Viertes Duck. 851
Wälder darzu vorschlagen/in welchen das junge Gehoch gen>:c. vor ein merckttcher Schade zuzefüger undso dick bey- und neben einander stehet / daß es sonst ohne wie selbige dadurch ge/chmählerc «erden; lst zumdem/damit dem übrigen nurLuffrund Raum zum wach- Theil von uns schon anderswo berühret worden / ;umsen gemacht werden mochte / muste ausgehauen werden. Theil aber aus denen in dem Text angeführten UrsachenDoch ist hierbei) Acht zu haben/daß die groben Bauren abzunehme/so/daß in den Forst-Ordnungen nicht ohnebescheidenmit diesemAushauenumgehe/und nicht diene- Ursach verordnet/daß auch hierauf gute Aufsicht geha-ben herum stehende Baumlein entweder zertretten / ab- ten werden solle, viä. Fürstl. rvemmar und Gstdai-brechen/oder sonsten aus nachlassiger Weiß verletzen und sche rvalo^Ordn. -»rc. 4. n>8. 6? s». ro. undverderben sollen. Fürstl. Würcenbergifche Forst-Ordn. p. z. rir. N)ie
L. z. Absonderlich lst auf die jenige Bauren ein es mit wie dem Wiedjchneiden gehalten weroenwMames Aug zu haben / die mit Holtz an frembde solle / k ric. 5eqq. Icem. Hohenlois'che Forst Orvn.und benachbarteOerter handein / ob sie nicht auch der- ric.29. JnderChurbayenswenForst^Ordn.p 2. ric.gleichen zum Verkaufs auf den Marck bringen: Würde 8 ist hiervon also versehen. ..Wo in unsern Wäldern.»man dergleichen erfahren/so muß man mit lang zaudern/ undHöltzern in den jungenSchlagen oder sonst/ das.,fondern ihnen das Handwerck darnieder legen. Dann Holtz so dick stünde daß es den Raum zu wachsen nicht.,sonstenkan es leicht geschehen/daß durch dieses heimliche hätte/und eins theils zu Latten tauglich / so solle dessen»und überflüssige Vertäuen des jungen Gebotes / der ben mit guter Bescheidenheit/und also daß das dabeyForst verderbet/und/wo man seine, am nöthigste gebrau- und nebenstehende Holtz nicht dadurch vernacbthe» iger.»chen will/gleichsam leeres Stroh muß gerroschen werden, werde/soviel (damit das übrige so dann zum Gewächs..Ware es aber ^?ache/ daß sich ein oder anderer Unter- seinen Raum und Lufft haben möge) gehauen/ausgethan/ der des Holtzschlages berechtiger ist / auf seine Ge- zogen / und um gebührlichen N)a!v Zinnst abgeaeben „rechtigkeit berüffe. so muß man idnen die Sache nur werden. Da aber dergleichen Gelegenheit und Dicke.,deutlich erklaren/und zeugen daß diese nur >0 lang stehen aufden Höltzern nicht vorbanden / sollen die <forstlcur„könnte/so lange sie niKt zu ememmuthwilliqen verstum- zu berührten Latten ein/oder mehr frische Windbrüct?..meln des Gchöltzes wurde : Weil nun aber dieses letztere und liegende Bäum/an Orten woes am meisten schad-.,von ihnen geschehen/und daher zu furchten ware/es moch- ljch / zu Seegschrötten verweisen und abgaben/ daraus „te endlich der Gebrauch und die Nutzung des Geholtzes mögen die/so dessen bedörsstig -die Latten anSeegmüh-.»der Herrschafft gar entzogen werden so sollen sie/ wo sie len schneiden lassen/ und uns solch Holtz/gleichwie an .,nicht derselbigen sich verlustig machen wollen / ins kunff-- dere Seegschröt/ so zu den Brettern gegeben werden /».tige von dergleichen Frevel abstehen/ und das Verkauffen verwaldzinnsen-..
