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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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November t7k5.

in Kenntniß zu setzen und dieselben anzugehen, daß sie ihren Ministern an dem kaiserlichen, königlichen undander» Höfen auftragen möchten, aus das evangelische Interesse der Eidgenossenschaft'wohl zu invigilicrcu DerVorschlag wird <->cl leleianckum genommen. 8 k. I». Es erscheinen auf ergangene Einladung hin zwei Depu-tierte von Genf in der Sitzung, Abraham Mcstrczat, Alt-Syndic, und Jean Pierre Trcmblcy, Alt-Syndic,eröffnen, was sie „landmährSwciS" von jenen geheimen Artikeln des neuen Bundes vernommen, erzählen, wasvon Seiten des Königs von Sicilicn während seines Aufenthaltes in der Nachbarschaft passiert sei, billigen dievon den Gesandten gefaßten Maßnahmen und eröffnen, daß sie der allgemeinen und ihrer besonderer Sicherheithalber sich entschlossen haben, ihre Stadt zu befestigen, und bringen schließlich drei Beschwerden vor:' t) daßder Pfarrer zu Foncener Wider den Vertrag von St. Julien vom Jahre 1603 den Zehnten anspreche; 2) daßein Knabe yon Genf zu Thonon von des Königs Hofleuten angenommen, nach Turin gebracht und zum Ab-sall von der reformierten Religion verleitet worden sei; 3) daß versucht werde, zu St. Victor und Chapitrc daskatholische ReligionSercrcitium einzuführen. Die Abgeordneten bitten um fernere Gewogenheit gegen Genf. Siewerden der Freundschaft bestens versichert. 8 2. e. Den Gebrüdern Högger von St. Gallen wird ein Jnter-cesstonalschreiben im Namen löblicher und zugewandter Orte an den Regenten von Frankreich bewilligt, betref-fend die Erledigung ihrer Ansprüche. Lucern schickt seinen Konsens dazu sofort ein. 8 3. «I. Basel wird aufden Fall, daß das an den König von Frankreich und den Regenten gerichtete Schreiben und die Verwendungdes markgräflich-badischen geheimen Raths Fäsch in der Angelegenheit der hiittcrhaltcncn Zinsen und Gefälle imSundgau und Elsaß und der Fruchtsperre gegen Basel ohne Erfolg bleiben sollten, ein im Namen der evan-gelischen und der zugewandten Orte abgefaßtes Schreiben an den König, den Regenten und den Marschall Villcroieingehändigt. 8 ck. v. Auf die Klage SchaffhauscnS, daß trotz den auf letzter Jahrrcchnung beschlossenen undabgegangenen Schreiben von Seite des ncllcnburgischcn Oberamtes zu Stockach die Schaffhauscn gehörigenGefälle zurückbehalten werden, ja, daß sogar mit Confiscation gedroht werde, wird beschlossen, dieselben Schrei-ben jetzt im Namen der Xkll und der zugewandten Orte an den Gubcrnator zu wiederholen und dem Grafen vonTrautmannSdorf für seinen guten Willen zu danken; vorher aber, weil bei den jetzigen Verhältnissen leichtunnöthige Serupcln möchten erregt werden, die katholischen Orte nicht darüber anzufragen. 8 5. <. Mühl-hauscn wiederholt sein Ansuchen um den Bcisitz, wenn es sich um französische Bundcssachen handle. Es wirdihm freigestellt, darüber an die katholischen Orte zu schreiben; jedenfalls versprechen ihm die Gesandten dieBeihülfe ihrer Obrigkeiten in dieser Sache bei der aus Anlaß der nächsten Becomplimcntierung des neuenfranzösischen Ambassadors, Marquiö d'Avaray, stattfindenden Session und wollen darauf dringen, daß cS nichtnur zu den Curialicn, sondern auch in die gemciNeidgcnössischc Session admitticrt werde. 8 6. zx. De laMartiniere, cll-irxä ,1a» .illair«« cku rni an Snisso, erklärt in einem Schreiben, daß die im Volke ausgestreu-ten beunruhigenden Gerüchte über die Absichten Frankreichs gegenüber der Eidgenossenschaft ungegründct undeine leere Erfindung von Unruhstiftern seien; er versichert die Stände des Wohlwollens des Königs und desRegenten. 8 7.

Zürich und Bern.

I». Zur Liquidierung der KriegSrechnungcn wird Zürich überlassen, eine besondere Confercnz auf dasNeujahr auszuschreiben. 8 U). I. Zu Beilegung der Streitigkeiten zwischen den Evangelischen und Katholische"im Toggcnburg wünscht Zürich, daß ein ernsthaftes Erinncrungsschrcibcn an dieselben erlassen werde; Ber»,daß ein Ausschuß beider Theilc nach Zürich beschicken und diesem mündlich Einigkeit anempfohlen werde. Zürich