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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Mai und Juni 1715.

„sich verbindet, im Fahl die protestierenden lobl. Ort bey Eintretung in diese Pündtnuß vortheylhafftigcr Eon-„dilioncn von Jhro Königl. Maj. auöwürkhen wurden, ip«<» 5,et» solche denen katholischen lobl. Ständen auch„zugesagt seyn sollen." Dieser wird in eine Truhe gelegt, mit den Insicgeln des Ambassadors und de? Vo»gesandte» jedes Orts und der Republik Wallis verschlossen und von den Gesandten des Vororts Luccrn >»Verwahrung genommen."-) Daraus ziehen die Gesandten mit dem Ambassador in die Kirche und beschwöre»den Bund nach Anhörung der Messe unter Auflegung der Hand auf das Evangolienbuch durch den MunddcS Schultheißen von Flcckenstein, der Ambassador llo I-, pari llu 11^, clo 5lgr. Ie Itnuplnu et llos liaz'Sleurs snece8«eni!>. — Später kostbare Mahlzeit beim Ambassador „mit Freuden und maniglicher Vergnügen-heil". TagS darauf verabscheidet sich du Luc in einem „kli-nonr»" bei den Gesandten. Abschieds- und Dank-besuch von Seite der Gesandten. Jn»der letzten Sitzung entwerfen diese noch ein Ratificationsformull»und geloben einander Erfüllung der eid- und bundesgenössischen Pflichten. „Gott segne das Werk."^-)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangclcgcnheitcn:

Grassel) aft S argan S.

Art. 174. Jnstizsachen.

«I.

Relation und Abschied von dem Verrichten der Gesandten von Zürich und Bern im Toggenburg.

l7. Mai bis 8. Juni 1715.

ITtaalSarciN« .iüriM.I

Gesandte: Zürich. Johann Heinrich Hirzcl, Statthalter und des Raths; Johann Rudolf Lavater, des Rathsund Constafflcr-Hcrr. Bern. Albrecht von Erlach, Alt-Vcnncr und des Raths; Johann Anton Tillier, des Raths.

Nachdem die zu Aarau und zu Wyl den toggcnburgischcn Dcptitierten gegebenen vermittelnden Rätlsterfolglos geblieben und die Erbitterung der Gemüther in Folge der MißHelligkeiten zwischen den Evangelische»zu Lichtcnsteig und dreizehn Gemeinden beider Religionen einerseits und dem Landrathe beider Religionen andrer-seits gestiegen war, so daß die Administration der Justiz gehemmt, das Ansehen des Landrathcs und der Tri-bunalicn „ins Koth gedruckel" worden, geht auf Verlangen beider Thcile obige Gesandtschaft von Zürich undBern nach dem Toggenburg ab, um die Ruhe wieder herzustellen.

Die Gesandten halten in Zürich den 13. Mai eine Vorconfcrcnz, eröffnen in derselben ihre beidsei-tigen Instructionen, besprechen die Art und Weise, wie das Geschäft „anzusehen sei", die Angelegenheit wcgc»deS Marktes zu Sirnach, die Thcilnng des SicchcnfondS, das Salarium deS Commissarius zu Rorschach, denAufritt des glarnerischcn Landshauptmanns gen Wyl, die Kricgsrechnungcn, die Patente an die Angehörige»in den äbtischcn Landen zur Versicherung ihrer Freiheiten. sS. das Manuale des UntcrschrcibcrS in Zürich

') Im geheimen Protocolle ist noch beigefügt: „und soll nur ans Ansuchen eines OrtcS in Gegenwart aller katholischen Orteund der Republik Wallis und des dannzumal anwesenden Ambassadors eröfjnet werden."

"*) Daö Bimdesinstrumelst sehe man in den Beilagen. Die Originalurkunde wurde in einer blechernen Büchse sTrucke) verwahrt,die Büchse mit Papier umwickelt, das Papier mit einem rothen seidenen Kreuzband versehen und mit cilf Siegeln verwahrt.Ans diese Weise wurde die Urkunde im Archive von Luccrn miedergelcgt. Auf dem Umschlage steht folgende Ausschrist: „Diese„Truken wird nicht können erösjnct werden, als anfs ersuchen deren lob. Ohrtcn rind lob. Repnbliq Wallis, welche in der„Pündtnuß von heut dato begriffen seind, und in gegenwart des Königs Ambassadoren, so sich alsdann in der Eidtgnoschafst„befinden wird. Solothurn den 9. Mehen 1715. Johan Joseph Baron Königl. Dollmetsch." — Von dieser „Trncke" wir»dieser Bund der „Trücklibnnd".genannt. In den Zwanzigerjahren dieses Jahrhunderts wurde diese Büchse amtlich geöffnet.