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Francisci Philippi Florini ... Oeconomus prudens et legalis oder allgemeiner, klug- und rechts-verständiger Haus-Vatter : bestehend in 9 Büchern
Entstehung
Seite
783
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hendö solches me -Mithei/s dem Holtz zuschreiben muffen.Dann hätten wir solches nichc bey der Hand / jo wohl zuden starcken Wien / die als das krafftigste Fundament/die daraufsich stützende Haupt-Mauern nebst dem übri-gen Gebau tragen/ als zu den hohen Gerüsten/die vermit-telst der Böcke / Bretter / Stangen / Latten / :c> an denHäusern aufgeführet werden / so würde wenig dauerhaf-tes undZ-erliches zu hoffen seyn- Wie schlecht wäre dochdas Gemäuer und die Grundveste verwahret/ wie übe! dieInwohneruccomocjjler/wann nicht der mitBalckenundSperre» zusammen gefügte und mit Latten beschlageneüberöeckre Dachstuhl das gantze Unter- Gebäu von demwilden Gewitter bewahrere / und die darinnen versamleteMenschen einer ruhigen und trocknen Wohnung versich-erte/ doch was braucht es viel Weitläufigkeit: Wür-den uns Eychenbaum / Linden / Föhren/ Erlen / Dannenund dergleichen zum Bauholtz dienliche Bäumeftylen somöchte ich sehen / aus was man die Mauer-Bocke /Durchzüge / Tramen/ Fenstergestelle/ Rahmen/ Laden/Bretter/Pfosten/ Läger und Quer-Balcken / zc. ohne die.doch der Bau nicht könnte fortgeführet werden / hauen/schnützen und verfertigen wolte. Zugefchweigen dieTische Bancke/Stühl/Sessel/Wagen / Pflug /:c. die ineinem angerichteten Hauß-Halten / fo nöthig / als etwasanders sind / es müste dann feyn / daß sich jemand in derTürcken Manier die sie bey Tisch halten, bestandig verlie-ben/ und das was er beda- ff/ aufdem Rucken heimzutra-gen sich nichtentblöden wolte.

§. s. Ich will nun nicht sagen von den Schreinern/Tischlern / Drechslern/Zimmerleuthen Kohlenbrennern/Pechhauern/Hartz-Scherern/Glaßmachern/dieuns ins-gesamt den Gecken stehen würden/ wo wir ihnen in diesemStuck Wiederpart halten sollten-

§.6. Meines erstrecket sich die Nothwendigkeit desHoltzes nicht nur aufdie allererst benennte Stücke / son-dern das gemeine Wesen empfindet durchgehends dieWarheit unserer Reden. Dann wer nur überlegen will/was die grosse fliessende und stehende liesse Wasser/so zurHandlung als zu anderen Verrichtungen bequem mache /der wird leichtlich finden / daß solches theils die Brückentheils die grossen und kleine Schiffe seyen. So wenig wirnun mit Willen diese einträgliche t>mmumcscion inferne und entlegene Lander entrathen werden / sowenig- ffen wir auch die Gedancken in den Kopfflnffen emni-stcln / daß das Holtz eine unnöthjge und entbehrliche Sa-che ftye.

ReM-Anmerckungen.

^ci Lap. I.

M^Je sehr dem gemeinen Wesen an Erhaltung der^Waldungen und Höltzer gelegen/ kan unter andernauch daher abgenommen werden / weil sonsten dasselbigeso wohl am Sauen / als auch am Brauen / Nacken undBrennen groffeNothleiden müste / wohisolglich seineInwohner und Bürger ohnmöglich erhalten könte / ichwill nicht sagen von den RlöZZern / so zu den Mühlen ge-brauchet/von dem Pcch / welches aus den Kinstöcken her-ausgebracht/ und von den Bohlen / die voii dem Brenn-hoitz gemachet werden (vicl.I. >- s.§. 7. KI i. c-ar-

bonum 167.ik.clsV. 8.!. 4.^. mo^um. i.K.cle iervir^r.j. 17. K. K rurs. 6. K. cie V.-I.CHnrba^ 'risi'deForsL Grdn. p. l. -»rr. l.vomKohl^oly/ Kc leqq.)deßgleichen auch von dem Homg / so man aus den Bäu-men überkommet/und in solcher Absicbt die Wälder Rie-nen-- Gärten nennet / Kierkerr. aäkelolä. voc. N?alS.

