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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Juni und Juli 1715,

sischcm Namen erlassen werden sollen, 8 2. t . Beisteuern »verde» zuerkannt: 1) den Pfarrern zu Gröncnbachund Hcrbishofen je 100 fl,; 2) dem Pfarrer und Schulmeister der reformierten Gemeinde zu Christiau-Erlang130 fl,; 3) der reformierten deutschen Gemeinde zu Mariakirch 200 fl,; -1) der reformierten französischen Ge-meinde daselbst 100 fl.; 5) dem französischen Pfarrer zu Christian-Erlang, Samuel Asimvnt 00 fl,; 6) demzu Lausanne studierenden Sohn des Hauptmanns Combe Magnor 144 fl. Zu 5 und 6 will Schasshausen nichtsbeitragen, 7) Mit den Steuern für die pfälzischen Kirchen und die Schulbicner und für die reformierten Gemein-den zu Speyer und Worms hört man auf, da kein neues Ansuchen eingelangt ist, 8 3 bis 9. «I. Auf einPetitum der churpfälzischen Kirchenräthe, welche um eine Beisteuer für den Wiederausbau des Uolloxiui», «apiewtmo in Heidelberg bitten, wird in Betracht, daß dieses Kollegium von Seite der evangelischen Eidgenossenschaftstark frequentiert worden ist und aus demselben „fürtreffenlichc und lim die Kirche Gottes, insonderheit um das„evangelische Wesen in der Eidgenossenschaft hochverdiente Männer Herfür kommen", ferner daß es auch schon 1651 durcheine Beisteuer unterstützt worden, beschlossen, 1000 Rthlr, zu steuern. Daran zahlen Zürich 23«), Bern 320,Glaruö 30, Baiel 145, Schaphausen 130, Appenzell 35, St, Gallen 70, Mühlhansen 20, Biel 20; jedochunter NatificativnSvorbehalr, 8 10. v. Abgeordnete der im Kriege hart mitgenommenen Stadt Kempten bitte»um eine Beisteuer zur Erbauung eines Waisenhauses. Der Bitte wird nicht willfahrt, den Abgeordneten jedochein Viaticum von 90 fl, und 14 fl. für die WirthshauSrcchnung bezahlt, 8 11, l. Jean Musseto», welcher 25 Jahrelang der Religio» halber aus den Galeeren geweseil und von seinem Aufenthalt in Piemont aus vom jetzt befrie-digenden Zustand der piemontcsischen Kirchen berichtet, wird seine jährliche Pension von 100 Rthlr. serner gege-ben, 8 12. Basel erinnert Glarus, Schaffhauscn und Appenzell an die Rückerstattung der von ihm an dieabgereisten Galeriens vorgeschossenen Reisegelder (1^8 Rthlr. 21'/z Kr ), Zürich den Gesandten von Glarus,St. Gallen den von Appenzell Außcrrhoden an die Berichtigung der noch nicht bezahlten Unterhaltungskostenfür die in diesen Städten verpflegten GalcricnS. Die betreffenden Gesandten »vollen diesen Anzug ihren Herrenund Obern hinterbringen. Sollte ein Ort zu Schaden kommen, so machen sich die übrigen auch jetzt anheischig,demselben den Schaden zu ersetzen, 8 13, I». Für die Reformierten zu Fürth bei Nürnberg wird zum Ankaufeines Platzes für ihren Gottesdienst eine Steuer von 200 Thlr, vorgeschlagen und der Vorschlag all lelerei»'ckum genommen, (Zürich 46, Bern 64, GlaruS 6, Basel 29, Schaffhausen 26, Appenzell 7, St. Gallen 1^-Mühthauscn 4, Biel 4.) 8 14, i. Die pfälzischen Studiosen im Uollogio Ki'üsmmuti zu Basel sind entlaste»»8 15. It.. Dein Ansuchen der evangelisch-lutherischen Gemeinde zu Kaiserslautern um eine Beisteuer zur Er-bauung einer Kirche, eines Pfarr- und Schulhauseö wird nicht entsprochen, da die Orte durch die Reformierte»hinlänglich in Anspruch genommen sind, dem Abgeordneten aber werden 12 Thlr, gegeben, 8 16, I. Ebensowenigwird entsprochen den ähnlichen Ansuchen der französischen Colvnie» zu Palmbach und Mogclbach im Würtle»»-bergischcn, zu Lang, Kleinstem und Auerbach im Baden-Durlachischcn. 8 17, »». Ferner wird abstrahiervon einer Beisteuer an den Kirchcnbau zu Modor in Ungarn und den zu Kassel im Zweibrückischen. 8 ^i». Da Schaffhauscn schon öfters die Bctheiligung an Beisteuern abgelehnt hat, in der Meinung, daß cS sshoch angelegt sei, werden die Gesandten dieses Standes ersucht, ihren Herren und Ober» die Verbindlich^der „errichteten Geld- und Personalrcpartition", als eines Contractcö vorzustellen, und wie die Reputation dckevangelischen Eidgenossenschaft durch eine zu Tag tretende Trennung der Art leide. 8 19, «». Dem Bu^druckcr Laurent Hochrütincr von St. Gallen wird das schon von 1703 bis 1715 genossene Privilegium auf ^sogenannte „Seelen-Musik" in 8» auf fernere zwanzig Jahre, die Genehlnigung der h. Obrigkeiten vorbehalte»,verlängert, 8 20,