11
Ufer vor. Für flen dle.sseii.igen Uferbewohnerist seitdem kein Handel mehr auf dem Rheine,und nichts ist dem Deutschen von seinem va-terländischen Strome übrig, als dieUeberschwem-
mungen.
Es ist bekannt, dafs die hohe Reichs- De»putation zu Regensburg jetzt bey den vermit-telnden Mächten tue zu erwartende Aufhebungdes Maynzischen und CÖlluischen Stapelzwan-ges in Anregung gebracht hat.— Nach Rechtund Billigkeit (man halte diese Germanis-men dem Deutschen zu Gute) sollte man andem glücklichen Ausgange dieser Unterhandlungnicht zweifeln dürfen; da es hier nicht gilt,eine Gunstbezeigung oder eine nachbarlicheGefälligkeit von Frankreich zu erbitten, sondernnur uns in der Ausübung von Befugnissen nichtzu stören, welche der Buchstabe des Friedens,nach bis jetzt unbestrittenen Grundsätzen vonder Gleichheit der Rechte unabhängiger Staa-ten, uns zusichert, und nur die ungemessenste"Willkühr uns entreißen kann. Das Wort, derThalweg des Rheins ist eeyder StaatenGi\äj\z E , begreift die gegenseitige Gestattung derGemeinschaft und Freyhek der Schiffahrt schonin sich; weil eben der Thalweg das Fahrwas-ser ist, und daher auf den Fall dafs es jedemTheile frey stehen sollte, über diesen Gegenstand