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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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904
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Des klugen und Rechts vcrstimdigm Haus VatterS

Das XVII. Zapitel.

Das Futter und die Warte vierthalbjähriger Fohlen.

Innhalt.

§. i. Häckerling ist ihnen erstlich reichlich/ hernach massiger zugebe«. Mehr von der Wart rewillive.

§. i.

lJr haben oben bereits/da wir von demStall der Stüttereyen gereder/genüg-samen Bericht gethan / wie die halbjähri-ge Fohlen sollen auserzogen und gewartetwerden. Wir sind damals weiter fortgegangen/ und haben denen Anderthalb,undD ritthalb-jährigen auch ihre Zugehör angewiesen.Nun sollen auch die Vierrhalb-jahrige ihr Recht/ dochkürAich bekommen. Wer sein Füllen die vorigen zweenWinter durch mit Habern und Gersten gefüttert hat/dermuß ihnen / da sie vier Jadr alt werden sollen/durch dengantzen letzten Winter/nach den vicrchaib Jahren/unter-einander halb Häckerling und halb Habern vermischt für-geben. Um Ostern/ im fünssten Jahr/soll man ihnen/nach und nach/ mit dem Häckerling abbrechen / biß sie zurrechten Fütterung gebracht werden.

Indessen gehet unsere Meinung nicht eben dahin/daß man denenPserden den Häckerling künsstig gantz ent-ziehen «oll; Nein! wir rathen vielmebr denenPserden/wann sie gleich im Alter hoch angewachsen / noch immerwas von Häckerling mit unter das Kutter einzumi-

schen ; weil wir aus derProb befunden / daß ihnen derHäckerling jederzeit überaus wol bekomme und zule-ge. So dörffen auch diejenige sich dessen nicht anneh-men/welche aus einer übelanstandigen Filzerey/ damitsie den Haber erspahren / dessen Stelle mit Häckerlingreichlich ersetzen. Sondern es ist unser Gutachten;Gleichwie man denen vierthalb-jährigen Fohlen/so lang/biß sie vier Jahr erreichet / halb Habern und halb Häcker-ling gemischt gegeben / man nach dieser Zeir des Habersmehr / und der Hackerlinge etwas weniger aber doch all-zeit etwas neben dem Haber gebe. Das Pserö muß denHabern vollkommentlich wie es der gemeine Lauft defiylt/haben: Und er mag jedeTag dieFütterung ein- ooer zwey-oder dreymalsürnehmen. Doch muß allezeit eine guteHand-Geisel voll Hackerlinge / wol unter den Haber ver-mischet / dabey seyn. Das überige haben wn in.Stallgewiesen.

ReZts - Zlnmerckungen.

^6 Lap» 17.

»Je das Futter vor die Pferd/ samt Heu undMtreu herzugeben / und solches Hernachmalsin eine ordentliche Rechnung zu bringen?davon kan beydem Oöpplero in seinen getreuen Rech-»nnngs.ZSeambccn. I^ib. 2. csp. 4. nachgelesen wer-den/u.

Das xvill. Capitel.

Ein mmes Pferd rittig / zahm nndZaumreGt/ und zum

Stand/oder Aufsitzen gchorsam zu machen.

Innhalt.

§. 1. Erster Gebrauch deö cspiiTons oder Kappenzaums/dasPferd ritlig zu machen. §. 2. Wie man das Pf. rd nach der er-stenLehre linStaU handthiere.h.z. HerrnWeiboldZaumungder neuen Rose. tz. 4. Wie ein Pferd zum Stand gehorsamzu machen, h. ?. Lehre vom Zäumen der jungen Pferd. §.5.Mehr davon in Zenere. H.2. Diegantzel^ctlioäedcsSat-telns in 6.Stucren. §. 8. Wie mit dem übrigen Reitzeugumzugehen/ absonderlich.

§. 1.

> S ist denen / die mit der Pferde Zucht undOirellirung umgehe/ nichts alltäglichers/als dergestalt wilde Pferde/die sich nit an-rühren lassen wollen/anzutreffen. Und dieKlagen der Knechte sind gar gemein / daßdas Roß sich gegen das Wischen / Sat-teln/Zäumen und Reiten spreitze. Derohalben die ersteZucht/weiche man mit ihnen fürnehmen kan/ist daß manihnen einen oder zween Tage das Getranck enttiehe: wo-durch man / als mit einer guten Weise / zwo Wand aufeinmal übertünchen/ das Pferd fromm und thätig ma-chen / und dessen Gesundheit befördern kan. Soferne man nun anmerckt / daß dieses Mittel etwas zurGeduit und Frömmigkeit des Fohlens beygetragen / fopfiegtmanihm eincn(^pu?on. welchen die Leut gemei-niglich den Kappen Zaum nennen / über die Hagrer an-zn legen. An diesem müssen starcke und lange Zügel seyn/bey denen ihn / ausjeder Seite/ einer oder zween wo! hal-

ten/und vor dem Stall umherführen kan: Aufdem freyenFeld würde man übel mit ihm zurechr kommen. So ferner nun aus dem Stall nicht fort und sich mehr wild erzei-gen wolte/müßte man das zahme Pferd/welches wir obenneben ihn in dem Stall zu stellen gerathen haben/vorfüh-ren / oder gleichsam als ein Muster / wie sich der unbändi-ge zugeberden habe/ vorreiten : Es mäste das Fohlengar über die Massen wild seyn / wann es / nicht wil-lig nachgehen solte. Die aber/ welche ausser dem Stall /im Herumführen mit ihm zuschaffenhaben / sollen ihn mitpopylmis bestreicheln / und mitguten sittsamen Wortenschmeicheln: so wird er von seiner wilden Art nach undnach immermehr fahren; bey rauhen Worten und Zer-ren aber feilt wildes und vermintes Gemüth nur destomehr heraus lassen. Last er sich nun einmal führen / sohebt man einen Jungen auf ihn/ führt ihn fein gemachnoch etlicbmal herum im Kreis / oder einer Oai-Run-dnng. Der Jung halte sich / im Fall er Hoppheh! ma-chen/und aufspringen / oder andere Unarten weisen wol-le/ nur sest an/und hüte sich vor dem herabfalle. Auch die/welche ihn bey dem Kavpemuum führen / trachten ja ihnfest zu kalten/daß er nlcbr Reis-aus nehme/ und durch-gehe; fonsten wird er meinen/er habe schon eine seines.Äiongemacht/ die er einander mal widerhohlen mvste.Hat man das neu aufgestellte Pferd soweit qebraek ?t?sohalte der Juno still/ und sitze fein sittlich un allgemach vonihm ab. Die Knechte abi-r/die ihn bey demKappenzaulnzu leiten und zu halten haben / sollen das Pferd ohn dm-

jun