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Butyrum.
Phenolphthalein. Die verbrauchten Cubikcentimeter ^-Lauge multiplicirt man mit 1,1.
Die so erhaltene Zahl ist die REicHEBT-MEissL'sche Zahl (oder WoLLNY'sche Zahl).
Beurtheilung. Der Gehalt an Kochsalz bezw. an Wasser wird meist nach ört-lichen Verordnungen beurtheilt. Wo diese fehlen, kann man in maximo 3 Proc. Kochsalzund 15 Proc. Wasser zulassen und in minimo einen Fettgehalt von 80 Proc. verlangen.
Ob Butter verdorben ist, lässt sich am besten durch die Kostprobe (Anfstreichenauf Brod oder Semmel!) beurtheilen. Die Bestimmung des Säuregrades erfolgt in derRegel nur zur wissenschaftlichen Begründung des durch die Kostprobe gewonnenen Ur-theils. Die meisten Chemiker nehmen als zulässige Maximalzahl 8 Säuregrade an.
Fremde Fette (Margarine, s. auch diese) weist man am sichersten durch Bestimmungder REicHERT -MEissL 'schen (WoLLNY 'schen) Zahl nach. Für reines Butterfett ist 24,0 alsniedrigste REicpEBT-MEissL 'sche (WoLLNY 'sche) Zahl anzunehmen. Es hat sich aber heraus-gestellt, dass gewisse Fütterungsarten (Reis, Palmkerne) die WoLLNY 'sche Zahl herab-drücken. Ergeben sich nach der Bestimmung der R eichert -MEissL 'schen Zahl Zweifel
über die Unverfälschtheit derButter, so kann man nochdie Bestimmung der H ehner-ANGELL'schen Zahl heran-ziehen. Diese wird für reinesButterfett in maximo als 90,0angenommen. Doch kommenauch hier geringe Ueber-schreitungen vor.
In zweifelhaften Fäl-len giebt allein unanfecht-bare Auskunft die Selbsther-stellung von Butter aus derI _ \ ' . / \ in Frage kommenden Milch,
" i^ Jjl mm Y" bezw. Buttern unter amt-V l ü- L- licher Aufsicht und ver-
so erhaltenen Butterfettes.
Fig. 124. Destillationsapparat zur Bestimmung der flüchtigen Fett- Färbung der Butter
säuren nach R eichert- M eissl. .,
mit unschädlichen Farbstof-fen gilt zur Zeit als ein erlaubtes Verschönerungsmittel.
I. 5. k. Nachweis von Sesamöl (aus der Bekanntmachung des Reichskanzlersvom 1. April 1898):*)
a) Wenn keine Farbstoffe vorhanden sind, die sich mit Salzsäure roth färben, so werdenS ccm geschmolzenes Butterfett mit 0,1 ccm einer alkoholischen Furfurol-Lösung (i Raumtheil farb-loses Furfurol in 100 Raumtheilen absoluten Alkohols gelöst) und mit IO ccm Salzsäure vom spec.Gew. 7,/p mindestens 1 / 2 Minute lang kräftig geschüttelt. Wenn die am Boden sich abscheidendeSalzsäure eine nicht alsbald verschwindende deutliche Rothfärbung zeigt, so ist die Gegenwart vonSesamöl nachgewiesen.
ß) Wenn Farbstoffe zugegen sind, die durch Salzsäure roth gefärbt werden, so schüttelt manIO ccm geschmolzenes Butterfett in einem kleinen cylindrischen Scheidetrichter mit IO ccm Salzsäurevom spec. Gew. 1,125 etwa 1 / 2 Minute lang. Die unten sich ansammelnde rothgefärbte Salzsäure-Schicht lässt man abfliessen, fügt zu dem in dem Scheidetrichter enthaltenen geschmolzene?! Fette noch-mals 10 ccm Salzsäure vom spec. Gew. 1,125 und schüttelt wiederum 1 / 2 Minute lang., Ist die sichabscheidende Salzsäure noch roth gefärbt, so lässt man sie abßiessen und wiederholt die Behandlungdes geschmolzenen Fettes mit Salzsäure vom spec. Gewichte 1,125 , bis letztere nicht mehr roth gefärbtwird. Man lässt alsdann die Salzsäure abfliessen und prüft 5 ccm des so behandelten geschmolzenenButter fettes nach dem unter a beschriebenen Verfahren auf Sesamöl. Zu diesen Versuchen verwendeman keine höhere 7emperatur, als zur Erhaltung des Fettes im geschmolzenen Zustande erforderlich ist.
l ) Die cursiv gesetzten Stellen sind der Bekanntmachung des Reichskanzlers wört-lich entnommen.