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August 1610.
iu dieser Sache die Iudicatur über das Malefiz Zürich zugestanden, wofür es nochmals danke, daß aber ^Abstrafuug den zu Baden gestellten Artikeln gemäß geschehen solle, darauf könne er sich keineswegs einlastund bitte, man möchte zu Vermeidung von Weitläufigkeit davon abgehen. Schultheiß Helmlin replicirt, ^V Orte Meinung sei nie eine andere gewesen, als daß Zürich den gestellten Artikeln gemäß judicirenso wie es sich auch gegen sie nicht eines Andern versehe, und daß kein Mißtranen in sie gcsezt werde. Mra"!Statthalter Wolf sich dahin vernehmen läßt: Da die V Orte Zürich zugestanden haben, das Malefiz inSache zu üben, werden sie das ohne Zweifel halten, es erfordere aber die Nothdnrft, daß die Bundbri^weil über deren Sinn verschiedene Ansichten obwalten, auf einer Zusammenkunft wohl dnrchgangcn, abgel^und erläutert, auch bessere eidgenössische Treue und Liebe geänfnet werde. It. Im Namen der Katholikzu Franenfcld bittet Schultheiß Helmlin, man möchte sie mit der früher bewilligten Abschließnng desin ihrer Kirche, die wegen der Unruhen aufgehalten worden sei, fürfahren lassen, oder verschaffen, daß ^Verhütung fernerer Unruhen den Evangelischen eine andere Kirche gebaut werde. Statthalter Wolf, dar»^ohne Instruction, nimmt das Begehren in den Abschied. I. Da die tägliche Erfahrung zeigt, daß u»r»^Unterthanen beider Religionen im Thurgau mancherlei ehrverlezende Reden, die der Hoheit und demder regierenden Orte zum Nachtheil gereichen, sich erlauben, wird der Antrag, ans Mittel für Abhülfe Z'denken, in den Abschied genommen, i»» u. i». (S. u. Thurgau). «». Die Gesandte» der katholische»sollen nicht vergessen, bei ihren Obern anzuhalten, daß einmal der Span wegen der Landmarchcn zwische» ^Thurgau und Kpbnrg erörtert werde. >». Landammann Schiller bringt vor, Balthasar Bücler habeAbleben des Landvogts Jnderbitzi die Verwaltung der Landgrafschaft übernommen und beim Gachnang^ ^lauf, da er die Bauern.zur Ruhe ermahnt, große Gefahr an Leib und Leben ausstehen müssen, wofür >keine „Ergehlichkeit" zu Tbeil geworden sei; da er sich bei seiner Obrigkeit zu Schwyz darüber beklagt bund ihm eine Entschädigung wirklich gebühre, bitte er Statthalter Wolf, bei seinen Obern Büelers zu g^e» ^Wolf nimmt das Begehren aä rveommLnännclum.
Alan sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangelcgcnheitcn:
Landgrafschaft Thlirgam »>. Art. 59. Justizsachen. i» Art. M. Justizsachen.
I» aus dem Zürcher Exemplar, S. 229.
7A8.
Conferenz der IV evangelischen Städte.
Aarau. 1610, 26. August (16. alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Abschiedband 1.17, S. 2V4.
Gesandte: Zürich. Leonhard Holzhalb, Bürgermeister; Junker Hans Eschcr, des Raths u»o ^meister. Bern. Oberst Hans Jakob von Dießbach; Junker Anton von Erlach, beide des Raths.
Hans Ulrich Schultheiß; Wernhard Ringlcr, beide des Raths. Schaffhausen, vr. Heinrich Sch'^Burgermeister.
«. Der Abgesandte von Genf,, Herr von Chateanneuf, hatte in Zürich und Bern die von Marsch»diguieres und vom Herrn de Boisse, Gubernator der Stadt und Citadelle Bourg in Bresse, >»itgethe>ll^^richte über die spanischen, mayländischen und savoyischen Armeen und die feindlichen Absichten der