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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Januar 1715.

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Herren überbracht werden. 8 2. v. Die Gesandtschaft Lucernö berichtet von einer „Compagnie Heiden," welchestch in den obern Aemtcrn umhertreibe; der gemeine Amtmann mochte beauftragt werden, dieses unnütze Volkdurch ein Mandat „abzuschaffen". Zug meldet, daß eS bereits dieses Gesindel aufgefangen und auf die Gren-zen gegen das Oberland habe führen lassen. 8. 3.

57.

Conferenz von Zürich und Bern.

Aarau, 8. bis 1.5. Januar 1715.

^Staatsarchiv Zürich»!

Gesandte: Zürich. Johann Jakob Escher, Bürgermeister; Johann Heinrich Hirzel, Statthalter und dcSRaths. Bern. Albrccht von Erlach, Alt-Vcnner und des Raths; Christoph Steiger, Seckclmcistcr welscherLande und deS Raths.

Auf den Antrag Zürichs, daß die Garnisonen zu Bremgarten und in den äbtischcn Landen reduciertwerden möchten, erklärt sich Bern dahin, daß es zu einer Reduktion unter der Bedingung stimme, daß vorherdurch eine ansehnliche Abordnung in den äbtischen Landen die Huldigung vorgenommen werde; die HuldigungVrcmgartcnS wird nicht für nothwcndig erachtet. Zürich willigt in die nochmalige Huldigung der äbtischcnLande ein, obschon es die Nothwcndigkeit derselben nicht einsieht. Unter Ratifieationsvorbehalt wird die ArtUnd Weise der Huldigung festgesetzt: jeder Stand schickt eine doppelte Gesandtschaft auf den 31. Januar nachWyl; diese stellt die Intendanten hochobrigkeitlich vor. Die Huldigung findet auf den gewohnten Plätzen derJmmediat-Lande statt, die thurgguischcn Unterthanen aber huldigen im Thurgau; festgesetzt wird ferner dasEonvocationsmandat, die Eidesformel; bei der Anrede soll den Leuten die Zufriedenheit mit ihrer bis-herigen Aufführung bezeugt, die Ausspendung der Siechengutszinsen angezeigt und die Rcduction der Gar-nisonen in Aussicht gestellt werden. Endlich sollen auch Deputationen von Appenzell, Stadt St. Gallenund Toggenburg bcschieden und dieselben zu treuem Aufsehen „erfordert werden." 8 2. I». Da der bei jüngsterRegimentsbesctzung in Toggcnburg erregte Streit betreffend 1) die Entsetzung der bürgerlichen Landräthc vonden Stellen, welche sie in den Tribunalicn gehabt; 2) den Amtsschulthcißenrang und 3) den damals beobach-teten unförmlichen Ausstand durch die von Zürich und Bern erlassenen Schreiben nicht gehoben wurde, werdenAbordnungen von gemeinem Landrath, von der evangelischen Gemeinde und von den Katholischen zu Lichten-sieig nach Aarau bcschieden. Unter Ermahnung zur Eintracht wird den Abgeordneten ein Gutachten folgendenInhalts zugestellt: 1) Die entsetzten bürgerlichen Landräthe sollen wieder eingesetzt werden und zwar so, daß dic-Nnigcn, welche an deren Statt erwählt worden, nach dem Ermessen des Landraths entweder als Ucbcrzähligcbehalten oder bis auf sich ergebende Vacanzcn hin bei Seite gestellt werden. 2) Der Amtsschultheiß soll, da erbießmal weder in dem Commissions- noch Appellationörath den Beisitz hat, vor denk Commissionörath der StadtLichtcnsteig in denjenigen Tribunalien und Versammlungen, wo sich dieselben bei einander befinden, den Ranghaben, hingegen der Commissionsrath dannzumal dcS Amtsschultheißen Platz einnehmen; 3) die neuerlich aufdie Bahn gebrachte Ausstandsform soll unterlassen werden. 8 3. v. Zu Händen des gemeinen Landraths wirdWen diesen Ausschüssen insinuiert, die nach Wyl und St. Gallen gehörigen Gefälle verabfolgen zu lassen. 8 ADie Pfarrei Henau und Nicderglatt, auf welche Sulzer von Winterthur gewählt worden, soll denselben