SO^ Des klu en und Reckts: verständigen Haus - VatterS
vicl. Fürst!. Gächs Wetnmarische Wald Ordn äs^46. Fürst!. Säcvs? Gocym,che Forsi- und
>Ul»ilyll». Iagd-Ordn. cle gnno , 642. a. r. 7. Sc... kn. allwo be>?
^ dzp. IX. §. 2. verk. Weßlvcgen er nuch von dem tNäß-Täfeleitt NUM .4. zugleich der vierte Theil
einem starcken Wind gar leichtlich mit allen solches s.och->Rinckens abgerissen zu befinden »st.
Wurzeln auSaerißen/ und zu Boden gewors- Fürst!. würcenberg.Forsi-Ordn. -ie snn» i s si.p.
fen wird. !c. ^ Warzen. Gräfl. Gcywaryb. Rudelsrädt.
§ 7^ Forst--Ordn. ric. 14. allwo verbotten wird / daß
keine Ftchce unter vier Spannen-^dick gelachet rvcr-ZS die vom Wind umgeworssene Näume den so'l. :c. Wo aber solch ^>arz und Z^ech-scharren in' dem Forste oder iLigenthums^^>er:n zuge? deneii Wäldern Herkommens /und erlaubet ist / da mußh<5ren / und wem die vom Wind umgerissene solches ebenmäßig in semer Maas geschehen/ auch von nie-Grany^ oderMarck-Bäume zuzueignend Davon manden verrichtet werden / ausser wem e6 insonderheitistbeydemfünffcenTap. dieses ZSuchs gehandelt wor- um einen gewissen Zinß vergönnet worden ist : aller-den. Hier wollen wir nur dieses mit beyfügen / daß solche massen von dem Thüringer Wald (allwo dae GehöitzWindsälle/dadurch fruchtbare Bäum gefallet/oder auch ohne dem nichtkan zurFlösse gebracht werden) bezeuget( welches eins ist) durch das Erdbeben ausgerissen wor- ^slver. 5rirlck. gcl öclolli voc. Harz-Wald. In mel-den / vielmehr dem Eigenthums-Herm / als diesem/ so den eher Maas dem gemeinen Wesen ein grosser Nutzen zu-usumkuÄum .oder die Nutznießung hat/zugehören/ es gehen kan/ absonderlich wann dieHöltzer um der Sonnwäre dann / daß der Nutznießer selbige zum nothwendigen desto besseren Raum zu machen / in etwas beschnitten / sel-Gebrauch verwenden wolte. v. 1. 12.pr.lf. c!e ulul'r. ibi- bige in gewisse Hau abgetyeilet/und die verderbliche Miß-queLrunnem .a6ci.L^rbol.Acil^.l)ivorcio.§. lituncium. brauche bey Seilen geschaffet werden / viä.klock, clsn, l 2. k teq.öc n. 22. Gestalten er auch in einem hauigen ^rsr. iib. 2. csp .2. n. z. worzu dann gewisse Hörren/Wald der grossen Bäume verschonen muß/und denselben darinnen das Pech aus denen Ainnstöckengebrenner/insgemein nur also nutzen darff / wie ihn der Eigenthums- auch der Rinnruß zugerichtet wird / aufgebauet werden.Her: seltnen zu nutzen gewohnt gewesen, krunnem^ 26 1. x. v. ?nrlck. 26 Lelolcl. voc.Ruß--^»ütte zc. davon iniO.Lommcnr.Iur.Liv.c2p.7.ibiqueNi>Ilß.Iir.k.lt-q. derThur--ZSa'sr.Forst-Ordn. p. l. Llt. ?7. folgendes^sinmittelst aber ist der UlufruÄuarius oderNutzniesser versehen. Wo bißhero auf Unsern Wäldern Pech^auch nicht gehalten / wann ihm die Nutzniessung des gan- Oefcn herkoinen / davon muß gebührlicher Zinß ge-zen Waldes überlassen / aus demselben aber ohne sein geben werden / dieselbe sollen an Orten ^ da es dieVerschulden durch die Gewalt des Windes oder Erd- ^ölyer des liegenden kinnichten Holy halben (soHebens einigeBaume ausgerissen worden/an deren Stelle vielleicht sonst und ohns das erfaulte/oder vergebbinwiederum andere zu setzen / und hierdurch derselben bens verdürbe) leiden mögen/ noch länger/und blßAnzahl zu vergäntzen. V. I. sy. pr. ff. cle utuir. üc l^czc^. auf nnftr ferner Abschaffn gedultec / doch durchmer.acl§. ?9 lnli.clek. l).n. 8l-int, Gleichwie er sol- unser^Forst^Ä.cute/so in ihren Verwaltungen derj-ches zu thun in diesemFall gehalten ist / wann die Baume gleiciAN pecwOefen haben / gehöriger Orten besdurch das Altertbum absterben und unnützüch werden, richtwerden / wie es mit denselben pechofcn be»>/. Z9. ibiciue valAores. ci'.- k.. v In welchcrBe- schaffen/ wieviel / und an was Orten deren jeder seilgebnus aber die abgestandene Stück dem Nutznießer. nes 2bnbts habe / was uns darvon für Zinß gcge--Die neu-gesetzte hingegen dem Ggenthums-Herzn zu zu- ben / nud ob die Gelegenheit der Wälder / und der--gehen pflegen. ^.70. §. 2. ff. cls ulutr. öc l.ocsmer. cir. selben Orten liegenden dürren l-ittnichten^oly sol^loc.n.8^ ehe C'efen länger ertragen mägen/ oder nicht.
