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Octobcr 171-4.
lohn 2-4 Kr. von der Mark; Zwölfschillinger oder Fünfbätzler, -48 Stück auf die Mark; Feingehalt 12 Lothzu 12 fl. 56 Kr., an Geld 1-4 fl. 2-4 Kr.; Macherlohn 27 Kr. 2 Hlr.; halbe Bcrnerbatzen, 132 Stück auf dieMark; Feingehalt 2 Loth, 2 Qtl. zu 2 fl. -42 Kr., an Geld 3 fl. 58 Kr.; Zusatz und Macherlohn 56 Kr.;Lucerner-Schilling 266 auf eine Mark; Feingehalt 2 Loth. 2 Qtl. zu 2 fl. -42 Kr., an Geld -4 fl.; Zusatz undMacherlohn 56 Kr.; Bcrncr-Kreuzer, 232 auf eine Mark; Feingehalt 2 Loth zu 2 fl. 9 Kr. 6 Hlr., an Geld3 fl. 29 Kr.; Zusatz und Macherlohn 54 Kr. Bern wünscht, daß der Profit auf den Halbbatzen, Schillingenund Kreuzern statt auf 36 höchstens auf 26 Procent mit Einschluß aller Kosten berechnet werden soll. 3) Mansoll eine Zeitlang mit,dem Münzen innehalten oder aber allen Sorten das Schrot und Korn geben, über dasman sich vergleiche; nanientlich möchte jetzt Lucern mit dem Münzen innehalten. -4) Mau hält für zweckmäßigund im Herkommen begründet, daß, wenn ein Ort die Münze zu öffnen gesinnct, es die übrigen davon vor-läufig in Kenntniß setze und Proben zur Justierung einsende. 5) Man möchte die Münzen hinfort nicht mehran Privaten verleihen, sondern die Obrigkeiten möchten das Münzwcsen unter ihrer Direction selbst betreibenlassen. 8 1. I». Lucerns Gesandtschast erklärt, daß, wenn ihr Stand zu münzen fortfahre, er damit gar bescheidcntlichverfahren wolle, daß niemand zu Klagen Anlaß gegeben werde. Der Gesandte Freiburgs macht keine Hoffnung, daßsein Stand aufhören werde Handmünze zu prägen, und begründet das mit der Eigenthümlichkeit seiner LageFrankreich gegenüber, beschwert sich, daß Bern und Solothurn ohne vorhergegangene Notification seine Hand-münzc herabgesetzt haben. Es soll die Probe der Halbbatzcn, Schillinge und Kreuzer in Bern nochmals gezogenwerden. Solothurn sieht es der Billigkeit angemessen an, daß diejenigen Orte, welche bis dahin haben prägenlassen, für einmal die Münze schließen, und diejenigen, welche nicht gemünzt haben, dieselbe öffnen. 8 2. e.Gegen Ende der Konferenz erscheint als Deputierter von Neuenbürg der fürstliche Rath Chambricr, Gcncral-procurator, zeigt an, daß die Regierung unlängst ganze und halbe Dublonen, Quartthaler u. s. w. habeschlagen lassen und fügt bei, daß dieselbe ihren Münzmcistcr vornehmen werde, wenn dieser Münzen halb ein
Mangel zum Vorschein komme. Man läßt es dabei bewenden. 8 3.
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SS.
Conferenz von Zürich und Bern.
Aarau, II. bis Ig. November 1714.
lTtaatsarchiv Bcru.z
Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, Bürgermeister; Joh. Heinrich Hirzcl, Statthalter und desRaths. Bern. Albrecht von Erlach, Alt-Venncr und des Raths.
». Aus dieser von Zürich wegen der in den Abt-sanctgallischen Landen und zu Brcmgarten liegendenGarnisonen ausgeschriebenen Konferenz zeigt Bern zuerst an, daß nach erhaltenen Briefen die HerrschaftVenedig und Mailand der Eidgenossenschaft vornehmlich deßwcgcn den Bando angelegt habe, weil selbige bisdahin Schwabcnland nicht habe „bandisiedcn" wollen; Bern sei geneigt, um nicht von Frankreich, Savoyenund Genf interdicicrt zu werden, Schwaben mit dem Bando zu belogen. Zürichs Gesandtschaft gicbt die Gründean, warum sein Stand Schwaben nicht bannisierc, überschreibt aber Berns Ansicht ihrer Obrigkeit. Bernwünscht, daß zum Trost der cnnctbirgischcn Unlcrthancn etwas vorgenommen, und daß die drei Bünde ersuchtwerden, daö Commercium mit Schwaben aufzuheben. Zürichs Gesandtschaft berichtet, was man wegen des