und Verführen in frembde Land und Herrschassten blei, Von den Hsvffen-Stanqen aber ist in dem nach-ben lassen. Absonderlich aber niuß ihnen eingebmiden gesetzten neunten ^«.nachfolgendes verordnet: Gleich- „werden/ daß/ wo sie auch dessen nur zu ihrer HaußNoth- ^ls follen die Hopffmstangen / anderer Ort nicht /..durfft benöthiget waren/sie doch olches n .cht vor sich al- dann da derselben so viel und so dick stehen - daß sie zu.,lein / nach ihrem Gutduncken / sondern nach geschehener andern und grössern Holtz nicht wachsen mögen/verwie-Änsuchung bey den .^o^t gedienten nur an dem Ort / s^/ und dergestalt / wie Hieroben von Latten gemeldet /.»d ».n er angewiesen/bey ^traffder Pfändung/abzuhauen gehauen und ausgezogen werden, ^clcl. K Nl .tt L-.lk ,»sollen befuget und berechtiget seyn msnn.V. 2. conk .79. n.io l^dsp^.voc.^>oln^
^ .. ^ ^ ^ ^ ^ spar:-Rauff/ an welcher Stell besagter /^uror zugleich
soll auch bey demZauw und Wemstecken.Holtz mObacht ^iese Frag berühret: Ob die Hovffenstangen / Pf,hlgenomen werdm absonderlich aber ist vonnorneiider mn- ^nd Zaunstecken / unter der Venamsüna des /?ol^gen wachfem eHoltzstattezuverschonen/well^der^cha^en begrisfen ^ Nnd / ob die Unterthanen - welchegrosser als der Nutzen//a fast gar kem Nutzen da:mit hauen oderzufahren <)errnL)lenftswl/e
wird zu machen seyn. Dann die ^einstecken/ so nicht ^huldig auch solche Scanaenund Steckenzufuhraus alten ausgewachsenen/sondei n aus /ungenHoltzzu- anqehalten werden kennen ^ davon wir bereitsgerichtet und gehacket werden / danren nicht lana / uni. gehandelt haben. Lont. just, ttsdn. lurs
gehen zeitlich zu schänden/ das Aaun-Holtz aber in mngen Loloosr rk 292gewachsigen Holtzzusammzuhauen/wäre diegrösteUn, - » - -
besonnenheit / da man selbiges ja leicht in den Waldern, (^.
von den stehend- oder liegenden Bäumen/ die ohne dem
sonsten wenigNutzen geben/und dem Verderben naher ^NEilen mit dem Zaun-- und XVeinstecken^HolyalSdemWachsen sind/ bekommen kan. Doch muß man eben das jenige/was von den Ä.ateen und Hepf--auch hier etwas sparsam seyn / und nur dieNothdmfft fenstangen Hieroben gesagt worden/ zu befahren ist: alsnehmen lassen: absonderlich aber gebühret sichs / daß / ist auch billich das unziemliche Aushauen derselben nichtwoStemezubekommensind/undStrassen odermora- zuzulassen : dann obwolen jemand bierinnensals einigesiige Wege ausgebessert werden müssen / man viel lieber Gerechtigkeit pr«ccn6iren und vorschützen möchte/so mußsich dieser/als des Holhes bediene/ zumal da auch die sinn- doch derselbige bedencke daß er sothane Gerechtigkeit mitpfigte und morastige Strasse bequemer und weit besser Maß gebrauchen müsse/ vici.l. 9. ibique vl). ff. c!e ls> vi>mit Steinen als mit Holtz ausgefüllet werden mögen. ruc. WeßwegeninderChurba^erischenForst^Ordn.
^ p.2.»rc. ,2. hiervon abermalen nachsolqende Fürsehung
^ gethan worden: Nachdem durch die ZSlancken--.,
^ Zäun und Umsthr5t viel Holtzes verwüstet wird,»
zi. F.1.2. Z. soll hinführo zu keinen Blancken-Zaun noch Um-,,
schroe einiges Holtz aus unsern Waldern / ohn unser,»!Zls benfungen Schlagen mit ^er<iussihttek> oder unserer Hof-Camer Vorwissen/nicht gegeben wer<„)!?ung der L-atten / Sp'H Rmhen / 'Winden / den. Wer aber zu seinen Zaunstecken das Holtz von.,Thonen/Schneisen-Sügel/Hopffen-Scan- Alters hero ab unsern Waldern zu nehmen im Ge.
Ppppp ^ brauch