1020 August 1610.
sollen; wenn mau nun auch dieses Artikels wegen kein Mißtrauen in sie seze und annehme, sie werden getreu^leisten, was ihnen als redlichen Eid- und Religionsgenvssen zukomme, so erfordere doch die gegenwärtige kW'daß man sich näher zusammen thue und eine Religionsverbiudnng, gleich der vor Jahren von den VII katholisch^Orten abgeschlossenen, mit einander mache; es werde das nicht nur den evangelischen Orten und ihren Nachkoi»"^zu großem Trost, sondern auch ihren Widerwärtigen zum Schreken gereichen und zur Folge haben, „daß ^Schwert das ander in der Scheiden behalten wurde"; auch glaube man nicht, daß die andern Orte BaselSchaffhausen dieses wehren können, indem Freibnrg und Solothnrn, die mit gleicher Condition in dengenössischen Bund aufgenommen worden, mit den V Orten auch in ein Bnndniß der Religion wegen geü'e^sind und in den eidgenössischen Bünden der Religion nirgends gedacht wird; man müsse bei Zeiten n»d ^dem Fall der Roth, wo man zum Nachschlagen Zeit und Gelegenheit nicht mehr finden würde, darüber ßverständigen. — Dieser für gut und nüzlich angesehene Anzug wird abermals nä instruviwinm in den Absch^genommen, t. Als Beisteuer an die Brandbeschädigten zu Schänis, worum auf lezter JahrvechmMg ^Baden angehalten worden ist, soll jede Stadt etwa 100 Gnlden verabfolgen und das Geld sammt einem ^schlossenen Schreiben zu Händen der Betreffenden nach Zürich schiken. «R. Den Entwurf eines Antwrschreibens an den Pfalzgrafen, Kurfürsten zu Heidelberg, nehmen die G'esandten Berns Namens ihreran, jene von Basel und Schaffhansen wollen ihn an ihre Oberü bringen und deren Bescheid beförderlich 3^zukommen lassen. Die auf der lezten Jahrrechnung zu Baden beantragte Abordnung einer ^
nach Frankreich, um dem jungen König und der Königin zu condoliren und zugleich zum Antritt der Reg>^ ^Gliik zu wünschen, wird für dermalen einzustellen für rathsam erachtet, weil die andern Orte etwasdahinter suchen möchten. Weil man übrigens die Sache nicht wohl lange verschieben kann, sollen die Ges^von Zürich nächstens in Solothnrn, anläßlich der Erinnerung an die darüber ausstehenden Ortsstimmen, ^Ambassador zu vernehmen suchen, ob er diese Gesandtschaft billige, da man ohne dessen Wissen undnicht wohl vorgehen könnte. Billigt dann der Ambassador die Abordnung, so wird man sich wohl verein^können, von welchen Orten die Gesandten zu nehmen seien, da eine Gesandtschaft von allen Ortenthunlich wäre.
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Zu «I. 1. Das Schreiben an den Kurfürsten lautet: „Dnrchlüchtigster, Hochgeborner Fürst, Gncdigistcr Herr- ^Chursürstl. Gnaden sogen vnsere gantz ivilligiste Dienlst mit Erbietnng aller Ehren znnar. Gnedigister Herr. DemnachChursllrstl. Gnaden sanibt anderen Euangelischen Chnr- vnd Fürsten, auch Stenden vnd Stetten des Ryths Tütscher ^in vergangnem Früling vns die beide Stctt Zürich vnd Bern durch Nüttel unserer gethrüiven lieben Eidt- undgnossen der Statt Strnstburg vß wolmeinender Affection, gnedigistem gutem Willen vnd Verthruwen berichte»was bewegender wichtiger Vrsachen willen dieselben mit einanderen zu Irer nothwendigen Beschirmung vnd Handhab ' ^der Papisten Gwalt ein Bnivn vnd Berstendtnust vfgerichtet vnd sich zesammen verpflicht, mit Begehr, das bysarlichen Löuffen wir die Euangelischen Stett der Eidtgnoschafst mit üwer Chursürstl. Gnade» vnd übrigen vnierte» F" ^Stenden vnd Stetten vff alle begebende Fül auch verthruwliche vnd nähere correspondents halten wöllint ?c., vnd >beide Stett vns domaln crbotten, das wir disern Bericht vnd Fürbringen vnßeren gethrüiven lieben Eidt- vnd ">e -> ^genossen den anderen beiden Stetten Bastel vnd Schasfhnsten der Gebür nach auch eommunicieren vnd vns dann lselbs gmeinlich zcsammcn thnn vnd mit einanderen durch ein Conferenh mit Gelegenheit darüber resoluirenein sittliches vertrösteter mästen vor diserni schon beschechen, wo nit siderhar andere Angelegenheit vnd der mcnigklüb 'widerivertige sorgliche Zustandt, darmit ivir in einer Eidtgnoschafst ein Zyt lang vnder einanderen zeschaffen ch»
rissen. Nachdein nun wir gcmeinlich by einer gehaltnen Zesammenkhunfft unserer Nathsgesandten vst diseren Sache»
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