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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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November 1715. 99

dringt ferner auf die durch eine Abordnung vorzunehmende Abkurung der Kirchengüter, deren bisheriges Nicht-ühtnndekvmmcn eine namhafte Ursache der Zwistigkeit sei. Bern ist dafür nicht instruiert und will vorerst dieAbgeordneten der Katholiken in Zürich vernehmen. 8 16. Ii. Die von Bremgarten geben einige Beschwerden"> Betreff der Garnison daselbst ein. Dieselbe^ werden in den Abschied genommen. 8 18. I. In Betreff deö^bt-sanctgallischcn PacificationSgeschaftcS hatte Zürich ein Memorial an Bern abgehen lassen. Bern antwortet"us dasselbe mündlich. ES ist der Meinung, daß bei längerm Verzug „Gefährlichkeiten" zu erwarten seien;kuie baldige Berichtigung werde von außen und innen, auch namentlich von GlaruS und Basel empfohlen.

Katholischen würden nicht ruhen, bis der Abt eingesetzt sei. Im Toggenburg würden die Streitigkeiten'"cht aufhören, cö sei denn, wie die Klügsten unter den Toggcnburgern selbst erkennen, daß sie „einen MeisterGilten;" ja cS sei daselbst bei fortdauernder Uneinigkeit znleht noch eine Trennung zwischen Evangelischen undAcholischen zu besorgen, in Folge deren die Katholischen einen Herrn suchen würden. Die Gesandten Zürichs^"d nicht instruiert, lassen eS bei den in jenem Memorial enthaltenen Gedanken bewenden, wünschen aber auch'Sache aus eine dem eidgenössischen Stylus und Herkommen adäquate Weise zu glücklichem Ende zu bringen.^ >»». Die Gesandten Genfs stellen in einer bcsondcrn mit ihren Verbündeten, Zürich und Bern, gehal-ten Eonferenz die bedenkliche Lage ihrer Stadt vor, waö ihnen von Seite SavoyenS widerfahren, und waslür Schritte sie dagegen gcthan, wie unbegründet das Schreiben des MarqniS de St. Thomas sei, das mehrHerr von Mellarede veranlaßt habe; wie wichtig in ihren Conscquenzen die Ansprüche des Pfarrers zu Fon-^»er ausden Zehnten seien. Sie erzählen die Art und Weise, wie jener Genfer Knabe (du Pan) entführt worden, undder König'voil Sicilicn seit seiner Erhebung aus den sieilianischcn Thron daS Wort „Protection" in seinemschreiben gebrauche und in seinen Placardö sich den Titel „Baron de Vaur und Cvmtc de Gencvc" beilege.

der evangelischen Eidgenossenschaft so viel an Genf liege, seien sie gesinnt, ihre Stadt in vollkommenen^lmsionsstand zu sehen, und bitten, ihnen im Fall der Roth gegen baarc Bezahlung mit Volk und Material"ud »ut einem Gcldvorschuß beizustehen; sie würden eS auch nicht unpassend erachten, wenn beide Stände inrin Magazin von Gewehren anlegten. Alles wird -><I tmleiouckum genommen. In Beziehung aus jenenSchuten soll nach Genehmigung der h. Obrigkeiten einem nochmaligen Jntcrccssionalschrciben an den Königvon Sicilicn, „ein Memorial von dcS Geschäfts Bcgrundtnuß" beigelegt werden. 8 21.

Man sehe auch ine Abschnitte Herrschastsangelcgenheite»:

Landgrafschaft Thnrgan.

Art. 241. Abzug. Art. KSK. Localis.

Rheinthal.

Art. 379. Locales. Art. 330. Locales.

Grafschaft Baden.

Art. 405. Locales. Art. 439. LocaleS.

Abt-sanctgallische Lande.

Art. 8. Organisation der Administration. Art. 54. Arinenverpflcgung.

Schirin 0 rte deS Stifts St. Gallen.

Art. 5. LandShauptmann.

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