; Buch. 78z

als welche Stück nicht allein desgememen Wesens Ein-kommen ansehnlich vermehren / sondern auch vergestaicenunentbehrlich sind / daß keine Stadt / Dorff/oder Haußselbiger entrathen kan/>o/ daß eine solche Scadt billch un-glücklich zunennen/welche/fürnehmlichzuKrigesuadBe-lagerungs-Zeiren/am Holtz Mangel leider / anerwogen esüber die Massen schwehr sallet/jetb-ges entweder aus Wä-gen oder Schiften von weiten herzubringen / und mandaher» nichtunbillich zu sagen pfleget/rrer Hol? /

U)nsser und Brod habe oarfnichr Hu5,ger6 sterben.

vicl. klock. I.id. 2>csp.2. öcü^r>

nic. cie rerum lstkcienr. I-ib. l - czp. Xl.

Weilen demnach an Erhaltung des Holtzes?o vielgelegen/als/will es einem Regenten/ ja einer jeden -Obrig-keit / die mit Wäldern und Gehöitz von dem lieben Goctbegabet/billich gebühren / zugleich auch in deroseiben/ alsdes gemeinen Lands - und Hauß - Vattcrs Vorsorg undtreue Anstalumt einlauffen/ die Waldungen dergestaitenin acknzehm.cn zulassen / daß von jeder Gattung Holtz oieNolhdurftrvorhanden seye / und den U!i:-.".i->..a/n/wleauch denBenachtbahrten/sovieunögi ch um grbüörendeBezahlung ge.ajstn werc-e / damit esmand^n an Tau-Brenn- und andern ber öthigtcn Holtz oebrecbrn unsermangeln möge. l^r »n dem lzctreuc^

Beamvten i-w.2.csp. <;.n 2^4.welchen. Ende d^. nvor diesem die Römer lhreOi'lu.evm IVaio und Forst-<)er.'n gemaehet / welche nicht allein die Wälder vonMördern und Raubern sauber halten / sondern auch sür-nehmlich dahin trachten müssen / daß zur Ei bauung derHauser / Schiffen / und anderer Wercker gnugsam HoltzVorhanden gewesen. Vici. Xlo Ic. llib. 2. csp.

I. n. 4-Se s.öe^peicle!. IN specul.^ur. voc. XVald. Wel-

ches auch von den alten Teutschen beschehen / alsdieglei-chergestalten ihre gewisse Holiz und U?a!d - Grafen ge-habt/ Knicken, cle^sur. Ferrit. cap. 4.N. 108. iinmassendann auch solches noch heut zu Tag in Frankreichs v. Lo-cl n. lid. 6- k^e^ub!. csp. 2. n. 67s.öc ?err. (-reAor.l'Nniasan.S. j.u. ^ib.z.csp. ,6. n. Z.K4. zuVenedigund in der Scbweitz / deßgleichen auch an vielen andernOrthen mehr/üdlicben Herkommens ist/ daß man ForsteMeister/ und Wald.Vögte zu bestellen pfleget: damitselbige über die Waldung und Höltzer gebührende Sorgtragenmöaen. VicI.cieZeckencioi-t^ iniT«F. St. k'. z. c. z. «. n. /. .visier. ciL k 8ra.

rib.Imp. p.2- i..zz. n. 6. Von Meurcr "Jag und ForstoRcchr. ?. 1. p->Z 1. Fürst!- Braunft^welgl.Forst-Grdn- cle anno i s^o.cap- ^.Fürjrl. )Vürrcn-berAi. Forst-Ordn. p. l.rir E>'d verN?n!d-V5Ltund Forst Geister Sc Hot)e^iolWe Forst- Ordn. ^ir.99. Woraus dann erstlicken zu schliessen / daß eigent-lich niemand seine Waldungen / ob er gleich derselben Ey-genthumsher: / ohne der hohen Obrigkeit Bewilligung(wofern nicht ein grosser Überfluß am Holtz vorhanden)zum FruchtwachS ausreuten odcr bauen darss. Vicl. k^-lolä, pr.voc.ausstocken Le OerrinZer 6L)ur. I^imir.l.id. l.c. IO. n.2i.Sc seqq. Dann obgleich sonsten einjeder seines Eygenthums-Her: und Meister ist / und alsoseinem Belieben nach damit schalten und walten kan/mit-hin von niemanden daran gehindert / noch angefochtenwerden solle. 1.2:. n^nclsri. So ist doch solches an-dergestalten nicht zu verstehen / dann so fern und weit es ind m Rechten zugelassen/und weder dem gemeinen Wesen/(welchem ohne Aweiffel daran gelegen / daß niemand sein

Eygentlmm mißbranche/v. §. 6e k>5 qui iunrlui vel

»l em juri'5) noch auch jemand anders/ der eine (^erecbng-keitdaraushergebracb: nacdtheiliqNl/angeMi'rcktsick^ie-se Regul lediglich auf den rechcmajsigkn ziemlichen Ge-brauch