September <715. 95
Raths. Uri. Karl Anton Püntiner von Bratinbcrg, Landöfändrich und Landammann; Joseph Anton Pün-bncr von Braunberg, Landöhauptmann und Alt-Landammann. Schwyz, Joseph Anton Reding von Bibcr-W, Ritter, Baron und Landammann; Gilg Christoph Schorn», Alt-Landammann. Obwaldcn. Wolfgang^g»az Wir;, Landannnann. Nidwaldcn. Franz Jgnaz Stulz, Landammann. Zug. Beat Jakob Znrlaubcnvon Gcstclenburg, Ritter, Ammann und Landöhauptmann; Johann Heinrich Jtcu, Alr-Ammann. GlaruS.2akob Gallati, Landannnann.
Diese Conferenz wurde zur Berathung der Maßregeln zusammenbcrufen, welche den im Vencsianischcn,-Railändischcn und Picmontcsischcn grassierenden Vichprcstcn und den schweren zu Mailand unter den Menschen^'Mrendcn Krankheiten gegenüber zu ergreifen seien, namentlich ob die Oeffnung des Verkehrs mit Mailanduachzu>uchcn oder ob auf der Schließung desselben zu beharren sei. Man verhehlt sich nicht die Schwierigkeitersten Fallö, da sämmtlichc Stände daö Schwabenland in den Bann thun mstßlcn, einige aber den größten^vth auf den offcneil Verkehr mit demselben legen; vielleicht aber würden Mailand und Venedig sich mit der^ublication dieses Bando zufrieden geben, ohne daß dasselbe mii aller Strenge ausgeführt würde, Co wirdabzuwarten beschlossen, was der vcnetianische Resident zu Zürich anbringen, und was von der.Hiiunla ui Mai-iand rcsolvicrt werden wird. ES wird auch für zweckmäßig erachtet, daß die betreffenden Stände die Ihrigen>vcisigswnö abmahnen, den Lauisermarkt zu besuchen, wenn sie kein Verbot erlassen wollen. 8 1- I». Es wird^ Antwortschreiben des Grafen du Luc (.datiert: Wien 4. September 1715) auf ein den 19. Juli pon denAcholischen Ständen an ihn erlassenes Schreiben vorgelesen. In demselben ermahnt er sie zum Vestraucn aufKönig; derselbe werde zum Besten der katholischen Orte die Conjunclurcn, welche Gott ihm darbieten wird,bcnützen wissen; crmahnt sie zum Vertrauen auf Gott und aus seinen eignen Eifer; denn er werde gern den letztenuüstropfen für seine Religion und die katholischen Stände verspritzen. 8 2. e. Aus die . von Zürich gemachte-^sitheilung hin des Schreibens Ludwigs XV. und deö Regenten von Frankreich, Herzogs von Orleans, inschein der Tod Ludwigs XIV. und der Antritt der Regierung durch den Regenten angezeigt H, wird LuccrnAuftragt, im NamcN der katholischen Eidgenossenschaft daö geziemende Condolcnz- lind Gratulationscvmpliment^'Zulegen und „um die Wirkung deö erneuerten Bunds in bester Manier anzuhalten," 8 3- «I. In Betreffb" Erneuerung deö Bundes mit dem Bischof von Basel soll Lucern dem Bischof schreiben, daß die bisher mit^>n verbündeten Orte den Bund fernerhin als in Kraft bestehend anerkennen, in Hoffnung, daß der Bischof gleicher Ab-' ?ei. Die Solennisation wird auf eine später zu bestimmende Zeit verschoben, 8 5. v. Zug wird ein Rccom-^»dationsschrcibcn an den Papst und den Cardinal Piazza zugesagt, daß die erledigte GuardihauptmannSstellc^ Ferrara, welche der verstorbene Beat Joseph Brandenberg bekleidet hatte, und zu welcher dessen noch mino-^üter Sohn erwählt worden war, bis zu dessen Majorennität von des Verstorbenen Neffen, Hauptmann Jakob»d»lf Anton Brandenberg, verwaltet werden dürfte. 8 6.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschastSangelcgenheitcn:
Landgrafschaft Thurgau.
Art. 6bb. Localcö.