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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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1084
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Des klugen und Rechts - verständigen Hans-Vatters

Und gleichwie wir in den vorhergehenden Anmerck'ungen von den Hünern gemeldet haben / daß selbige derHcrrschafft statt eines Amfes/ wicwol auf verschiedeneWeis? Eichel werden / also kan man auch solches von

dc» <öans"n sagen/angesehen von denselben die BauernebnsalisoieZinfe zu bezahlen pflegen/ welches meiiien-theilsumtNarrlni beschiehet/da die Gänse am bellenfckmecken sollen. Daberomai sie auch dNarrtnsGansneNnetvon welcher Benennung ^sprung zu lesen wirrerciel^omzA.cÄp.^.n. 162.8c vierkerr. in rom. priorirkel'prsÄ. Lelo!6.p.^>?9 Lc zci Zpeiciel lir VI.n. >8-vsrs gleicherweise / wie von

dcnfti^n vel Zebnv (i?doch dem Herkommen gemäß)zubezadlcn ift> ron welchem Zch/nden/nsonderheii sbcrwie dt'rZehe'kv-^err manchmal von venBouren welchedir E»äns zvsor rupßen / betrogen werde / gleichermaßenbi'y dem vorbe^odlen Dierkerro in ^om priori Idel!sir^Ä öelc)!6. p. Z9 ?. nachzulesen ist.

Endlichen ist von den Ganstn und Endcen zumerckm daß selb»ge/nchsl andernv'ch,unter dem Wortder fubn noen -^aab begriffen seyen/auch wann jemalsden oie fahrende Haab mit generalen Worten / in letz-ten Wille», vermachet worden/dem I^eF3cäri0,daöist/den em soichsVermächtnüöbesc5cben/abgefv!get werdenmWn/perl 9Z. ibique vv. A" 6. V.!s. 8^1. i./ ,.t?.äs ^..V, ^äci. LarclinÄl. kjanrica 6e LonjeÄ. ulc Vol.

I^ib. 9. rir. z. n. i. 8c?err. ?ec1c- cle ^eliam. LoniuZ.lid.s.csp Z'L Lontenc.A^o/'«-/?/. der GradrNürnb.lir.XI.I^ 4 R.ubr. n?asunrerdcmlVorr/ fahren-de Haad/begrissen wird : In verb. Für fahrende^,aabn?trd gehalten und verstanden/ aUeÄaar-

fcdassr/Hal,ßrarl->/^einoc/2>!eider/Gebend/<>,ar<nlscd/N?affen V?chr/XVerckZeug/l»nd aUes Vleh/Thier undGeflügel unvalles anver/das gerrieben

und getragen werden niaq ic. wosern nurnichtausden varbey waltenden Umbanden etwas anders / undzwar dieftsabgenommen werden kan/daß derTejiirer einandere Meinung gehabt, ^snric.c. i. allermassen ausdicftrBeaebcnbeit zu schliessen, da einer vem ander»feine ÄehaufnnZ mir der Fahrnus nndHaltß Gc-räch Vermachet har/ davon bey dem l^lockio Vol./.Lonll I^s. per coc. weitläufftig nachgelesen werdenkan. ^äci. Ltr^ck. us mo6. ür. äs l).XVI. Daß aber die Endren/Gans und ander Fe-der Vieh/unter dem Wort und Benennung der Thiercigentü» nick'tbegriffen/kaiiausdeml 65. §.4. collarDI. 66. cle le^. z.abgenommen werden. ^66. labor'cle ^ure 8oc!rl csp 2. /. s. n. 5. wiewvklen sie unterdem general Nahmen des Viehs enthalten sind. Iskor.c. l. dabero man sie auch das Feder-Vieh zu nennen pfit,get. kricsk. 36 LeloI6. Lontinusr. voc. Vich /Wer.

Das cxiv. Kapitel.

Von unterschiedlichen Arten der Tauben/und vom Tauben-Oauß.

Znnhalt.

t'. > Verschiedene Arten der Tauben. §. -. Die W hl unter ihnenwie sie anzustellen. Anweisung wegen des Tauden-tzauseS.

§.

>Je Dauben sind entweder wilde oder zahme"Tauben. Von jenen wirb in dem AndernTbeil unsers Klugen- und Rechtsverstandi-genHauß-Vatters/beyder IZgerey undWild,Bahn/ mit mehrern gehandelt werden. Dann je«zund vergnügen wir uns bloß mit den zahmen/dieinsgemein bey uns M Lust und zum Nutzen gehaltenwerden. Sie sind aber m unterschiedliche Ge-schlechte eingetbeilt; dann entweder Heisset man sie Feld-Tauben oder Fiug-Tauben / weil sie sich mit dem Aus-stiegen auf die Helder den Sommer durch meistentheilsfortbringen/ oder zum wenigsten/ als wie in grossenStädten / ob sie schon nicht auf die Felder gehen / dochmit hm und kerfliegen/erlustiaen und ergötzen Die übri-ge aber werden Sruben Tauben genenNet /die man zuHauß behält/und mir mehrern Unkosten/als die gemeineFUd-Tauben erhalten muß. Beyde sind entweder rauch-süssige Haubete'Türckiscbe-Glätzete-Zeglete-Perruquen«Scl ildete - Kropssere«oder Pfauen - Tauben / und wasdergleichen Nahmen mehr sind/die man khnen wegen ih-rer äusserlichen Farbe und Gestalt gegeben hat. Die art-lichste unter den Stuben-Tauben sind die Türckische

Taubleiu/die man wegen der kittorenden Stime / Plau-der-Tauben/oder lachendeTäublein zu nennenpfieget.

§. 2. Beyder Wahl der Tauben haben die Her-ren Tauben-Händler nachfolgende Reguln gemacht / dieschon zu des alten Oeconvmlsicndes?.vonLrelcenrüsZeiten m ihrem Werth gehalten worden sind:

(!.) Die Goldgelbe um den Hals/so rothe Augen undrothe Füsse haben / sind die Hackerjten und auch sehkfruchtbar

( Die mit den faslichten und behenckten Füssen / unddie mitdem Kamm sind die heimlichsten.

f).) Vondergleichen Art sind auch die Scheckichten/und die/so Kappen haben.

(4.) Die blauen aschfarben / schwarßen und braunenTauben sinddie allerbesten und fruchtbarsten.

(s.) DieweissenTaubensindzwargutaufzuziehewabetschlimm zu erhalten wegen desGevers/der sie von wei,ten schon sehen kan.

Von dem Tauben, Hauß ist alles / was zu wissenmochte nöthig seyn / an dem ^8o.und28l.Blat di«seSErsten Theils unsres Klugen-und Rechtsverständigek»Haus - Vatters schon ausführlich bey-gebracht worden-

HK

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