Grafschaft Sargans. !)l17
^ er dicscn Riß machcn lassm solle. Absch. 175, 8 23. ff 99. »722. Der Landvogt zeigt an, daß er mit^pufferten der III Bünde und dein Landsckreibcr einen Augenschein wegen der streitigen Grenze bei der Tar-^brülke genommen und einen Grundriß habe anfertigen lassen. Er wird beauftragt, mit den Herren ausLuiden ans Ratification hin in Güte die Streitigkeit beizulegen; ist das nicht erhältlich, einen vollkommenenmachen zu lassen und denselben mit einem einläßlichen Bericht in die Orte zu schicken. Absch. 199, 8 39. ß9 >72?!. Der Landvogt berichtet, daß auf einer den 7. und 8. April gehaltenen Konferenz die Streitigkeitü'kgcn der Grenze an der TardiSbrücke nicht habe beigelegt werden können, daß aber der Zöllner den'ömi auf Rheinwiese immer weiter hinnutcrsetze. Es wird für gut erachtet, daß die Sache im altenStande verbleiben, der Zöllner aber den Hag nicht weiter hinuntcrsetzen soll. Absch. 297, 8 31. ß 191. I72Ä.
^ Landvogt wird beauftragt, darauf zu sehen, daß der Zöllner den Hag au der Rheinwicse nicht weiter^»Untersetze. Absch. 221, 8 39. ff 192. >7?!Z Zu Beilegung der Differenzen wird den III Bünden einAntrag z„ Conferenz gemacht. Absch. 392, 8 69. ß 193. I 7?!<». Die Entscheidung dieses Streites wirdkünftige Jahrrcchnung verschoben. Absch. 497, 8 57. ß 194. !7?!8. ES wird beschlossen, in einer mit^»den abzuhaltenden Conferenz die Streitigkeiten unter Ratifieationsvorbehalt zu bereinigen. Absch. 439, 8 59. ß^ > 7?!«. Bünden behauptet, daß von der sogenannten I'i//a longa der höchste Grat derjenige sei, welcher sichRagaz ziehe und nicht der obere gegen die Zollbrückc, wcßwcgeu die wahre Landmarch, der Arclgcnstcin^kcn am Rheinacker sei, wo auch seine Tcrritvrialrcchte anfangen, bis wohin cS bisher Wachen ausgestellt,^ Straßen in Ehren gehalten, die Weiden benutzt hätte und zu wuhrcu befugt sei. Die Abgeordneten der5l>ercnven Orte bezeichnen aber das weiter oben am Ende des Grates unten an der Zollbrücke stehende und^>t bn Jahrzahl 1574 bezeichnete Kreuz als die wahre Landmarche und stützen ihre Behauptung durch ein'Rrnimmt pon PfäferS vom Jahr 4959, durch Documcntc von 4426, 1692, durch den sogenannten Fagladia-9 und manche andere Gründe. Nachdem ein Augenschein genommen, Abgeordnete der GemeindenM ^uwnis, Untervaz und Jgiö abgehört worden und beide Theilc die Begründung ihrer Ansprüche in^morialien eingegeben, wird die Sache zu Händen der Committenten von den Gesandten der regierenden9e griiommcn. Absch. 448, 8 2. ß 496. I7?!i>. Ein Schreiben von Bünden verlangt,
dir regierenden Orte als Grenze zwischen der Grafschaft Sargans und dem Hochgericht der vier Dörfer^ ^gcn den Rhein gerade hinaus sich zeigende Ecke dcö ArclgenstcinS als die alte Landmarche ansehen oderdas ^ binden nach Laut der Bünde das Recht angcdcihcn lassen möcktcn. Zürich und Bern stimmen gegen>vill »u cinen RcchtSstand und meinen, den Klagen „zugeben" zu müssen. Luccrns Gesandtschast
u»d ^ Angehörte hinterbringen. Uri, Untcrwaldcu und Zug wollen zuerst den Abschied der früher» Conscrcn;
die Acten kennen lernen. Schwyz und Glaruö referieren. — Die Rechnung über die Ausgaben der Con->vill^ August 1738 tvird reguliert, die Abgeordneten und der Ingenieur Mors werden belohnt. Schwyzdes ifn. Herren und Obern Entschluß in dieser Geldsache gewärtigen. Die von verschiedenen AusschüssenSarganserlandcS in Rechnung gebrachten 399 Gld. AtzungSkosten sollen von den Betreffenden dem Landvogt^tzt werden. Absch. 454, 8 55. ß 497. I77UI. Zürich und Bern wiederholen ihre Ansicht vom vorigen^ übrigen Gesandten wollen den Landvogt beauftragen, ferner nach Instrumenten, welche sich aufkchi ^^"^9)en beziehen, nachzuforschen. Uri und Schwyz beziehen sich auf ihre Erklärung im vorjährigen Ab-- Glarus will auch warten, ob bei fortgesetzter Nachforschung ctwaö NcucS zum Vorschein komme und^ Absch. 471, z> ff 168. 17il Zürich und Bern stimmen wiederum für Nachgeben. DieGesandten wollen, daß die noch nicht vorgenommene Untersuchung zuerst vorgenommen werde und
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