. ^^ sonderdeit aber sollen sie / die Forst^euch bey Un-»
^cieunci.^. vei !). Dle AbschaiUNg der IilNdeN.ic. serer Straff nickt gestatten/daß zu denselben pech^t
^ ^ Oefcn einig stehend grün ^»oly verhauet / oder ae^
Aß das Rmden<-Schalen an denen stehenden t)^uchet werde. Weilen auch die Apothecker und
Vaumen verbotccn / haben wir bey dem sie? Krämer unterweilen das ^,ary oder Pech unter den
bendcn Tap. dieses Sucys dargethan. Weihrauch mischen / und solchen denen Leuten für gut
^ ^ verkauffen / als ist zu wissen / daß selbige in alle Wege
^n H.4. - ?- strassfallig seyen/allermassen dann ili der Police^ Ordn.
c^N^e schäd und unnützlich denen Tannc^rväl- zu Augspurg cle snno l f48. tir. Verkaussung des
^ derndas^ary^undpech-scharrense^e/zum^ Ingwers.ö-cleanno l/77.rit 24. Diel>«nderLon.
wann es ohn allen Unterschied beschiehet / kan klcanon darauf gesetzet/auch insonderheit dieses verord-
i>aker leichtlich abgenommen werden / weilen das Hary net worden ist/daß in einem jeden Crmß oder Gebieth von
kern so!cberZ5äume genennet wird. vicl.Loler. denen Standen etliche verordnet werden sollen/ diemal-
lik /uecoki üb. z. k ^näi-. lcnick. cle8sxczn. non pro- len Specerey- und Gewürzen em Ausiehen haben/daß sie/
^ wr verk. l)ucum. czp. n. Izz. L-1Z4. ^6cl. wo sie einigen Betrug erfinden würden / denselben also-
^-knrfüM Vavr ^orst--Ordn.p»rc i.arr.Z7.ibique bald der Obrigkeit anzeigen mögen. Insonderheit aber
^'ürlil. Würtenbera. ?orst^Ordn. 2. ist von denen Apotheckern zu mercken / daß selbige eine
«nrffl Würtenberc». ?orst^Ordn. pas- 2. P von oenen '.'lpowecrern zu mercren / daß selb,
!ir von ^rzcn' k Reusch^plauische Wald-Ordn. grosse Verantwortung und Straff auf sich laden / wann
'^ dachen oderReissenauf sie nur Ge.tzes undGewinns willen/ ohne der^e,l.cc,.
^ sse Maas bi'.!'ch zu verbieten / wie dann an den mei- rum Wissen und Willen aus eigener Verwegenheit ai-
ß n ^rten / wo bergkichen Walder sind / denen Förstern lerhand Arzeneyen / aus verdorbenen und längsten Me-
^.ss)ei9^ standenen 8pcc.ebu8 zurickten / und selbige für gute aus-
" geben/ mithm manchmals hierdurch sovielzuweabrm-
fen/ ehe und bevor man das Reissen derselben zulasset, gen / daß d»e»emge / so dergleichen gebrauchen/ desto eher