Juli 1715.
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Zürich und Bern.
I». Auf die Anfrage Zürichs, wie Bern das in Betreff dcS Abt-sanctgallischen Streitgeschästes vorgeschlagene-unütüni,. «Meiui» zur Befriedigung dieses Streitgeschästes zu ergreifen und das Geschäft zu führen gedenke,beziehen sich die Gesandten von Bern auf ihre» Vortrag vor Rath und Burgern und vor einer EhrcncominissionZürich und erklären, daß eS jedenfalls unmöglich sei, jetzt schon die einzelnen Schritte anzugeben, da die-selben von dem Verlaufe der Ncgotiation abhängig seien. Da aber unterdessen Zürich in dieser Sache an Berngeschrieben, warten die Bcrncr Gesandten vorerst die Dispositionen ihrer Obern ab. 8 22. «Z. Zürich wünschtb'e.Kriegsrechnungen einmal in Ordnung zu bringen und trägt auf eine Conscrcuz zu diesem Zwecke an.Berns Gesandtschaft antwortet, daß dieses Geschäft in den Händen einer Kommission liege und nimmt den An-irag nck rvtoi 'knckum. 8 25. i. Bern erklärt, daß man seines OrtS nicht gesinnt sei, die durch die Gesandt-schaft ins Toggenburg verursachten Koste» zu übernehmen, sondern daß man dieselben dem Toggenburg zu be-fahlen überlasse. Zürich nimmt cS nck rokorenckum. 8 26.
, Man sehe im Abschnitte Herrschastscmgclcgcnheitm:
Landgrafschast Thnrgau.
Art. 273. Polizeiliche?. Art. 703. LocaleS.
Rheintha l.
Art. 474. Personelles.
Nbt-sanctzallische Lande.
Art. 7. Organisation der Administration.
i «5.
Äahrrechiillllg der die Grafschaft Baden und die untern freien Aemter regierenden Stände.
Baden, 46. bis 31. Juli 1745.
IDIantScirckiv Zürich! ^
Gesandte: Zürich. David Holzhalb; Johann Kvnrad Eschcr. Bern. Johann Friedrich Willading;Wibrecht von Erlach. GlaruS. Jakob Gallati; Johann Heinrich Zwicki.
Zürich, Bern und evangelisch GlaruS.
Bern hat den Auftrag, zur Sprache zu bringen, was für Maßregeln zu Gunsten Genfs getroffenWerden konnten, daS vom Herzog von Savoycn „Unbeliebigkcitcn" zu erfahren gehabt habe, wie cS an Zürichund Bern in einem Schreiben berichtet. Man kommt darin übereilt: 1) daß Genf die „Bcgründnuß" und dieDokumente seiner Rechte nebst einem Vorschlag zur Abhülfe einsenden solle; 2) daß, wofern man den Herzogboil Savoycn als König von Sicilien anerkennen wolle, man in dem EongratulationSschreibcn daS InteresseGenfs nachdrücklich empfehlen wolle; doch soll daS alles der Disposition der Obern überlassen werden. 8 2-1.
Zürich und Bern.
I»« Vom König von England hatten Zürich und Bern in Betreff Neuenbürgs ein AntwortschreibenEhalten. Es wird beschlossen, dem Könige dafür zu danken: wie einerseits diese Recommendation beidenständen sehr angenehm sei, so würden dieselben daö beobachten, was die Burgrechtöverwandtschasr und die
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