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5,1,a (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617
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, August 1610.

Präsentiren und einen endlichen Bescheid darüber auszubringen. I» K. (S. u. die betr. Vogt.). I». L»ce^soll betreffs des Ducatengewichts auf öffentlichein Wochenmarkte bekannt machen, daß für jedes Grannicht als 10 Angster abgezogen werden sollen. I. Jedes Ort soll seine Stimme über die zu Baden vcr^schiedete Botschaftschiknng nach Frankreich beförderlich nach Zürich schiken. It.. Was mit den GesandtenStadt und des äußern Amts Zug über Vollziehung des Ausspruchs in ihrem nunmehr erörterten Span ^sprechen und verhandelt worden ist, weiß jeder Gesandte seineu Obern zu referiren.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschastsangelegenheiten:

Laudvogtci Frciiimtcr. I». Art. 145. Lvcales. »I. Art. 101. Kriegs- und Schiizenwestn-

«. „ 100. Kriegs- und SchUzenwesen. «. „ 102. Kriegs- und Schlizenwest»'

Landbogtci Lnggarus. »x. Art. 202. Justizsachcn.

Bcrii-sreib. Vogt, iibcich. t. Art. 90.

>». Die Vorträge des savoyischcn und spanischen AmbassadorS ans dem Lucerner Exemplar; e. Die Eidesformel fi>r ^Fähnrich aus dem Obwaldner Exemplar, dem sie auf besonderem Blatte beigelegt ist.

757.

Conferenz der die Landgrafschaft Thurgau regierenden Orte.

Arauenfeld. 1K10, 2Z Äugnst (Montag vor St. Bartholome).

Staatsarchiv Lncern. Acten: Abschiede der deutschen Vogteien. - Staatsarchiv Zürich. Abschtedbd. 137, S. 209.

Gesandte im Namen der regierenden Orte: Zürich. Hans Ulrich Wolf, Statthalter. Lucern. Jo^Helmlin, alt-Schnltheiß. Schwyz. Jost Schiltcr, Landammann. Glarns. Michael Bäldi, Landam»»>^

»».. Nach gegenseitiger Begrüßung eröffnet der Gesandte Zürichs: Nachdem unlängst die Gesandte»regierenden Orte zu gütlicher oder rechtlicher Beilegung des Gachnanger Auflaufs in Badenkommen, seien dort nach einläßlicher Besprechung etliche Artikel über Abstrafung jedes Delinquenten nachMaße seiner Bethcilignng gestellt und allerseits zu Gefallen angenommen worden; man habe aber nicht ratgefunden, dort zu exequiren, sondern die gegenwärtigen Gesandten ausgeschossen, um nach VerhörungEinzelnen dessen Bestrafung vorzunehmen. Bei allseitiger Eröffnung der Instructionen ergibt sich »u",

Alle gleichen Befehl haben, die Sache gemäß des badischen Abschieds auszuführen. Und da auch die ' 'klagten der Citation Folge geleistet haben, wird nunmehr zur Aburtheilnng geschritten. Bon jeglicher ^werden freigesprochen: des Prädicanten Hans Heinrich Bernhard zu Gachnang Tochter Barbara;

Kappeler zu Oberweil; Heinrich Walther von Straß; der Schmid zu Gachnang; Joachim Lieber vonholz; Ulrich Frey, Wirth zur Krone in Gachnang; Hans Fels, Prädicant zu Awangen. Dagegeübestraft: 1. Hans Hoffmann. Er ist angeklagt, zu Pferd die Bauern zum Sturm aufgemahnt und d>e ^mit Feucrkübeln Begegnenden geheißen zu haben, heimzukehren und Waffen zu holen. Er sucht sich Z" ^antworten. Sein Gerichtshcrr und andere Leute geben ihm das Zeugniß, daß er sonst ein ruhiger fr^ ^Mann sei und zum Auflauf keine Veranlassung gegeben habe. Dessenungeachtet wird er anderthalbGcfängniß gesezt und neben Auflegung einer Strafe von 25 Gulden ans eine Urfehde hin ledig 3^ ^ ^2. Adam Hiltzinger, genannt Flöhbisser, ist beklagt, bei der vom Landweibel angelegte» Citation 3^"^Amtleute sich ungebührlich benommen, auch Sturm geläutet zu haben. Da seine Verantwortung »»3^