegenüber dem französischen Botschafter, Da Zürich und Bern im Vergleich zu dem ersten Antrag vonFrankreichs eine bessere Kapitulation erlangt haben, so sei nun die Gelegenheit vorhanden, für die katlp'^Stände und die Republik Wallis die bereits angenommene Dicnstcinrichtung ebenfalls abzuändern und g" ^sam mit den übrigen katholischen Ständen zu handeln, Schwpz spricht die Hoffnung aus, Luccrn 'verde ^Bedenken tragen, eine katholische Konferenz mit Zuzug von Wallis auszuschreiben und init Frcib»rg ^Solothurn „zu einer dauerhaften Versorgung des katholische» Anselms und Ruhens" mitzuwirken,
Schwyz verspricht, ein wahrhaft brüderliches Vertrauen den übrigen Ständen gegenüber an den Tag Ü' ' ^Die Gesandtschaft von Luccrn ist instruiert, sich in nichts weiteres einzulassen, zumal da cS sich auchBund von 1715 handeln solle, Sic bezieht sich auf ihre auf der vorjährigen JahrrechnungStagsaß"^ ^der Konferenz zu Bade» gemachten Erklärungen und auf daS Schreibe» ihres Standes an Uri,Unterwalden und Zug. DaS Angehörte null sie jedoch hinterbringen. Die Gesandtschaft von Uri ^Instruction und kann deßhalb nicht eintreten! sie bezieht sich aus ihre frühem Erklärungen und wü»>ch^durch daS Zusammentreten aller katholischen Stände die Sache zu einem glücklichen Ende gebrachtDas Angehörte nimmt sie »ck ivlmonckum. Nidwalden und Zug bieten zu einer gemeinsamen Belü»^ ^Hand; kommt keine solche zu Stande, so behalten sie sich vor, mit Uri und Sckwyz weiter zugehen. Die Gesandtschaft von katholisch GlaruS erklärt, daß ihre gn. Herren und Ober», so ^Sönderung müsse vorgenommen »Verden, mit den Rüthen evangelischer Religion gemeinsam arbeitenDer Bund von 1715 könne daher nicht berührt »verde» und daS um so wcniger, da man »ichtSselben zu klagen habe, Die Berathunge» sollten sich daher nur auf den zunächst liegenden Gege»!^^strecken, auf die Einrichtung des französischen Kriegsdienstes, und dazu halte sie auch die Einberufungausgebliebenen Stände nebst Wallis erforderlich, damit ein Stand den» andern beistehe. Die freiburgische ^ ^»chaft ist ohne Instruction; die Anträge nimmt sie in den Abschied und versichert, daß ihre»» gn. He^" ^Obern daS gemeinsame katholische Beste jederzeit am Herzen liege. Solothurn beruft sich auf sei»^