Februar bis April 1735. ZU
^»dstäiidc und an die Mcycrcicu an jede ein besonderes Schreiben erlassen. Der Stadt Pruntrut wird an-zogt, daß Repräsentanten der verbündeten Orte in Pruntrut erscheinen werden, welche ihre Ossieien keim^»desfürstcn anwenden würden, wenn sie zum Gehorsam aus dem Wege, wie der Fürst in seinem Schreiben6. November 1731 ihnen bezeichne, zurückkehren wollten; den Landständc», daß es den Gesandten erwünschtwenn die ihren Konstituenten von ihnen zugeschickte Erklärung bald unterschrieben werde, widrigenfalls sieiu dem letzte» im Bunde vorgeschriebenen Mittel greifen müßten; den Meyercien wird nochmals ein kaiegori-Ichcs Dchortatorium zugesandt. — Marchcse de Priv zeigt den Empfang des an ihn (am 23. März) gcrich-^teii Schreibens an, will den Inhalt desselben an den Kaiser gelangen lassen und die daraus ihm zukommen-Verhaltungsbcfehle seiner Zeit mitthcilen. — Uri trägt daraus an, Solothurn möchte, in sofern der Fürststelle Hülfe nöthig habe, als nächst gelegener Ort gemäß den Bünden von 1ti55 und 1695 mit seiner Hülfe^springe», bis die übrigen Orte mit ihrem Zuzug erscheinen. Die übrigen Gesandten beziehen sich aus ihreb°rl,cr gegebene Versicherung und erklären sich instruiert, sowohl für den mehrcru Zuzug, als zur Vermehrung der^ibgarde dcS Fürsten zu stimmen. Im Falle der Zuzug von 280» Mann aufbrechen müßte, wird beschlossen,Zürich zu Händen der übrigen Orte, sowie der Republik Wallis davon Anzeige zu machen und letztere^sst der Bünde zu treuem Aufsehen zu erinnern. Nachdem die Gesandten sich vorgenommen, wegen der vomArsten begehrten Verstärkung der Leibwache daS Nöthige mündlich bei den Hoheiten anzubringen, verabscheuen^ sich. Während noch einige Gesandte in Solothurn anwe>end sind, geht ein Schreiben der Landständc nebstvon diesen beigelegten Briefen ein, der eine vom Domcapitel, in welchem dasselbe den Landständcn bezeugt,sie niemals zu Unruhe und Aufstand gereizt, sondern in den von ihnen vcranlaßtcn Convoeativnen immerNuhe gemahnt hätten; im zweiten an den Magistrat der Stadt Pruntrut gerichteten (beide vom 26. März),^sprich; dasselbe, alles zu Beilegung dcS Streites anwenden zu wollen. — Dem fürstlichen Deputierten wird^ ^ccrcditiv von der Konferenz zugestellt. 8 1.
>». Solothurn eröffnet, waS seinem in französischen Diensten im brändlischcn Regiment älS Hauptmann^"enden Paul Karl Altcrmatt begegnet sei. In der letzten Kampagne sei einer von dessen Leuten, ein Deutsch-^»riiiger von Geburt, desertiert und wieder cingcfangcn worden. Während derselbe ins Standrccht hätte gc-werden sollen, sei er in Folge der vom König erhaltenen Amnestie, welche doch die eidgenössischen Völkerangehe, vom Lieutenant-General, obgleich daS ganze Regiment sich widersetzt habe, in Freiheit gesetzt wor-"Ii Verfahren, welches ein Eingriff in die eidgenössischen KriegSsrcihciten sei. Da außer den luccrncrischcn^ Gesandten dafür Instruction haben, wird beschlossen, daß sämmtliche katholische Orte auf künftige geincin-^"vssischc Tagsatzung deshalb instruieren sollen. Katholisch GlaruS und Appeuzcll-Innerrhoden sind davon cbcn-^ w Kenntniß zu setzen. 8 2. «. Solothurn zeigt an, daß der „Kanton" Zug in einem Schreiben cr-habe, daß er daS Bündniß von 1715 zu halten sich fest entschlossen habe und daS Ansuchen stelle, imsämmtlichcr katholischen Orte eine Kommission zu verordne», welche den Antrag vor den Ambassador"'KM „und daS Geschäft dahin rccommcudicren solle, daß der Bund ihm continuicrt und cö damit getröstetDie Gesandten ZugS unterstützen daS Ansuchen mündlich. Da aber die meisten Gesandten nicht^uim sind und man Bedenken trägt, von der Session auö das von Zug Begehrte zu thun, so wird auf LuccrnSz, für passend erachtet, die von Zug begehrte Recommendation privatim zu thun. 8 3. «I. Joseph Anton,,.^di von Glarus, Oberster über das Lcibgarderegimcnt, welches zu Diensten, Schutz und Schirm des spa-Infanten Don Carlos und seiner eroberten Lande angeworben wird, dankt für die ihm voriges Jahr aus-Empfehlung. Bei diesem Anlaß bemerkt Solothurn, daß Zürich die tschudischc Werbung verwerfe und