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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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April und Mai 1715.

und Landöhauptmann; Karl Alphons Beßler von Wattingen, Alt-Landammann und Pannerherr; Franz KarlSchmid, Landsfändrich und Landöseckelmeistcr. Schwyz. Gilg Christoph Schorns, Landammann; FranzMettlcr, Sicbner und des Raths. Obwalden. Niclauö Jmfeld, Landammann und Pannerherr; Konravvon Flüe, Alt-Landammann. Nidwalden. Beat Jakob Leu, Landammann und LandShauptmann; Johan»Jakob Ackermann, Ritter, Statthalter und Landöhauptmann. Zug. Beat Jakob Zurlauben von Thum undGestelenburg, Ritter, Landöhauptmann und Ammann; Christoph Andcrmatt, Scckclmeistcr und dcö Raths.Glaruö. Jakob Gallati, Landammann; Karl Joseph Freuler, Ritter, Landammann. Frciburg. JohannPeter Boccard, Schultheiß; Franz Niclauö Vondcrweid, des Raths; Franz Niclauö Fcgcli, Seckclmcister undAlt-Burgcrmeister. Svlothurn. Johann Ludwig Baron von Roll, Ritter, Amtsschultheiß; Johann FriedrichBaron von Roll, Ritter, Alt-Schultheiß; Johann Jakob Joseph Glich, Ritter, Stadt-Benner und Scckclmeistcr;Hieronymus Sury, Scckclmcister und des Raths; Peter Joseph Baron von Besenval von Bronnstatt, Rittet,Stadtschrciber und des geheimen Raths; Peter Joseph Rheinhardt, Gemcinmann und des Raths. Appen-zell Jnnerrhodcn. Johann Martin Geygcr, Ritter, Landammann; Ulrich Guter, Alt-Landammann undPannerherr. Wallis. Johann Jost Burgencr, Landöhauptmann und Oberst; Eugcnius Courtcn, Landö-hauptmann, Statthalter und Pannerherr.

Diese allgemeine katholische Tagsatzung, vom französischen Botschafter du Luc ausgeschrieben, hatte de»Zweck, das im September 1713 in Anregung gebrachte und im Februar 1715 verhandelte Bündniß mit Frank-reich „in Vollständigkeit zu bringen und zu solennisieren."

t». Die Gesandten begeben sich den 27. April sämmtlich zu dem französischen Botschafter. Schultheiß vo»Fleckenstein bringt bei offenen Thurm das Begehren vor, daß man vorerst über die im letzten von der Tag-satzung zu Luccrn eingegebenen Memorial enthaltenen Punctc ins Reine kommen möge. Der Botschafter ver-sichert die Gesandten des guten Willens seines Königs, Alles beizutragen, waS zur wahren Reunion der ganze»Eidgenossenschaft und zum Heil der katholischen Orte beitragen könne, und findet es zeitraubend, die Sache durchAusschüsse zu verhandeln; denn seine baldige Abreise nach Wien sei für das Interesse der katholischen Orte unddes Abts von St. Gallen nothwcndig. Des Nachmittags selbigen TageS werden die Gesandten wieder»»'vom Ambassador empfangen und bei geschlossenen Thürcn mit einem „zierlichen und wohlmcinlichen Discours"angeredet. Der Ambassador eröffnet seine Gedanken über die Puncte, welche das letzte von Lucern aus ihm zu-gesandte Memorial enthält, und empfiehlt den Gesandten Verschwiegenheit; die Gesandten selbst finden Geheim-haltung in eint und andern Puncten fast nothwcndig. „Als haben wir berührten Hiseoui-s, wie auch einige„Umständ der Entsprechung über gcmcltcs Memoriale dem Abschcyd nicht bciruckhcn, sondern einem jeden Rathö-„bottcn überlassen wollen, dessen die Relation seines geheimbcn Orths abzustatten, mithin aber U. G. L. E„der Statt Solothurn ersucht, das Protokoll gegenwärtiger Tagsatzung, darinnen Alles umbständlich verzeichnet,„bei denen gehcimbten Abscheydcn wohl uffzubchalttn/-) Im Adscheid wird Folgendes anzumerken beschlossen'

*) Dieses Protocoll liegt im Staatsarchiv Solothurn unter der Bezeichnung „Frankreich Iclu von 1700—179»'Band XXXII." und führt folgende Ueberschrift: „Protocol der von denen Lobl. Cath. Ohrten und kvpublie„und Landt Walliß bey Erncuwcrung des Pundts mit Jhro Allcrchnstlichsten Majestät zu Frankhrcich allhill„in Svlothurn vom 27. ^piilis biß den 10. Als)' 1715 gehaltenen Tagsatzung." — Wir führen zur Er-gänzung obigen Abschiedes daraus Folgendes an. — In der ersten Sitzung den 27. April Bormittags erkläre»