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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juli 4715.

„Religionsgemeinsame" verlange; der König möchte übrigens mit seiner Empfehlung fortzufahren geruhen. 8 25.e. Zürich beklagt sich, daß den voriges Jahr vorgebrachten Beschwerde» gegen Bern wegen erhöhten Zöllenan der Aare Und Aufstellung der Wage zu Brugg noch nicht abgeholfen sei. Berns Gesandtschaft glaubte dieSache in Ordnung gebracht, null aber auf Abhülfe hinwirken. 8 «I. Oberstlieutnant Joh. Melch. Cucnzvon Brunnadern im Toggenburg mW Baron von Ramschwag hatten schon zu Frauenseld ihre Streitigkeit, be-treffend die sogenannte greuterischc in mailändischcn königlich spanischen Diensten gestandene Compagnic vor die Ge-sandten gebracht. Jener bat, daß man ihm zu einer Abrechnung mit seiner Gegenpartei verhelfe, dieser berief sichauf den Spruch des LandvogtS Heidegger vom 1. April 4715. Beide wurden aufgefordert, in acht Tagen zuBaden mit den Dokumenten zu erscheinen. Da Cuenz auf den bestimmten Termin seine Documcnte nicht bei-bringt, bleibt es bei diesem Spruche; doch kann nach Zürichs Ansicht Cuenz an beide Stände nach der vorgeschrie-benen Ordnung Recurs nehmen. Bern aber läßt sich dahin vernehmen, „daß Herr von Ramschwag sein Rechtwider Herrn Cucnz als einen Rechtsflüchtigen solle bezogen haben." 8 27.

Zürich und Glarus.

4 Zürich beschwert sich, daß Rathshcrr Wyß von Glarus den Konrad Schwptcr wegen seines zur Ab-stattung des schuldigen PscrdezollS dargeliehenen Geldes noch nicht befriedigt habe. Die Gesandtschaft vonGlarus erklärt, dahin wirken zu wollen, daß Schwpter bezahlt und der ganze Streit beendigt werde. 8 32-K» Glarus führt Klage, daß, seitdem der Bezug dcS Weggcldcö von Wesen nach Bitten verlegt worden,dieses daselbst zu entrichten von Herrn Corrodi, dem Churcr Boten, verweigert worden sei, und verlangtAbHülse. Zürich referiert. 8 33.

Mansche auch im Abschnitte HerrschastSangelcgenhcitcn:

Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.

Art. Ig. Verwaltungsstellen.

Laudgrassch aft Thurgau.

Art. 147. Huldigung. ' Art. 657. Localc«.

Grasschaft Sargans.

» Art. 75. Huldigung.

Obere freie Acmter.

Art. 64. Huldigung.

Grafschaft Baden und untere freie Aenrter.

Art. 11. 12. Amtsrechuuug.

Grafschaft Baden, t

Art. 24. Amtsrechnung. Art. 128. Polizeiliches. Art. 339. Stifte und Klöster.

» 54. „ ,, 142. „ „ 464. LocaleS.

74. Landvogt. ., 175. Judicatur- und Competenz- „ 435.

„ 79.' Landschreibcr. conflicte. , - 4Ag. „

. III. Archiv. „ 293. Zoll und Geleit.

Untere freie Aemter.

Art. 2. Beeidigung von Beamten. Art. 35. Huldigung. Art. 119. Polizeiliches.

„ 23. Amtsrcchnung. . 87. „ „ 128. Iudicata u. Compctcnzconflictc.

Abt-sanctgallische Lande.

Art. 20. AmtSrechnungcn. Art. 53. Armenverpflegung.

Schirmortc des Stifts St. Gallen.

Art. 4. LaudShauptmanN zu Wyl.