H Z6 > Des klugen undMckts''verstündigenHaus-VatterS
Pflicht eines reisenden Christens/oder ehrlich und klugen durch einen fremden / und nicht durch seinen eigenen Bo-Manns für sich / haben wir in Abhandlung von denen ten zugelchicker worden 'si. Wiewohlen ^sr^i. tinZul.Pferden/ nichtmitzunehmen/und wird sich vergünstige 4?o. auch hlerinnen eine widrige Meinung heget/dasür«L!eser aus dem ersten Buch dieses ersten Theils schon haltend/daß/wann nur jemandem Pferd genehm/undRaths erholen können. geschrieben / daß ich ihme solches Psei o wieder zuschictm
AmnpNi-kntiat'N »ch aber selbiges dem/en.gen/so mir den Br es üoer-
bracht / mitgegeben / und die/er darmi! durchgeg^iigenXXIX. ^ ist / ich dessentwegen dem Herzn / so nur das Psero geiie-
TEilen hier von der XVart der Pferd auf der hen/ (wann nicht ausdrücklich in den« ^ r«es enthatten/Reiß/begleichen auch/ wie man alsdann mit daß ich dem Ubelbcmger desselben das Pferd anver--
—. der Fütterung zu verfahren/ gehandelt wird/ trauen solle;) Rebund Antwort zu geven jchuldig >eye.
und aber nicht allezeit im Wirrhs-Haus odcrGast-Hos/ lpecui. )ur. voc. Pftrd <zv. i. n kz. daß at,o/
darinnen man das Pferd zur gewöhnlichen Zeit sattem was diese Begebenheit anleget / unterschiedliche S^ei-könne/ anzutreffen / als wird gefrager: Ob eine solche nungen anzutreffen. Übrigens ist mcht zuglaubn / daßret'stnde Person ihr Pferd auf einer fremden ^Wiesen derjenige/ so das gelieyene Pferd.vmcy emen picyen Bo-weyden oder grasen lasten dörffe. Welche .^rag in len / we.chen man msgemein vor reblich gehalten / zurückLonairur.knecriLi Imp. cle pace rcneucl.2. 5.27. §.l. geschicket / zu Ersetzung des Schadens angehailen »ver-vcrl. quicuriczue per rerrsm. bejahet wird/ jedoch daß den tonne, Sl^ncum.20.ik.cowwvll^e.solches (l.)am allernächsten an der Landstraß / nicht aber c.l.» 95,4. n.7. Über diß haben wir allhm nachsvigendemitten in der Wiesen / und dann (2) aus dringende Zrag auizu.öjen: 5Vann nemlich jemand einem ^uhr-Nothbeschehe. IrsOionyl. Lorvtreci. sä ä.rvxc. i r. n. mann cm Psero zum Anspannen um ein gewissb: ». ö- 8peicjel. lpecul.jur. voc. Pferd, t. 994.v.z. mit Desrand Gelo geliehen / damit er mir dems-jbe»!welchem auch das Sächf. L.and-R. üb. 2. »rc. z^. ve l. einige Waaren nach Antwerpen führen mö ^e sol-welcher rveegfertiger Mann, ö: srr. 40. verl. wel^- ches Pferv aber dcrmassen mangelhafft gewesen/cken Schaden zc. übereinstimmet / so fern neml.ch einen das? er mit demselben unter WegüunmögUc^ ssre-sReisenden die Noth hierzu veranlasset- Nichl weniger ,st kommen können / und also an den geiaocnnrvaa-bey dieser Gelegenheit nachfolgende Frag zu ei örtern: ren grossen Schaden leiven müssen ; Ov derXVannnemlich ein Roß Händlerin »ym abgehan, des Pferds ihm sochanen Schaden zu ersten schul,deltesPferddcw ^aufferzuzeschicket/sslchesaoer dig^ Welche Frag in so fern mitJazu beantworten/demBotyen aufdemWegmitGewaic genommen sosern der Hen dieseMangel und Fehler an dem Pferdworden / wer den Schaden in dieser Begebenheit gewust / und solches dessen ohngehmdert dem Fuhrmannzu tragen habe ? Aufweiche Frag öslelus in I. pen. pr. geliehen hat. Speicjcl. ct. verb. Pferd, qv 1. n. 95. Ubri-t?. cis a<H, emr. folgender Massen antwortet: Daß nein- gens haben wir von denen entlehnten Pferden / undlich der Verkauffer den Schaden zu tragen habe: Allein was der Bestandener oder tLntlchner aus der Reiseperulin.w csp. tiKniticavlc.^e sppeilsr.n. 14. will die« vor ein Sorg für dieselbe tragen müsse / damit er sich aus-sen Rechts-Satz alsdann erst vor richtig halten / wann fer aller Verantwortung setze / bey dem fünffeen Lap.sich die concr-liirende Partheyen nicht miteinander ver- §- ulr. deßgleichen auch bey dem zehenden Z. i. undglichen / daß durch einen gewissen Boten das Pftrd ge- endlich bey dem neunzchenven S- 5. dieses Auchs weit-schicket werde» solle; oder wann selbiges dem Kauffer iaufftiger gehandelt.
Das XXX. Kapitel.
Von Stangen / Gebisse und Zäumen.
Innhalt. Theil so unlieblich macht: Das soll helssen die Pferde über
«.l. Austeilung des Grund-Risse«. ». sich zu zäumen; allein/e höher sie oben hinaus gehen/ de-
, sto weniger wird die Kin-Ketten tragen. So lasse man
Amit der^aus Vatter/nack diesemHand- das obere Theil hinten ein weniggesenckt / das Ein-) Griff/ auch eine aenuoiame Untn'wei- benck-Loch raumig deswegen machen/aufdaß der Hacken^ w- sm a «0, T ana n G.»n a .d «»«s E-m-b hab- / und mcht alles d-v-MA.e>cr
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ist unsere Schuldigkeit / auch davon / so ^ zusammen liessen. FM'die jungen Rosse / we,che
. spk^l-m eines allgemeinen man mm ersten r.tt.g macht/o^
Haus-Vatters nicht übertrifft / zu handeln. Das Alter- W.und^tucke mit
thum/und die verschimmelte ^uriquiräten der Gebiß und Z^uchnet. Die Wallachen Stangen können nach
Zaumungen der Pferde gehen uns in dieser Kürtze nichts , ^ ^l»
an. Und wann wir alles beschreiben und fürreißen woll- / theilen vu/unget oderverhohet aufgerissen und angs«
ten/ so würden wir unsere Schreibfedern sehr abstumpfen/ ^even werden.
dem Trucker gar zuviel auflegen / und den Kupferstechermit allzuvielen Rissen^müde / dem Herzn des Pferds we-
ReM-Anmerckungm.
.,!^> ?v>i^i>n «sacken. Wer recht zäumen will / muß mit (ÜAp. XXX, ^
einem Wort dieAbcheilnng des Grundrisses mit ^r. ««On dem Zaum und andern Gezeug der Pferd,bezeichnet verstehen / und selbigen nach des Pferdes ?ro- AH deßaleicben / ob die Aneckt bev der Verkuu^
p.tti°nlänaeroderküitzerauchdickermachen.Dieunter- ^schiedlicheRisseder^tangensindunshierebenfattsnoch ^
nichts nütze/und werden im andern Theil fürkommen.Jn- "N6 bey 5- d.eses
dessen bemercke man nur den Mißbrauch der Stangm/ "«w- gehandelt worden.
Das
welcher heut zuTag imSchwang gehet/da man den obern 5