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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Mai 1720,

Gesandten der katholischen Orte nach vorher gepflogener Unterredung darüber rathen, doch immer die Erhaltungder innern Ruhe dabei vor Augen haben. 8 1. 4». Bringt auf der allgemeinen Tagsatzung Schaffhausen daswilchingischc Unwesen zur Sprache, so sollen die Gesandten sich dessen möglichst entschlagcn, vorschützend, I»'seien, da schon lange kein Bericht mehr darüber eingegangen sei, in der Meinung gestanden, es sei Alles be-ruhigt. Schaffhauscn könnte ermahnt werden, seine erkauften Rechte zu behaupten, sie aber nicht weiter aus-zudehnen. 8 2. <. Die in letzter fünförtischcr Konferenz wegen des Nachtrcibens auf den Lauisermarkt ent-worfene Ordnung wird bestätigt (in Schwpz aber hat sie noch nicht „vor der höchsten Gewalt gewaltet."wurde voil der LandSgcmcinde vom 23. Juni bestätigt. Landgemcinbuchs. Dieselbe soll Zürich, Bern »»"Glarus schriftlich initgethcilt werden, damit diese Orte auf die allgemeine Tagsatzung darüber instruieren könne».Zug erklärt, daß cS diese Ordnung aufrecht erhalten »verde, so lange die übrigen Orte sie halten werde»,sollte sie aber gestürzt werden, so behalte cS sich den Paß laut Bünden vor. Uri aber erwidert, daß es, ^lange dieselbe nicht gemeinsam aufgehoben sei, laut Bünden niemanden schuldig sei, zum Schaden der Seinige»den Paß zu gestatten. Ferner erklärt Zug, daß es die Ordnung gemacht habe, daß alle diejenigen, so de»Vieh über den Berg Treibenden ihr Vieh verkaufen, entweder sich sollen baar bezahlen oder durch einen Bürge»sicher stellen lassen; wer das nicht thue, habe keines Rechtens sich zu gctröstcn. 8 6. «I. Aus das durch Sch»^heiß Dulliker, dicßjährigen bischöfl. Rath, vorgebrachte Ansuchen des Bischofs von Basel, wie sich derselbe Bc"'gegenüber in der biclcrischcn Unruhe verhalten solle, wird der Rath ertheilt, die erwartete Deputation Ben»'freundlich zu empfangen, selbiger, wo möglich, zu condescendieren, dasjenige, worin nicht kann willfahrt werde»,„ohne Erzcigung widrigen Gemüths in Verdank zu nehmen" und den Gesandten auf der Tagsatzung eS >»^zutheilen, welche sich dann bei Bern verwenden werden. 8 10. «. Dem MissionariuS P. Apollinarius »'Moskau wird ein RecommcndationSschrcibcn an die czaarischc Majestät bewilligt. 8 15. l. Auf die R»PNidwaldcnS wegen der großen Masse schlechter Münze und der geringen Zahl der Silbersorten im Lande n»r?befunden, daß bei dem jetzt so unbeständigen Valor deö Geldes keine Abhülfe getroffen werden könne. 8 ^K. Das Schreiben des Nuntius, Joseph Firrao (vom 23. Mai), in welchem derselbe die katholisch"'Orte auffordert, die Rechte des Bischofs von Eonstanz zu wahren, wird verlesen und eine Antwort beschloß"''8 18. I». Franz Anton Beßlcr von Wattingen dankt für daS ihm gegebene Empfehlungsschreiben. 8 19-

Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschastSangclcgcnheitciuLa nd gra fscha ft Thurga u.

Art. 123. QuartierhaMleutc n. Ausschüsse. Art. 160. Huldigung. Art. 623. Localis.

„ 159. Huldigung. . 339. Judikatur- n. Competeuzsachen.

Rheinthal.

Art. 108. Polizeiliches.

Grasschaft Sargans.

Art. 96. Marchcnsacheu.

Obere freie Aemter.

Art. 160. Zehnten und Grundzinse.

Grasschaft Baden.

Art. 312. Stifte und Kloster.

Vier ennctbirg ische Vogteicn überhaupt.

Art. 61. Abzug.

Schirmorte des Stifts St. Gallen.

Art. 1. Beschwörung des Burg- und LandrechtS.