April 1715. 77
Interesses; sie bitten um Abhülfe, da man aus Unzufriedenheit mit dem dcrmaligcn Regiment mit der bedenk-lichen Absicht umgehe, eine Landsgcmeindc zu versammeln. Die Sache wird ack lolerenckum genommen. —Abgeordnete von Thurthal, St. Johann, Hemberg und Petcrzell klagen, 1) daß ihnen die Rechnungen um dieSchulden und Anlagen des Landes nicht mitgethcilt werden, 2) über die Entsetzung der Landräthe von ihren inde» Tribunalicn gehabten Stellen, 3) über die bei jüngster Regimcntsbcsctzung beobachtete ungewohnte Aus-üandssorm. Die Abgeordneten des Landrathö erklären, die Rechnung spccificicrlich den Landräthen und den^uchchüsicn der „Gcgencn" inittheilen zu wollen. Gegenüber den wohlmeinenden Vorschlägen der Gesandtenü»d sie in Beziehung auf 2 und 3 unbeweglich und schützen ihre präeise Instruction vor. Die Sache wirddaher den gn. Herren und Obern referiert. 8 44. >. DaS Gossaucramt wünscht Berichtigung der über dieGarnison im Schloß Obcrbcrg ergangenen Unkosten. Den toggenburgischcn Abgeordneten wird deren Be-zahlung überlassen; diese wünschen aber, da sie damals zu beider Stände Diensten gestanden, daß dieselben ausdm Gefällen bezahlt werden möchten. 8 45. Ii.» Ein Ausschuß aus dem Hofmeister-, Rorschacher- und Obcr-dmgeranit überreicht ein Memorial von 22 Punkten. Die Gesandten stellen ihm ein Gutachten zu, welchesdm Genehmigung der Obrigkeiten unterlegt werden soll. (Die verschiedenen Punctc desselben sind auf die ver-schiedenen Rubriken der Verwaltung vertheilt.) Die bei manchen Beschwcrdepunctcn bctheiligte Stadt St.
allen weist ihre Rechte durch Dokumente nach. § 48. I. Eine Deputation von Wyl übcrgicbt eine Suppli-^ wnöichrift, vierzehn Punctc enthaltend z sie wird »4 rolcnuiulum genommen. 8 48. i«. Eine Deputationm Stist-sanctgallischen Angehörigen im Thurgau aus der Vogtei RomanShorn, Summcri, Rcuchlinsberg, Rogg-lnyl und Sittcrdorf suchen um Rückgabe der ihnen vom Fürsten unmittelbar vor der Belagerung zu Wyl abge-nommenen Waffen. Ihr Begehren wird den h. Obrigkeiten hinterbracht. Eben dieselbe bittet, die Gericht-krci Summen wieder mit einem Bürger von Summen oder einem andern dem Stift Angehörigen ausdun thurgau zu besetzen. Der Intendant wird beauftragt, darnach zu trachten, die Sache zu redressicren. 8 5t).Bern erklärt an die Verehrung für Jahier von 40 Thlr. 20 Thlr. beitragen zu »vollen. 8 51.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:
Landgrafs chaft Thurgau.
Art. 695. LocaleS. Art. 704. LocalcS.
Grafschaft Baden.
Art. 278. Judicatnr- und Competenzconflicte. Art. 319. Kirchensachen.
Abt-sanctgallischc Lande.
Art
^ Organisation der Adminiftrat. Art. 43—46. Justizsachen. Art. 63. Zollsachcn.
-x ^midvögte. „ 48. „ „ 64. Salzsachen.
" Huldigung. „ 51. 52. Armcnverpflegung. „ 69. Kircheusachen.
' ^^^-35. Einsassen und Erwerb von „ 55. Waisen und Waisenvögtc. „ 75—78. Locales.
Grundbesitz durch Fremde. » 56. Anlagen. „ 38. 89. Personelles.
' ^-41. Justizsacheu.
Conferenz der katholischen Orte und der Republik Wallis.
Solothurn, 27. bis 30. April, 2. bis 10. Mai 1715.
ISlaatsarchiv Luccrn.I «
Gesandte: Luccrn. Franz Lorenz von Flcckenstcin, Schultheiß und Vcnner; Beat Franz Balthasar, des"ths; A„wn Leodegar Keller, Stadtschrcibcr. Uri. Joseph Anton Püntiner von Braunberg, Landammann