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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
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795
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Viertes Buch. 79?

gen deswegen alle 7. Jahr ein besonderes Fest/welches sie SW^Eilen aus denen Eichen gemeiniglich Ä-ochidie VseäsIische Kirchmeß nenneten/ damit ja dieser Han- AZM N»ahl-und Gränz-Säum gemachet werden/del bestandig denen Kindern und Kindes-Kindern im fri- als wird gefrager / wann ein solcher Saum

schen Gedachmus bleiben mögcc: Es war auch viel daran von dem wind übern Haussen geworffen wird,gelegen. oder sonsten Alters halben übern Haussen Met/

§. 6. Doch diese Mim gegen die Eichen war nicht ^er dcjftn anzumafsin ^ Und ist zu wissen / daßallein in Italien und Griechenland anzutreffen / sondern ^l^/r eWnrlich beeden Gränz - Nachbarn zu gleichendie 6Mcr und Teutschland wüsten auch etwas darvon zu Theilen zugehore/ perl.19. tkcommun. ciiv. ^clcl.pa-sagen. Dann die Alten Teutschen stelleten ihre Zusam- ^ l->mes. 6e V 8. ^ecrinZer. cie

menkunfften und Tagleistungen / unter denen Eichen an; ^ ^ 5^' 7-^ bc Illuttr. vn 3. Zeicsn.die Priester oderGeistlichen aber, die von dem alten Wort ^ Furstl.

Dr»ch/ das ist / Traue / Druiden genennet worden/ ^«mn. und Gochaische ?rr.

verrichteten mehrentheils unter den Eichen ihren Götzen- und Graf!. Gchwaryburg. Rudelstadtlsche Horst«dienst. Daher trug jederman eine solche Ehrerbietung ge- 6)rdn. rir. 18. jo daß slch auch der Elgenthums-Hen de-gen diese geheiligte Eichen Walder/daß auch nicht leicht- nengememen Rechten nach für sein Antheil reffen anzu-lich/ mitten unter den brennenden Krieges,Flammen / die ^ssen / ä l. 19. Se §. n 1 muz. z 2. lbmue O6. cie v.rasende Soldaten Hand an selbige zu legen sich getrauen irgendwo/ vermög sonderbarer Ge-

oder unterstehen wollten: Weil sie sich alsobald der Göt- wohnhett/solche Baum alleinig dem^orst-Herm zugeei,ter Straffe / und der gefahrlichsten Wunden/ so sie sich g«et wurden:allermaffen heut Mag anv.elcn Orten ub-mit einem jeglichen Schlag und Hieb selbst machen wür- l'chen Herkommens / daß tue wmdfali und Schneesden/ hatten befürchten lernen. brucd zur Forst-Gerechtigkeit gezogen werden^. Ls-

^ ^ lölci.voc.Forst.SeV^ekner.voc.WtndfaU/Wlnd^

^ ,V'> !>Ä ^ bruch. Weßwegen in dergleichen und andern Fallen/ auf

eines ledes Ortes Herkommen zu sehen / zugleich aber da'5 i! ^ diÄ/ bin zu trachten seyn wird/daß hinunter dem Eigenthums-

weil er?n derStadrNoÄ Adel H"m/ unter dem Schein der Fol stl. Obrigkeit/ aberma-

und ^ tt?rscÄt i. seinem Land >ü Ehrm/ämustelleu fest ^n nicht zu viel beschede - gestalten dann auch etliche Forst-

^ ung dessen den Besizern sothaner Güter so gar verbieten/ausaearveitetworden. Äuo nun e:n Butter ini <urnier ^

bern Blat von vorgemeldetem Baum zum Danck geqe- / Steuer / Schoß/ Schätzung/ Zinß/ben. Welcher aber steiff im Stegreif geblieben und fei- und andere Beschwerden davon geben muß / damit ichnen Widerpart aus dem Sattel gehoben / der bekam ein lmch derselben/neben dein gebührenden Schutz/nutzbar-güldenes Blat zum Preiß. Und haben diese Rittersviel V gebrauchen möge. A>eßwegen m dem Ba^rl. L.and-acht gantzer Tage gewahret / so daß einer von Hanns ^echt al>o verordnet : Nachdem sich auch

Sachsens guten Freunden Gelegenheit genommen / ihn , l^ die armen Leute beklaget haben/

...^ v— wo lhre^>oly^ Gründ und N?lßmathen aus ihrer

lassen / daß unser Jägermeister/Forster/'und ande-Gleichwie des Rönig Xerxls platan-Naum re unstre Ambcleuteihnen / für solch Holz / so aufSerühmet war/von Gold so klare: ihren Gründen und rvißmathen u-Hefehrlich inner

Des Schatten fein bedeckt / mit weitem Raum/ Zehen Jahren aufs neue gewachsen/ t. nicht Lich,Die Romgliche Mahlzeit gare. Re»ßsind/abzuhauen mcht mehrwehre» ^oll-n/son-

Nichr minder dat man auch gehöret ja/ dern sie mögen in demselben Holy-G: m-. oder

Von Herzog Heinrichs silbern iLiche/ Vl?ȧmath zu / und nach ihrer Nochdurffe / wohl

Di-anaeseyt in der Stadt Northausen da räumen. Und wird m der Nayr. Neuen «rkiarung

Fre^ feiner Rttterschaffc so reiche. :c. berS.ands^reyhett. ^,r. Von denHolz^Gründen/

die Ursach hinzugesetzet; damit nemlich sie lhrer Grnbe geniessen mögen, v. Oiäcvb.lrin. jurici. rit. s. §. 445 -L!vvppler. in seinem getreuen Rechnungs^Vegmb^^ci V» ten. l-ib. 2. csp. 6. a. zl 7. Leziz.

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