Grafschaft Sargans.
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4. Gefangenschaften.
Art. 11g. Z7:;2 ES wird eine Reparation der Gefangenschaften für gut befunden. Absch. 341, 8 46.^9. 17^;; Gefangenschaften sind in sichern Stand zu setzen. Absch. 595, 8 45.
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e. Scharfrichter.
Art. 121. I7:;2 Der Landvogt wird beauftragt, die zwischen dem Scharfrichter und dessen Stiefkindern^ angesprochenen Jndcmnisation halber entstandene Differenzen in Güte beizulegen. Absch. 341, 8 49. jj17;;«. Der Scharfrichter bittet um ein Wartgeld; der Landvogt wird beauftragt, ein Projcct zu for-mieren. Absch. 407, 8 kl.
s. Hausieren.
Art. 12Z. 17:;«. Rudolf Good, Bestände! des Bergwerkes von Flums, eines Lehens der regierenden Orte,^e't, es möchte das Hausieren mit Stahl, wie eS jetzt von Tprolcrn getrieben werde, untersagt werden, da ihm
) dasselbe großer Schaden erwachse. Das Ansuchen wird, da eö die Landssatzungcn und Landöordnungcntrifft, ros(!lt!»clum genommen. Absch. 497, 8 92.
Iudicatttr- und Compctenzcouflicte.
sKatholische Orte! Art. I tö b -llg.sa. Wegen eines Zehntens zu Wartau zwischen Wartau und Glarus.
Art. 124. I7i:;. Glarus berichtet von einem Streite zwischen Einigen zu Wartau wegen eines Zehntens,. )en es zu Wartau besitze, indem dieselben auf ein nicdcrgcrichtlichcs Urthcil sich berufen. Glarus aber be-^ntet die Competcnz des Niedern Gerichts in dergleichen Dingen. Absch. 23, 8 23. ß 125. 1713. GlaruS"acht einen Anzug wegen des von der Pfarrei zu Wartau angesprochenen Neugrützehntcns. Es wird ersucht,dum Antrag schriftlich einzugeben; Glarus leistet aber dem Ansuchen keine Folge. Absch. 62, 8 27. js 126.
" Der glaruerischc Gesandte ersucht die regierenden Orte, sich zu erklären, wer für den streitigen Neu-^dtzehuten zu Wartau der eompetcntc Richter sei. Die Competcnz des nicdcrn Gerichtes hält er für streitend^e» Rcchl uud Herkommen. Das Ansuchen wird ml lokoioniluiu genommen. Absch. 89, 8 39. 127.
^ - Glarus wiederholt sein Zlnsuchcn und wünscht zu wissen, wem der Neugrützchnten daselbst zugehörc.
Marus Slntrag wird erklärt, daß man sich an den Spruch von 1487 zu halten habe, nach welchem der^grützehntcn im ersten Jahre dem Pfarrer zuständig sei. In Streitigkeiten zwischen Glarus und der Ge-^b>de Wurtau wegen dieses Zehntens soll der Landvogt der compctentc Richter sein. Absch. 196, 8 41. jj, ' ^18. Glaruö beschwert sich, daß obiger Beschluß vom Landvogtc nicht vollzogen worden sei. Eö zeigt8 ^'»selben der Beschluß noch nicht zugekommen ist; er soll ihm daher mitgethcilt werden. Absch. 122,das ^ ^ ^ ^ Der Gesandte von GlaruS berichtet, daß die Zehntgenosscn von dem Ansprüche an
^"'grüt abgestanden seien. Absch. 135, 8 22.