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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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November und December 1715.

73.

Conferenz von Bern und Freiburg wegen ihres gemeinen Amtes Grandson.

Bonvillars, 13. November bis 5. December 1715.

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Gesandte: Bern. Christoph Steiger, Scckelmeistcr welscher Lande; Franz Ludwig Lerbcr, Venner, beidedcö täglichen Ruthes. Freiburg. Franz NiclauS Fegeli, Scckclmcistcr; Hans Melaus Griset, genannlvon Forel, Alt-Zeugherr, beide des täglichen Ruthes.

Zwischen dem Landvogt Zehnder von Erlach und dem Priester von Cheiry war den 7. December 171-iwegen des streitigen NovalzehntenS ein Vergleich zu Stande gekommen; in dem Ratificationsschreiben von Frei-burg vom 25. Januar 1715 war aber ein für Zehnder beschwerlicher Vorbehalt beigefügt. Es kommt nun ei»Vergleich zu Stande, durch dessen Annahme die Parteien auf alle andern Titel, Rechte und Ansprachen ver-zichten; derselbe soll von den Ständen noch ratificiert werden. 8 22. ?i. Bern insistiert daraus, daß endlichnach erfolgtem Vergleich über den Menieres-Zehüten von den Obercommissarien das Instrument ausgefertigtwerde. § 36. « . Die sreiburgische Gesandtschaft wiederholt die zu Murten vorgebrachte Beschwerde über dieSteigerung der Preise für die Mühlsteine von Ins im Amte Erlach durch den Entrepreneur. Bern will be>begründeter Beschwerde Abhülfe eintreten lassen. 8 38. «>. Die sreiburgische Gesandtschaft beklagt sich, daß i»Folge eines neuen Reglements, nach welchem zu Vivis jeder warten müsse, bis die völlige Ladung einer Batstvorhanden sei, die srciburgischcn „Käsgwerber" Schaden erleiden. Die bernerische Gesandtschaft erwidert, daßdieß laut gemeinen Reglements auch anderswo beobachtet werde, erbietet sich aber, wo es von Nöthen sei"sollte, abzuhelfen. 8 39. «. Bern wiederholt die Beschwerde des Landes Saanen, daß dessen Angehörige, wen"sie an Fest- und Feiertagen mit ihrer Waare über den Amtsbezirk Grcyerz gehen, hart gebüßt werden,sreiburgische Gesandtschaft erbietet sich zu billiger Abhülfe. 8 43. F. Freiburg führt bei der bcrncrischen Ge-sandtschaft Beschwerde, daß oberhalb Milden ein Kreuz umgerissen und dessen Zwcrchkreuz „beschmissen" worvc»sei. Die bernerische Gesandtschaft verspricht Untersuchung und Bestrafung des Ucbelthäters. 8 81.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegeicheiten:

Orbc mit Tscherliz.

Art. IIS bis 153.

Grandson.

Art. 486 bis 568.

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7/4.

Conferenz der evangelischen Städte und Orte.

Aar an, 19. November 17 t 5.

lTtaatsarchiv Znricti.I

Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Johann Jakob lÜrich, Statthalter und deS Rath^Bern. Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Albrecht von Erlach, Alt-Venncr und dcö Raths. Glar»^Johann Heinrich Zwicki, Alt-Landammann und Statthalter. Basel. Johann Balthasar Burckhardt, B""germcister; Johann Rudolf Wettstein, Deputat und dcö Raths. Schaffhausen. Michael Senn, Burg^mcistcr; Melchior von Pfistcrcn, Statthalter und des Raths. Appenzell. Johann Konrad Zellwegcr, La>^