Obere freie Aemtcr.
e. Taxen für Ucbcrtrcigung von Lehen.
^rt. 15Z Da der sogenannte Schänuiscrzchnten zu Gclfingen, welchen als ein Mannlehcu die
^"»ncnthurci Hitzkirch besitze, lcdig geworden und »nieder vergeben worden war, so wird dein Landvogt ansAufrage, wie viel von dieser Vergebung ihm nnd der Canzlci gebühre, überlassen, nach dein Urbar mit^ ^ichcidenhcit ^ verfahren und, wenn der Verwalter den Zehnren „in die Enge ziehen" wolle, die Sacheuntersuchen. Absch. 312, 8 37.
k. Verlorene Mannlehcn.
^lrt. 1Z4 17 t!:;. Der Laudvogt berichtet, daß ein Mannlehcu verloren gegangen sei. Er wird beauftragt,^^^n nachzuforschen. Absch. 351, 8 58. 155. 17 !^. Der Landvogt zeigt an, daß er noch nichts davonsrj ^.uu^sindig machen können. Da seit hundert Jahren keine Bereinigung der Mannlehcn gemacht wordenl»s. ^ ^^t er die stiothwcndigkeit einer solchen vor. Der Antrag wird ml rokü-oiulum genommen; dem vcr-^ica Munnlehcn soll ferner nachgeforscht werden. Absch. 374, 8 64. ß 156. > 781. Der Landvogt be-^ ch daß Mamilchcn in eine gute Ordnung gebracht worden seien, bis auf 5 Pierling Kernen zu
^U'aiigen, über welche er nichts habe in Erfahrung bringen können, lieber dieselben soll ferner Nachfor."/I gehalten werden. Absch. 392, 8 51. jj 157. >71!«. lieber diese 5 Pierling Kernen hat nichts anderes^ Führung gebracht werden können, als daß dieselben auf Gütern zu Hämikon und Müßwangcn stehen,bcid^^ ^ befunden, dieselben, bis mau weiß, auf wessen Gütern sie stehen, auf die GemeindsgenossenGemeinden zu legen. Absch. 408, 8 51. ß 158. 17 t! 7. Diese beiden Gemeinden führen Beschwerde, ^u. Der Landvogt wird beauftragt, da Herr Zurlaubcn durch Ausfall der letzte bekannte Lchentragcr gc-weitere Nachforschungen in den Anfsalloactcn anzustellen. Absch. 422, 8 37. ß 159. I71!8. Daselb Nachforschen über diese 5 Viertel Kernen nichts mehr zum Vorschein gekommen ist, so werden dic-^ ulS verloren aufgegeben. Absch. 439, 8 48.
l A. aZohiitcu- und Grundzinse.
jgüns katholische Orte: Avt. IM, ILl.f
.4. Bereinigungen.
1720. Wegen der in den oberen freie» Acmtcrn vom Landvogtc vorzunehmenden Bereinigungen,^ ^ thcilwcise rnmöthig und mit großen den Abschieden zuwiderlaufenden Taren verbunden seien, will llri^tholischeu Orte zu einer Instruction auf die allgemeine Tagsatzung veranlassen. Absch. 150, 8 13. ßUnd ^ Krcuer, Canzler des Gotteshauses Muri, erscheint im Namen der Klöster Muri und Einsicdcln>No ^ktterhauseS Hitzkirch, und Heinrich, Eanzlcr des Gotteshauses Eugclbcrg, in dessen Namen und rc-u»str ^""' ^aiidvogt Biebing im Hiitblick auf den Abschied von 1637 verlangte Bereinigung
Zchnten. Von den Gesandten der katholischen Orte wird die Nothwcndigkeit dieser Bereinigungkv»»tc^ " ^"bcn dargethau, welchen die Vernachlässigung derselben für die regierenden Orte herbeiführenhge» ' Verpflichtung, welche dem Landvogtc das Urbarium und der Abschied von 1637 aufcr-
als kwrch spätere Slbschiede nicht entkräftet wcrdcir köirne. Der Nutzen davon sei eher einem katholischen,evangelischen Landvogt zu gönnen. „Die Klöster, sagen die Gesandten der katholischen Orte, ver-
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