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Verlegung seiner Douanen an denRhein alle eis iktzt kestamdejje xo-r.vr -I-iandels - Verhältnisse zwischenb yln Rheinufern fast ohne Ausnahme auf-gehoben hat, und sich zu der Wiederherstel-lung derselben wohl nicht geneigt zeigen dürfte.Was wider uns gilt, mufs auch für unsRecht seyn. Die Stärke Maynz und Colin be-haupteten ihren Stapelzwang vermöge ihrer Ver-bindung mit dem deutschen Reiche und vor-geblicher Kaysrrlicher Privilegien. Natürlichverlieren mit der Aufhebung des Staatsvereinsauch die Privilegien ihre Kraft, und soll einemunabhängigen Staate von einem andern eine soschwere Dienstbarkeit aufgebürdet -werden, somufs dieses, -wenn nicht Gewalt allein dasScepter führen soll, durch ausdrückliche Verträgegeschehen. — Hier ist nichts bedungen worden,als dafs der Thalweg des Rheins die Gränze zwi-schen beyden Staaten seyn soll, und es folgt dar-aus, nach der s t r e n g s t e n A u s 1 e g u n g, dafsjeder Theil auf seiner Seite Handel undSchiffahrt treiben, anordnen und verfügen mö-ge nach seinem Gutdünken. Uebrigens weifsman, dafs eine solche buchstäbliche Auslegungjener Gränzbestimmung in Rücksicht der Schif-fahrt nicht statt finden kann: denn da derLeinpfad bald auf dem einem bald auf demandern Ufer des Stromes fortläuft, so thut es