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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Februar bis April 1735.

vorhanden sei. Die übrigen Gesandten haben ähnliche Jirstruction. Wenn sie aber auch nicht als Richterder streitigen Sache aufgestellt seien (denn der richterliche Spruch werde in Wien gefällt), so konnten sie es dochnicht verantworten, dem Fürsten die dringende Bitte um Vermehrung seiner Leibgarde nicht zu gewähren u"ddas um so weniger, da nach Veranstaltung dieses Zuzugs die gütliche Handlung eher Eingang finden werde, und,wenn man des Fürsten Ansuchen nicht entspreche, derselbe zum Schaden der katholischen Orte anderwärtsum Schuh und Schirm umsehen würde. Nachdem man es all i -ekm -mwlum genommen, ob an das Do»rcap >ugeschrieben werden soll, entschließen sich die Gesandten, den legten Versuch mit einem Schreiben an die Stod'Pruntrut und einem Monirorium an die Meyercien zu machen. Vom fürstlichen Abgeordneten erhalten P ^Memorial, in welchem das „Factum" der Stadt Pruntrut widerlegt, deren Benehmen dem Fürsten gcgcw^ins Licht gestellt und die Bitte beigefügt wird, vor einem definitiven Entschlüsse nicht auseinander zuNach diesen Vorgängen stellt Lucern den Antrag, man möchte, was noch zur Vervollständigung der Maßreg^übrig sei, beratheu, über die heilige Zeit sich trennen und nach der Ratification dcö Zuzugs der 299ail einem von den Hoheiten zu bestimmenden Tage wieder zusammenkommen. Uri dringt auf die Abreise u»?den Abschied, damit um so eher die Bewilligung der 209 Alaun ausgewirkt werden könne. Andere Ortedaß nur der eine der Gesandten zu diesem Zwecke nach Hause reise, Frciburg, daß die zurückbleibenden ^sandten die Stadt Pruntrut zu gütlicher Handlung nach Sotothurn berufen, der fürstliche Deputierte bcsMwerden sollte, ob er Hand dazu geben könne, daß an das Domstift wegen Realisation dcö Geldes gcsclM'^werden möchte und die Leibwache indeß an dem im Projcct bestimmten Tage aufbrechen sollte. Nachdemauch der fürstliche Deputierte in seinem frühem Schreiben sich deutlich dahin erklärt hatte, daß die 299 ÄtM'"nur zur Sicherstellung der geheiligten Person des Fürsten, seines Schlosses und dessen Zugchörde vcrlmwwerden, in einem folgenden Schreiben darauf aufmerksam gemacht hatte, daß das Erguel, das Münsterthal "Ausstand keinen Thcil haben, daß in den Aemtcrn Schliengcn, Biröeck, Pfeffingen, Zwingen, Stadtin Freibergen und dem DelSbergcrthal nahe bei 2999 treue Unterthancn sich finden, die unterdrückte gcl"Bauersame im Elögau ungerechnet, und endlich daß der Fürst sich anerbiete, Klagen, welche nicht in ^anhängig gemacht seien, in gehöriger Form entgegenzunehmen: so wird für gut erachtet, den Repräscntau^welche mir dem Zuzug nach Pruntrut reisen, so wie dem Hauptmann als Instruction mitzugcbcu, daß dieMann zu keinem andern, als dem obenerwähnten Zwecke gebraucht werden sollen, wenn nicht ein Speciales ^der Hoheiten andcrS verfüge. Während dieser Bcrathung laugt eine Erklärung der am 29. MärzDelöbcrg versammelten Lanbstände zu Händen ihrer Constituenten ein, in welchen sie dieselben auffordern/schriftlich zu erklären, daß sie alles, was die dem kaiserlichen Hofe vorgetragenen Klagen betreffe, in demstände belassen wollen, wie es beim Antritt der Regierung des Fürsten gewesen sei; daß sie dem Fürsten^ ^zahlen wollen, zu was sie gesetzlich verpflichtet seien, in der Hoffnung, bei ihren Rechten ebenfalls geschü^bleiben; daß daö vom Domcapitel den 18. Mai 1731 versprochene Tribunal zur Erledigung der Parlstuklagen aufgestellt, und endlich, daß die Klage auf Aufstand ausgehoben werden möchte. Dieser Erklärung^ein Schreiben der Landstände an die Gesandten der verbündeten Orte beigegeben, in welchem die Schu^noch nicht hergestellten Eintracht zum großen Thcil aus einen Rathgebcr des Fürsten, welcher mehrals der Fürst selbst, geschoben wird. In diesen Schreiben, gegen welche der fürstliche Deputierte eine ^lcgung eingab, erblicken die Gesandten die Tendenz der Stadt Pruntrut dadurch, daß sie alte beigelegtewieder hervorziehe und Stifte und Städte, welche schon ihre Submission unterschrieben, zu bccheiligcnVerwirrung und Aufschub in die Maßregeln der Gesandten zu bringen. Daher wird an Pruntrut,