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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
1220
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Des klugen und Rechts - verständigen Haus - VatterS

denen Europäern Wein und Bier sey: JadieSvanier und i ^ ,scheuen sich nickt selbiges Getränck zu Mexico und sspsn chetvermiltc'.stelne«iM^^.>?!?' .^.^^^^dlesem Ma-in öffentlicher Kirche zu trincken. Zum Beschluß will ich schlag

r.ocb was köstliches aus der Artzney zugeben - Nehmet eine Würckungen eines ^ürtreff^n^w!, a ^Äft-gstShalbe Untze Lkoccolara; drey Untzen LonfeÄ. dicker- den L»»vl-sm2r?« ^ Magenstarcten-

MS!; ;we» und ein halb Quintlein ausgepreßtes Musca- auch ^ ^

ten -Oel ;jwevQmnlschwartzenPeruvt^,jch-nBalsam/ auch von ckocc^r-..

Das Xill. Zapitel.

Vom Brandewein.

Innhalt:

zu .machen und mehr zu

weit?. §. 6. AngeUckcn-Negelein-Noßmarin'Braiidewein/ I

sammt einer General Anweisung zu allerhand Brandewein. VderKUdeibkfindllcheMaltz / UNdtuKrtes/ wiemanim

§. 7. Brandewein aus Wemhese zu bringen. §. s. Wa6 BierbraUM gewohnt ist/wohl heMM/ober UNd UNle-til^

thut man mit übergebliebener Hefe. !L-,ut,on wegen des I>iesem Molk im !?nkpr , c ^

Liechts beymBrennen.t^^DemBrandcwc'!,allerhand Far« ^ '^ö^man darausNSch vier

den zu geben. Aon allerhand Nationen Brandewmi, ^rtthaunlem/geichrotene (serlten / oder auch so VielWai-

tzen / gleichfalls gefchroten bey/ und verhindert daß sich

S. i. nichts zusammen balle/durch fieissigesDurcheinander^üb-

ren des gantzen Gemantsches. Die übrigen zween Emer

» Nter denen Gcsund-T-äncken/ undm'edli- im Kessel müssen nun recht beiß sieden/und darnach so sie,

> chen Einsuppsrungen/Verdienerwohi die dend auf das vermischte Gma'id und Maltz geschütiet

A erste stelle/der Brandewein/ob er gleich werden. Wo diesesgeschehen/muß mans festzudecken/

^ ,'n diejer Materie die letzte Stelle bekom- und etliche wenige Stunden stehen lassen,biß mans wieder

men. Wir wollen allhier von dem reden/ austhut / und mit frischem Wasser abkühlet. Und nun-

' ^rmukmaneswiederfleissigumrühren/und/waszu.

pfleget /an denen Orten meinstentye,ls/ wo man Getr^ ^ nun also abgekühlet / daß es so laulicht / als wenn man

überflüssig hat. Ob man nur. wohl gute Ursach selbigen «ur ^ühre thut / sowlrddieHese / daß es einezu verbieten/wegen des küssen Mchbrauchs/Had^ mag. jühre/hineingegossen.Fernermuß man denGrapenvb (^uarinon. im 4- Buch ci. z z. vom Greul des Brande- und die Schlange / oder Röhre fein ausgerei-wein-Saussens dessen Unfug we.t^ niqthaben / unddieeingemengteMateriedareintraqen.auch andere versichern wollen / daß der aus Zechenge, ^Mangs wolle man sich/ gelindes Feuer zugeben/rächenmachte Brandewein / bey allzuvielen seinem Gebrauch/ ^ aufgesetzet werden / bißendlich den Außsatz zu wegen bringe; somußmandochge beobachtet/daß es Blasen zuwerfen anfange. Nach-stehen/ daß dessen massige ^^"ung eme der besten Urtz- aufgefetzet/verklebt man ihn, wie es d,e Kunst erfor,

myensüraitt/'f.üssige /undunuaucndeMagens^ Da- (nemlick^man tuncket ein lang-geschnittenes

her wollen wir selbigen zu machen lehren / und nM dafür ^ ^ Arsche und schlagt es um die Fuaen/)

halten/ daß uns das Sckwabi che Verbot vom Glchrauch ^NMitt es/mitgelindem Feuer / ab; bißman spuret/

des BrandweinS / ausser der Apotecken / oder des Brand. ^ will. ,asse e,-

wein-Brenner.s aus dem Getrmd / ansehe, ^rgeven ^ ^ ^ sonderlich wann andere viel

die Lehre m it der Rechten / und geschiehet wider unsern «^x^^as nach der Vorschrisst eines furnehmen Haus-

Willen/ wann jemand unsere Wohlneigung/ mit der Lin- h^m andern processhaben müssen;und weiß/

cken/ annimmt. Doch mögen die ieluge/ welä^^ ^ erstlich nichts ansetze/ und ich desto mehr Brande-

Brandewein -Saufen/ auf ihr Leben einliurmen verssmerr ^ b^omme.

wn,daß ihnen inwendig wi wem veromme

li. mit dem Bev'Namen ^alo , Komg in ^ ^

Jahr i ^daß dessen Mit dem reüi6ciren/twel<5es nichts anders ist /als

he,t durch Leb^n^ brandewein aenettes etwas vom neuen mitgelinder Warme 6ekilliren / oder

Als ihn minder Schneider / auf herüber ziehen / damit der geistige fluchtige Theil herüber

Tuck^nehenlassen. o r« z ) ^ ^

ft!cheWe .se/emge^ ?u? Der Vorbrand / oder der schlechte Brandewein wird

Scheer/nachgemacht^ n einem vÄi /l.r -Kolben gethan / und in diesem ein Sack

senqenwo 'tt/erguffedns voll rein'durchsiebterBucben -Asche gehangt/ biß auf den

dergestaltuberhand /daßde^^^ vo» mn^ W-'sserichtes oder

li» Abraten /am siebe ^ demPlu- Meisses zugehen anfängt. Die Afthe wird den Geruch

ichs sagen dar^ - Das N nun die- und Geschmack an sich behalten / und an Lieblichkeit dem

ton.schen Brand ^ Franke Brandewein nichts nach zugeben haben. Wann